Gedanken zum 1. August 2021 in Berlin | Von Paul Schreyer

Gedanken zum 1. August 2021 in Berlin | Von Paul Schreyer

7 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Das Verbot mehrerer für den 1. August angemeldeter
regierungskritischer Großdemonstrationen in Berlin, die
Bestätigung dieses Verbots durch Gerichte sowie der Umgang der
Polizei mit den dennoch auf die Straße gehenden Demonstranten
zeigen, dass sich das Land innerhalb eines Jahres stärker
verändert hat, als dessen Verwalter es wahrhaben wollen. Eine
Positionsbestimmung.


Ein Kommentar von Paul Schreyer.


Vor einem Jahr erschien an dieser Stelle ein Kommentar mit dem
Titel „Gedanken zum 1. August 2020 in Berlin“, in dem
ich schrieb:
„Die Versammlung am Samstag war die vielleicht größte
regierungskritische Demonstration in Deutschland seit dem 4.
November 1989. Die Entscheidung der Regierung, sie auflösen zu
lassen, und die anschließende Ohnmacht der staatlichen Organe,
diese Auflösung auch vollziehen zu können, weisen den Weg in
politisches Neuland. (…) Der 1. August 2020 hat eine Tür für
politische Möglichkeiten aufgestoßen.“

Der 1. August 2021 hat nun gezeigt: Diese Tür ist zu. Wer es noch
wagt zu demonstrieren, der begegnet Polizisten in Kampfmontur,
die Störer einfach umrennen und mit Tritten und
Schlägen traktieren. Mitten in Deutschland. Die Regierung, die
vor einem Jahr – bei der zweiten Großdemonstration vom 29. August
2020 – noch von den Gerichten mehrerer Instanzen blamiert worden
war (die das polizeiliche Demonstrationsverbot damals wieder
aufgehoben hatten), hat inzwischen dazugelernt und sich
diesmal, so muss man vermuten, im Vorfeld mit den Gerichten
abgestimmt. Anders ist die einhellige Bestätigung des
Verbots der Demonstrationen durch Verwaltungsgericht und
Oberverwaltungsgericht kaum zu erklären, da Veranstalter, Art und
Umstände der Demonstrationen vom August 2020 und August 2021
nahezu identisch sind.


Während die Gerichte das Verbot 2020 mit der Begründung aufhoben,
es gebe ein angemessenes Hygienekonzept der Veranstalter, spielte
dieses Argument in diesem Jahr keine Rolle mehr. Die Richter
begründeten ihren gegenteiligen, regierungsfreundlichen Beschluss
vielmehr damit, dass Versammlungen von
Maßnahmen-Kritikern „sich deutschlandweit dadurch
auszeichnen“ würden, dass die
Teilnehmer „öffentlichkeitswirksam gegen zur Eindämmung der
Infektionsgefahr geschaffene Rechtsnormen verstoßen“, wie
Abstandsgebot und Maskenpflicht. Die Gerichte folgten damit
der Argumentation der Berliner Polizei.


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