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  4. EuGH zum Ausschluss befristeter Beschäftigter von Zusatzleistungen – Was bedeutet das für deutsche Arbeitgeber?
Stell dir vor: Ein geldwerter Vorteil wie eine Edenred-Karte im
Wert von 500 Euro wird nur unbefristet Beschäftigten gewährt –
befristete Mitarbeiter gehen leer aus. Darf ein Arbeitgeber das
so handhaben?

Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 3.7.2025 – C-268/24) hat
dazu Klartext gesprochen:

Der Ausschluss befristet Beschäftigter von Zusatzleistungen
ist nur bei sachlichen Gründen zulässig.

Die bloße Befristung reicht dafür nicht aus.

Der Grundsatz der Gleichbehandlung gilt unionsweit und wird
auch in § 4 TzBfG in Deutschland umgesetzt.

In dieser Folge erfährst du:

Welche Argumentation der EuGH gewählt hat

Warum kurzfristige Befristungen keine automatische
Schlechterstellung rechtfertigen

Welche Folgen das Urteil für Arbeitgeber in Deutschland hat

Was HR-Abteilungen und Unternehmen jetzt bei Zusatzleistungen wie
Edenred-Karten beachten sollten

Hinweis: Arbeitgeber, die Zusatzleistungen nur unbefristeten
Mitarbeitern gewähren, riskieren Verstöße gegen das
Diskriminierungsverbot.

Kontakt & weitere Infos:

Melde dich gerne bei mir unter info@kanzlei-wulf.de.

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hinterlasse mir gern eine Bewertung, wenn dir die Episode
gefallen hat.

Mehr Infos findest du auf dem Blog der Kanzlei Wulf &
Collegen unter www.kanzlei-wulf.de.

Bis zur nächsten Folge – bleib rechtlich auf der sicheren Seite!

Dein Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und
zertifizierter Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf &
Collegen in Magdeburg und Stendal.
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„EuGH zum Ausschluss befristeter Beschäftigter von Zusatzleistungen – Was bedeutet das für deutsche Arbeitgeber?“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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