Pharmagewinne über Kindswohl? | Von Norbert Häring
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vor 1 Monat
Lauterbach, Lipobay und das „Gesundes-Herz-Gesetz“
Ein Kommentar von Norbert Häring.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat seine erstaunliche
Teflon-Karriere mit dem Skandal um Lipobay begonnen, einen
Blutfettsenker, der wegen vieler Todesfälle vom Markt genommen
wurde. Dabei hat Lauterbach offenbar gegen das Gesetz verstoßen.
Völlig unbeirrt von dieser unrühmlichen Vorgeschichte treibt der
Minister gegen den Widerstand von Ärzten und Krankenkassen ein
Gesetz voran, das dazu führen würde, dass viele Kinder
unnötigerweise blutfettsenkende Medikamente mit möglichen
schädlichen Nebenwirkungen verabreicht bekommen.
Das Nachrichtenmagazin Hintergrund berichtet, dass Karl
Lauterbach 1999 als Professor der Universität Köln Leiter einer
klinischen Studie des Bayer-Medikaments Lipobay war, obwohl er
damals keine Approbation hatte, also die staatliche Erlaubnis
eine ärztliche Tätigkeit selbstständig und eigenverantwortlich
auszuüben. Diese erwarb er erst 2010, also elf Jahre später.
Damit habe er gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen, das
vorschrieb, dass der Leiter einer klinischen Studie Arzt sein
muss, eine Berufsbezeichnung, die die Approbation voraussetzt.
Lipobay war ein Statin, ein Medikament zur Senkung des
Blutfettspiegels (Lipidsenker) zur Vorbeugung gegen
Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Autor Thomas Kubo ist bereits durch
eine Artikelserie zu mutmaßlich serieller Hochstapelei
im Lebenslauf von Karl Lauterbach hervorgetreten. Er hat nun
recherchiert, dass die Prüfunterlage der Firma Bayer, die im
April 1999 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) eingereicht wurde, Karl Lauterbach
als zuständigen „Prüfleiter“ nennt. Das BfArM habe das auf
Nachfrage bestätigt, Karl Lauterbach ließ sich in einem
Forschungsbericht auch als „Leiter“ der Studie bezeichnen und
ist Erstautor eines wissenschaftlichen Aufsatzes über
die Studie.
Dieser mutmaßliche Rechtsverstoß durch Bayer und Lauterbach
ist keinesfalls eine veraltete Petitesse. Denn Lipobay musste
wegen schwerer Nebenwirkungen mit vielfacher Todesfolge vom Markt
genommen werden. Die Anforderung, dass ein Studienleiter Arzt
sein muss, dient auch dazu sicherzustellen, dass der
Studienleiter die Aufgabe gut bewältigen kann, bei
gesundheitlichen Problemen von Probanden das Problem korrekt zu
diagnostizieren und festzustellen, ob es sich um Nebenwirkungen
des Medikaments handeln könnte. Diese Qualifikation hatte
Lauterbach nicht erworben, obwohl sie gesetzlich gefordert war.
Das macht den Skandal, dass Bayer die Nebenwirkungen lange
herunterspielte, noch größer, und die unrühmliche, mutmaßlich
ungesetzliche Rolle Lauterbachs dabei ebenfalls. Wichtig zur
Einordnung ist allerdings, dass es sich bei Lauterbachs Studie um
eine von vielen handelte, mit denen festgestellt werden sollte,
ob es eine Rechtfertigung dafür gab, Lipobay nicht nur allgemein
zum Senken des Blutfettwertes, sondern auch konkret gegen
bestimmte Krankheitsrisiken zu verschreiben. Lauterbach
untersuchte auf die Verminderung von Schlaganfällen bei älteren
Menschen durch Lipobay. Es soll durch Obiges nicht impliziert
werden, dass Lauterbach im Rahmen seiner Teilstudie die
Gefährlichkeit von Lipobay hätte feststellen können, sondern nur
dass er die dafür vom Gesetz geforderte Qualifikation nicht
hatte...
... hier weiterlesen:
https://apolut.net/pharmagewinne-ueber-kindswohl-von-norbert-haering
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Dieser Beitrag erschien zuerst am 30. September 2024 bei
norberthaering.de
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Bildquelle: Juergen Nowak/ shutterstock
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