Prioritätsrecht

Prioritätsrecht

Wie sichere ich den Zeitrang einer Erfindung im Ausland?
19 Minuten

Beschreibung

vor 11 Monaten
In dieser Folge sprechen Lukas Fleischer und Michael Stadler über
das Prioritätsrecht im europäischen Patentübereinkommen (EPÜ). Das
Prioritätsrecht ermöglicht es einem Erfinder, den Anmeldetag
(Zeitrang) einer Patentanmeldung für spätere Anmeldungen
(Nachanmeldungen) quasi weltweit zu beanspruchen, auch wenn diese
erst nach der ersten Veröffentlichung der Erfindung eingereicht
werden. Dies sorgt dafür, dass der Stand der Technik zum Zeitpunkt
der ersten Anmeldung bewertet wird, wodurch der Erfinder mehr Zeit
bekommt, um zu entscheiden, in welchen Ländern er Patentschutz
beantragen möchte. Die Regelungen dazu finden sich in den Artikeln
87 bis 89 des EPÜ und haben ihren Ursprung in der Pariser
Verbandsübereinkunft (PVÜ) von 1883. Das Prioritätsrecht bedeutet,
dass eine nachfolgende Anmeldung innerhalb von zwölf Monaten nach
dem Anmeldetag der Erstanmeldung in einem der Vertragsstaaten der
Pariser Verbandsübereinkunft eingereicht werden kann, um denselben
Zeitrang wie die Erstanmeldung zu erhalten. Dies vereinfacht die
internationale Patentierung, indem der Anmeldetag der
Prioritätsanmeldung (Zeitrang) für alle späteren Patentanmeldungen
in den Vertragsstaaten als Stichtag für die Beurteilung des Stands
der Technik gilt. Zusätzlich zur fristgemäßen Einreichung der
Anmeldung müssen die Anmelder innerhalb von 16 Monaten nach dem
Prioritätstag beim Europäischen Patentamt (EPA) eine
Prioritätserklärung einreichen und einen Prioritätsbeleg vorlegen,
um das Prioritätsrecht geltend zu machen. Das Prioritätsrecht gilt
jedoch nur für die dieselbe Erfindung, die bereits in der
Erstanmeldung offenbart wurde. Änderungen oder Ergänzungen am
Inhalt der Nachanmeldung, können die Priorität nicht wirksam
beanspruchen. Zusätzlich kann das Prioritätsrecht nur für die erste
Anmeldung beansprucht werden, in der die Erfindung beschrieben
wurde, sodass eine Verlängerung des Prioritätsjahres durch eine
sogenannte "Kettenpriorität" nicht möglich ist. Das Prioritätsrecht
ist ein privates Recht, das auch verkauft oder übertragen werden
kann, wodurch bei entsprechender Berechtigung nicht nur der
Anmelder die Vorteile des Prioritätsrechts nutzen kann.

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