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  4. Nicht nur Ballweg: Querdenker vor Gericht | Von Paul Clemente
Ein Kommentar von Paul Clemente.

Weiß jemand noch, warum er im Februar die CDU gewählt hat? - Nun,
ein Grund war gewiss die Hoffnung auf einen politischen
Klimawandel. Auf eine Abschwächung der Wokeness in Politik,
Justiz und Medien. Die Re-Demokratisierung öffentlicher Diskurse.
Vielleicht sogar eine Aufarbeitung der Lockdown-Ära? Nichts da.
Die letzten Wochen haben gezeigt: Der ehemalige
Lockdown-Widerstand wird weiterhin verfolgt, verurteilt, wegen
Bagatellen verknackt. Seien es Ärzte oder Juristen, die ihrem
Gewissen folgten. Umgekehrt darf man Querdenker im Netz prangern
und als Nazis beschimpfen. Merkel und die Ampel haben die
Institutionen so weit infiltriert, dass ihre Politik dort
weiterhin vertreten wird. Wenn nicht von allen, so doch von
vielen.

Freilich könnte man erwidern: Wurde Michael Ballweg nicht vor
wenigen Tagen freigesprochen? Hat die Justiz damit nicht ihre
Unabhängigkeit bewiesen? Ja, aber erst, nachdem die
Staatsanwaltschaft den Querdenker jahrelang verfolgt
und monatelang geknastet hatte. Damit wurde ein deutliches
Signal gesetzt: Jedem lässt sich irgendetwas andrehen, jeder kann
hinter Gittern landen. Selbst wenn es – wie im Falle
Ballwegs – letztlich nur um 19,53 Euro geht. Diese Botschaft kann
auch ein Freispruch kaum noch relativieren. Zumal das Urteil
womöglich nicht das letzte Wort ist:

Die Staatsanwaltschaft hat nämlich angekündigt, Rechtsmittel
gegen den Freispruch zu prüfen. Peng! Dann müsste das höchste
Strafgericht der Bundesrepublik, der Bundesgerichtshof, den
Freispruch nochmal überprüfen. Trotz dieser Zähigkeit versichert
der Südwestrundfunk: Das Verfahren gegen Ballweg sei keinesfalls
politisch motiviert:

„In der Anklage dagegen ging es um klar definierte
Straftatbestände, in denen nicht von politischen Ansichten die Rede
ist.“

Schlaf weiter, möchte man dem Autor sagen. Sogar das Landgericht
hatte über den „Belastungseifer“ der Staatsanwaltschaft
geklagt. 

Andere Mainstream-Medien haben den Freispruch nur am Rande
erwähnt. Einzig die Neue Zürcher Zeitung zeigte sich besorgt:

„Der Ruf des Rechtsstaats hat gelitten“. Und weiter:
„Ermittlungen und Prozesse dürfen nicht als Strafe eingesetzt
werden. Doch genau das geschieht in Deutschland immer öfter.“

Dabei sind Ballweg und seine Bewegung politisch kaum noch von
Bedeutung. Als die Querdenker am Wochenende zur Friedensdemo nach
Berlin riefen, kamen nur wenige Tausend. Diese kleine Gruppierung
wird Bundeskanzler Merz kaum davon abhalten, US-Waffen zu kaufen,
um sie anschließend der Ukraine zu schenken.

Ein weiterer Querdenker-Prozess fand letzte Woche vor dem
Landgericht Essen statt. Diesmal ging es nicht um Finanzen,
sondern um „Volksverhetzung“. Angeblich habe Michael Schele bei
einer Demo via Lautsprecher gegen Juden gehetzt und Schräges über
den Ukraine-Krieg geäußert. Das behaupteten Denunzianten
gegenüber der Polizei. Natürlich anonym und telefonisch. Es kam
zum Strafbefehl und zur Verhandlung vor dem Landgericht Essen.
Dort erklärte ein Polizeibeamter, dass ein Mitschnitt der
berüchtigten Rede existiere. Die wurde aufgetrieben und
abgespielt. Die große Überraschung: In der gesamten Rede fiel
kein Wort über Juden oder den Ukraine-Krieg. Kein einziges.
Kurzum: Die Anschuldigungen waren frei erfunden. Oder?

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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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