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  4. #25.5 März Briefing – 30 Min vom BFH
Weiter geht’s mit unserer dreißigminütigen BFH-Reihe und mit den
aus unserer Sicht wesentlichen Urteilen, die im März vom
Bundesfinanzhof veröffentlicht worden sind.

Wir starten mit BFH II R 15/22 und der Frage, ob bzw. wann
Mehrkosten auslösende, nachträgliche Sonderwünsche bei
Bauträgerverträgen auch der Bemessungsgrundlage der
Grunderwerbsteuer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG unterfallen. BFH I
R 26/22 beschäftigt sich anschließend mit der überaus
interessanten als auch praxisrelevanten Frage, inwieweit die
Entscheidung des Aufsichtsrats einer AG über die Vergütung eines
Gesellschafters und Vorstands aufgrund der Stellung des
Aufsichtsrats mit einem Geschäft unter fremden Dritten
vergleichbar ist – mit einer entsprechend niedrigeren
vGA-Schwelle. Weiterhin besprechen wir in BFH I R 16/20 den Abzug
ausländischer Quellensteuern im Rahmen der Schachtelstrafe unter
§ 34c Abs. 2 EStG. Anschließend berühren wir in BFH I R 3/21 nur
kurz eine Entscheidung zur strukturierten Wertpapierleihe. In VI
R 33/21 geht es sodann um die Besteuerung von
Aktienoptionsprogrammen und Abfindungen eines Arbeitnehmers, der
seinen Lebensmittelpunkt in Frankreich hat und dessen vorherige
Berufsausübung teils in Frankreich und teils Deutschland
erfolgte. IV R 26/22 beschäftigt sich schließlich noch mit dem
nicht zu unterschätzenden Anwendungsbereich von
Steuerstundungsmodellen.

Zuletzt bietet Christian Süß erneut einen kurzen Überblick über
wichtige mündliche Verhandlungen des BFH aus dem vergangenen
Monat März. Viel Spaß beim Hören!

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„#25.5 März Briefing – 30 Min vom BFH“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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