Wer schützt die Demokratie vor dem Verfassungsschutz? | Von Rainer Rupp

Wer schützt die Demokratie vor dem Verfassungsschutz? | Von Rainer Rupp

16 Minuten

Beschreibung

vor 2 Wochen

Ein Kommentar von Rainer Rupp.


Vor wenigen Tagen gab es in der „Neuen Zürcher Zeitung“ eine
Überraschung. Das Schweizer „Qualitätsmedium“, das ganz auf Linie
der neoliberal-Weltordnung auf Basis US-gemachter Regeln
publiziert, und deshalb auch in deutschen Bildungskreisen
geschätzt ist, hat in der Tat kritisch die gesetzlichen
Änderungen im deutschen Beamtenrecht thematisiert.(1)


Unter dem Titel: „Unliebsamen Beamten droht in Deutschland die
Entfernung aus dem Dienst“ – mit dem Untertitel: „Deutsche Beamte
können jetzt leichter aus dem Dienst entfernt werden – nicht bei
Faulheit, aber wenn sie die falschen Ansichten haben“, nimmt die
NZZ das Wirken der sozialdemokratischen Innenministerin der
Ampel-Koalition Nancy Faeser ins Visier, weil sie die vom
Grundgesetz garantierten demokratischen Werte wie
Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit abbaut, unter dem
absurden Vorwand, die Meinungsfreiheit und Demokratie zu
schützen.


Das neue Disziplinarrecht für Beamte wie z.B. Polizei oder
Lehrer, das seit 1. April gilt, sei ein weiteres Element von
Faesers „Paket gegen Rechtsextremismus“ und es „eröffnet
Möglichkeiten der Willkür“, so die NZZ. Denn: Wann ist jemand
Extremist?(2) fragt die NZZ.


«Wer den Staat ablehnt, kann ihm nicht dienen», hatte Faeser zur
Begründung gesagt. Aber auch Beamte haben ein Recht auf freie
Meinungsäußerung und auf politische Betätigung; auch wenn sie
zugleich dem so genannten „Mässigungsgebot“ unterliegen. Dazu
bringt die NZZ nachfolgendes Beispiel der Eisschnellläuferin und
Bundespolizistin Claudia Pechstein.(3)


Die Bundespolizistin Claudia Pechstein bekam im vergangenen
Sommer Ärger, als sie bei der CDU eine Rede hielt und dabei
Uniform trug. Freilich waren den Kritikern auch die Inhalte ihrer
Rede unwillkommen: Pechstein sah das Gendern kritisch, plädierte
für Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern und kritisierte,
dass man sich zu sehr mit unwichtigen Fragen befasse wie etwa
der, ob man «Zigeunerschnitzel» sagen dürfe. Das
Disziplinarverfahren ist noch nicht abgeschlossen, wie Pechsteins
Manager der NZZ auf Nachfrage mitteilte.


Doch zurück zu Faeser. Deren Gesetzesänderung geschehen in einem
politischen Umfeld, in dem der Begriff „verfassungsfeindlich“
immer weiter aufgeweicht und von Politikern und
Regierungsbehörden für alles Mögliche missbraucht wird. So galten
schon Lehrer als verfassungsfeindlich, wenn sie gegen die
Schulschließungen während der Corona-Plandemie waren. Für
sogenannte „Querdenker“ und Impfgegner wurde sogar eine eigene
Kategorie im Verfassungsschutzbericht erfunden: die der
„verfassungsfeindlichen Delegitimierung des Staates“...


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Bildquelle: fran_kie / Shutterstock.com


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