Das Grundgesetz „kriegstüchtig“ gemacht | Von Tilo Gräser

Das Grundgesetz „kriegstüchtig“ gemacht | Von Tilo Gräser

https://apolut.net/das-grundgesetz-kriegstuchtig-gemacht-von-tilo-graser/
16 Minuten

Beschreibung

vor 1 Monat

Ein Kommentar von Tilo Gräser.


Im vergangenen Jahr wurde großartig und offiziell der 75.
Jahrestag der Verabschiedung des Grundgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland gefeiert. Was wurden da nicht alles für Reden über
die bundesdeutsche Demokratie und ihre Grundlagen gehalten. Immer
wieder wurde auch daran erinnert, dass das Grundgesetz eine
Antwort auf die vorherige, Weltkriege verursachende und
Faschismus hervorbringende deutsche Politik war.


Welchen Wert dieser Ersatz einer deutschen Verfassung tatsächlich
hat, zeigte sich nun ausgerechnet am 18. März 2025. An diesem
geschichtsträchtigen Datum wurde von einer übergroßen Koalition
aus Kriegstreibern, Demokratiefeinden und Wahllügnern ein
historisches Schuldenpaket von möglicherweise über einer Billion
Euro beschlossen – für „Verteidigung“, für Zivilschutz, für
Nachrichtendienste, für weitere Waffen und militärische
Unterstützung für die Ukraine sowie für „Klimaschutz“.
Diejenigen, die dafür als Bundestagsabgeordnete ihre Stimme
gaben, können nicht anders als im vorherigen Satz bezeichnet
werden.


513 der Abgeordneten haben den Berichten nach dem entsprechenden
Antrag von Union und SPD, vereinbart mit den Grünen, zugestimmt.
Nur 207 Parlamentarier stimmten demnach mit Nein, darunter einige
wenige aus dem Lager der ganz großen Koalition. SPD (207
Abgeordnete), CDU/CSU (196 Abgeordnete) und Grüne (117
Abgeordnete) kamen im bisherigen Bundestag gemeinsam auf 520
Stimmen.


Nun werden die Artikel 109, 115 und 143h des Grundgesetzes
geändert. In den ersten beiden soll künftig stehen,
dass Verteidigungsausgaben, Zivilschutz, Nachrichtendienste
und Cybersicherheit ab einer Höhe von einem Prozent des
nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von der Schuldenregel
ausgenommen sind. Den Bundesländern wird ein höherer
Verschuldungsspielraum bei der
Haushaltsaufstellung eingeräumt, wonach
die Kreditaufnahme für die Ländergesamtheit 0,35 Prozent des
nominalen BIP betragen kann. Mit einem „Sondervermögen“ in
Höhe von 500 Milliarden Euro, finanziert durch Kredite, soll in
die Infrastruktur (etwa Schienen, Brücken, Straßen)
investiert werden. Die Mittel können auch dafür verwendet werden,
um das neu in Artikel 143h GG aufgenommene Ziel der
„Klimaneutralität bis 2045“ zu erreichen. ...hier weiterlesen:
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