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In dieser Podcast-Folge diskutieren Lukas Fleischer und Gerd
Hübscher über das neu geschaffene europäische Einheitspatentsystem,
insbesondere dem Einheitspatent und dem Einheitlichen Patentgericht
(UPC). Das Einheitspatentsystem ermöglicht es, ein europäisches
Patent mit einheitlicher Wirkung zu erhalten, das in allen am
Einheitspatentsystem teilnehmenden Staaten gleichzeitig
durchgesetzt oder für nichtig erklärt werden kann. Der Antrag auf
einheitliche Wirkung muss innerhalb eines Monats nach
Veröffentlichung des Hinweises auf die Erteilung des Patents
gestellt werden, wobei auch eine Übersetzung ins Englische oder
eine andere Amtssprache der EU, wenn Englisch bereits
Verfahrenssprache war, erforderlich ist. Das Einheitspatent bietet
Vorteile wie zentrale Jahresgebühren, die im Vergleich zur
klassischen Validierung günstiger sind, den Wegfall der für die
Validierung erforderlichen Vielzahl von Übersetzungen und die
Möglichkeit einer zentralen Rechtsdurchsetzung durch das
Einheitliche Patentgericht (UPC), welches sowohl zentral über die
Verletzung als auch für die Nichtigkeit zuständig ist. Es gibt
jedoch Einschränkungen: Nicht alle EU-Mitgliedstaaten nehmen teil,
und das System gilt nur für EU-Staaten, jedoch steht den nicht
teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten der Beitritt grundsätzlich frei.
Klassische Validierungen bleiben für Länder außerhalb des
Einheitspatentsystems die einzige Option. Das Einheitspatentsystem
hat jedoch auch auf klassisch validierte europäische Patente
drastische Auswirkungen, da das Einheitliche Patentgericht
automatisch auch für alles Nichtigkeitsverfahren für europäische
Patente zuständig ist, sofern diese nicht durch einen sogenannten
Opt-Out Antrag der Zuständigkeit des UPC entzogen wurden.
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„Das europäische Einheitspatentsystem“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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