T 538/24 - Auto-Kindersitz mit Bodenkontaktanzeige (Neuheit / Online-Beweisaufnahme)
vor 1 Woche
Wenn Einspruchsabteilung und Beschwerdekammer den Stand der Technik
unterschiedlich auslegen, aber sich einig sind, dass die
Beweisaufnahme auch per Videokonferenz abgehalten werden kann
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Beschreibung
vor 1 Woche
In dieser Folge besprechen Fabian Haiböck und Lukas Fleischer die
Entscheidung T 538/24 einer Beschwerdekammer des Europäischen
Patentamts, die ein europäisches Patent mit einem Kindersitz mit
einer Anzeigevorrichtung für den Bodenkontakt eines Stützfußes zum
Gegenstand. Neben der verfahrensrechtlichen Frage, ob die
Beweisaufnahme in Zusammenhang mit einer offenkundigen Vorbenutzung
auch online mittels Videokonferenz durchgeführt werden kann, steht
insbesondere die Auslegung eines hoch funktionalen Merkmals im
Lichte des Stands der Technik durch die beiden Instanzen im
Mittelpunkt.
Entscheidung T 538/24 einer Beschwerdekammer des Europäischen
Patentamts, die ein europäisches Patent mit einem Kindersitz mit
einer Anzeigevorrichtung für den Bodenkontakt eines Stützfußes zum
Gegenstand. Neben der verfahrensrechtlichen Frage, ob die
Beweisaufnahme in Zusammenhang mit einer offenkundigen Vorbenutzung
auch online mittels Videokonferenz durchgeführt werden kann, steht
insbesondere die Auslegung eines hoch funktionalen Merkmals im
Lichte des Stands der Technik durch die beiden Instanzen im
Mittelpunkt.
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