Mord ohne Sühne – Der Fall Frederike von Möhlmann

Mord ohne Sühne – Der Fall Frederike von Möhlmann

vor 1 Jahr
Kann ein Freigesprochener erneut angeklagt werden, wenn neue Beweise ihn überführen? Im Mordfall Frederike von Möhlmann überführt eine DNA-Spur den mutmaßlichen Mörder. Bis heute wollen ihre Angehörigen Gerechtigkeit.
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Beschreibung

vor 1 Jahr
Im November 1981 verschwindet die 17-jährige Schülerin Frederike
von Möhlmann nach einer Chorprobe in Celle spurlos. Auf dem Weg in
ihren Heimatort Oldau versucht sie per Anhalter nach Hause zu
trampen und steigt in den BMW eines Unbekannten. Doch der Fahrer
biegt plötzlich in ein abgelegenes Waldstück ab, wo er das Mädchen
vergewaltigt und brutal ermordet. Fasern auf Frederikes Kleidung
und Reifenspuren im Waldboden führen zur Festnahme des 22-jährigen
Ismet H. aus Celle. Trotz vehementer Unschuldsbeteuerungen wird er
in einem Indizienprozess zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch ist
er wirklich der Täter?

Der wegen Mordes und Vergewaltigung von Frederike von Möhlmann
verurteilte Ismet H. wird in einem Revisionsverfahren
freigesprochen. Nach dem Freispruch beginnt Frederikes Vater, Hans
von Möhlmann, die Suche nach dem wahren Täter. Eine Untersuchung
der alten Asservate auf DNA-Spuren im Jahr 2012 ergibt schließlich,
dass der freigesprochene Ismet H. tatsächlich den Mord begangen
hat. Eine erneute Anklage vor einem Strafgericht ist jedoch nach
deutschem Recht nicht möglich.

Entschlossen, Gerechtigkeit zu erlangen, startet Hans von Möhlmann
einen intensiven Kampf. Gemeinsam mit dem Opferanwalt Wolfram
Schädler mobilisiert er die Medien und setzt sich unermüdlich für
eine Gesetzesänderung ein.

Unterstützt von breiten Kreisen der Öffentlichkeit kämpft Hans von
Möhlmann für eine Gesetzesänderung. Im Sommer 2021 verabschiedet
der Bundestag das "Gesetz zur Herstellung der materiellen
Gerechtigkeit", das eine Wiederaufnahme des Verfahrens ermöglicht.
Ismet H. wird verhaftet. Während er in Untersuchungshaft sitzt,
stirbt Frederikes Vater. Gleichzeitig erheben die Anwälte von Ismet
H. Klage beim Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter
entscheiden: Das Gesetz ist verfassungswidrig, der Freispruch gilt
für immer. Der Mord an Frederike von Möhlmann bleibt
ungesühnt.

Das Urteil erschüttert die Öffentlichkeit und stellt das Vertrauen
in die Justiz auf die Probe.

Korrektur: Bei den Jesiden handelt es sich nicht, wie in der
Podcastfolge irrtümlich behauptet, um eine christliche Religion,
sondern um eine ethisch-religiöse Gruppe, welche vor allem aus dem
Nord-Irak, Nord-Syrien und der Südost-Türkei stammt. Von den
Vereinten Nationen werden die Jesiden als eigenen Ethnie anerkannt.
Sie besitzen eine eigene monotheistische Religion mit Elementen der
westiranischen, altmesopotamischen, jüdischen, christlichen und
islamischen Religionen.

Links
Mord ohne Sühne in der ARD Mediathek:
https://1.ard.de/Crime_Time_S32_E01?pc=crimetime (verfügbar bis
29.07.2026)

Bundesverfassungsgericht kippt Reform der Strafprozessordnung:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-094.html


Podcast-Empfehlung "Mit Himmelblauem Herz":
https://1.ard.de/chemnitzerfc_podcast

E-Mail: crimetime@mdr.de
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