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Gerechtigkeit – Der Fall Frederike von Möhlmann

Gerechtigkeit – Der Fall Frederike von Möhlmann

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Jahrzehntelang konnte der mutmaßliche Mörder von Frederike von
Möhlmann nicht bestraft werden. Es schützte ihn ein Freispruch, aus
Mangel an Beweisen, ergangen etwa ein Jahr nach der Tat. Nach
damaliger Rechtslage konnte gegen den Freigesprochenen in derselben
Sache nicht erneut prozessiert werden. Es galt der alte
Rechtsgrundsatz "ne bis in idem", das Verbot der Doppelbestrafung,
das im Grundgesetz festgehalten ist. Nicht nur für den Vater von
Frederike von Möhlmann eine Ungerechtigkeit. Rechtsempfinden stand
gegen positives Recht und Rechtssicherheit. Hans von Möhlmann
kämpfte und es wurde ein langer Kampf. 40 Jahre nach dem Mord an
der 17-jährigen Schülerin Frederike von Möhlmann, schreibt ihr
Vater Rechtsgeschichte. Aufgrund seines Falles und seiner Argumente
gelingt es seinem Anwalt Politiker zu überzeugen und eine
Gesetzesänderung herbeizuführen. 2021 wird die Strafprozessordnung
geändert und es wird eine Ausnahmeregelung geschaffen, die auch das
Grundgesetz berührt. Der Rechtsgrundsatz "ne bis in idem", das
Verbot der Doppelbestrafung, gilt jetzt aktuell in Ausnahmefällen
nicht mehr. 2022 wurde der Tatverdächtige Ismet H. verhaftet. Es
soll wegen des Mordes an Frederike von Möhlmann zum zweiten Prozess
gegen ihn kommen. Ob Hans von Möhlmann das Ende des Prozesses
allerdings noch erlebt, ist offen. Er ist schwer krank und trotzdem
hat er noch sein Ziel vor Augen: Gerechtigkeit für den Mord an
seiner Tochter. Dieses Ziel könnte bald deutsche Rechtsgeschichte
schreiben. Der Podcast "Sex vor Gericht" von Bayern
3

Hinweis: Der Film, über den wir in der Folge
sprechen, ist in der Mediathek leider nicht mehr verfügbar.

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