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#21.8 BVerfG zur Vorlagepflicht an den EuGH

#21.8 BVerfG zur Vorlagepflicht an den EuGH

TAXpod vor 5 Jahren
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In dieser Folge informieren wir kurz über den denkwürdigen
Beschluss des BVerfG 2BvR 1161/19 v. 4.3.2021 zum BFH Urteil
v. 27.02.2019 (I R 73/16), dem Piloturteil des BFH zur
Teilwertabschreibung von ungesicherten, grenzüberschreitenden
Konzerndarlehen. Das BVerfG bejaht nicht nur eine Verletzung des
Rechts auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG,
weil der BFH nicht an den EuGH vorgelegt hat. Insoweit ist der
Beschluss von durchaus grundlegender Bedeutung, weil er klarstellt,
dass eine Nichtvorlage eine auch inhaltlich hinreichende sachliche
Begründung erfordert. Auch rügt das BVerfG im Rahmen der
Willkürprüfung mit ungewöhnlicher Deutlichkeit die materielle
Rechtsanwendung, wenngleich ein Verstoß gegen den Willkürgrundsatz
offen gelassen wird.

Unser Gast ist unser lieber Kollege und EU-Recht-Spezialist
Benedikt Ellenrieder. 

Viel Spaß beim Hören! 

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„#21.8 BVerfG zur Vorlagepflicht an den EuGH“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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