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In dieser Folge besprechen Michael Stadler und Lukas Fleischer das
Verfahren der internationalen Patentanmeldung über den PCT Vertrag
(Patent Cooperation Treaty). Der PCT ermöglicht es, eine
Patentanmeldung in mehreren Ländern gleichzeitig zu hinterlegen,
indem eine internationale Anmeldung eingereicht wird, die in der
Regel zumindest 30 Monate (ab dem frühesten Prioritätstag oder ab
dem internationalen Anmeldetag) Zeit bietet, um zu entscheiden, in
welchen Ländern die Patentanmeldung fortgeführt werden soll. Der
PCT ermöglicht eine längere Bedenkzeit im Vergleich zur normalen
12-monatigen Prioritätsfrist und reduziert die Kosten, da nur eine
Anmeldung erforderlich ist, um den Anmeldungsgegenstand potentiell
weltweit zu schützen. Die internationale Anmeldung über den PCT
wird von der World Intellectual Property Organization (WIPO)
verwaltet, und es gibt verschiedene verfahrensrelevante Ämter, wie
das Anmeldeamt, die internationale Recherchenbehörde und die mit
der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde. Der
PCT-Prozess unterteilt sich in eine internationale Phase, in der
die internationale Recherche durchgeführt wird und die
Veröffentlichung stattfindet sowie die optionale internationale
vorläufige Prüfung beantragt werden kann, und eine nationale oder
regionale Phase, in der die Anmeldung in die einzelnen Verfahren
vor den national Patentämtern geprüft wird, da nur diese
tatsächlich ein Patent erteilen können. In der internationalen
Phase erhalten die Anmelder das Ergebnis der internationalen
Recherche, das ihnen hilft, die Patentierbarkeit zu beurteilen und
die Entscheidung zu treffen, ob und wo sie das Patent
weiterverfolgen möchten. Für die Einreichung einer PCT-Anmeldung
müssen bestimmte formale Anforderungen erfüllt sein, einschließlich
der Einreichung von Patentansprüchen und gegebenenfalls einer
Übersetzung in eine vorgeschriebene Sprache sowie der Einreichung
vor dem zuständigen Anmeldeamt. Eine internationale Patentanmeldung
kann auch beim Europäischen Patentamt als Anmeldeamt eingereicht
werden, jedoch nur von Staatsbürgern oder ansässigen Unternehmern
der EPÜ-Mitgliedsländer und in den Amtssprachen des Europäischen
Patentamts. Nach der internationalen Phase müssen die Anmelder
entscheiden, in welchen Ländern sie ihre Anmeldung fortführen
möchten, wobei für jedes Land nationale Anforderungen erfüllt
werden müssen, wie die Einreichung von Übersetzungen und die
Zahlung von Gebühren. Eine PCT-Anmeldung wird daher nicht zu einem
"Weltpatent", sondern führt lediglich zu einer Reihe nationaler
Patente in jenen Ländern, in denen die PCT-Anmeldung nationalisiert
bzw. regionalisiert wurde.
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„Die internationale Patentanmeldung (PCT)“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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