3G nicht beachtet und Freiheitsstrafe für den Arbeitgeber ab dem 25.11.2021 nach der neuen "Coronaregelung"?!
20 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
3 G am Arbeitsplatz und mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder
Geldstrafe wird bestraft, wer die Durchführung oder Überwachung
einer Testung nicht richtig dokumentiert oder nicht richtig
bescheinigt. Das können im Ergebnis nun auch Arbeitgeber oder
deren beauftragte Vertreter sein.
Mein Name ist Sandro Wulf. Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Arbeitsrecht. Ich begrüße dich zu einer neuen Folge meines
Podcast.
Die von mir eingangs gemachte Angabe, ist eine von vielen
geltenden Änderungen im Infektionsschutzgesetz, welche am
vergangenen Donnerstag den Bundestag und am Freitag den Bundesrat
passiert haben. Diese haben für eine große Unsicherheit und eine
Menge an Fragen bei den Arbeitgebern gesorgt.
Herzlich willkommen zu dieser Podcastfolge, die ich am 21.11.2021
aufgenommen habe.
Ich beantworte dir folgende Fragen:
Damit gilt 3G an allen Arbeitsplätzen?
Für wen gilt die Regel?
Was bedeutet das konkret im Unternehmen?
Reicht bei einem ungeimpften Mitarbeiter ein selbst
vorgenommener Schnelltest?
Welche Sanktionen drohen bei der Nichtbeachtung der
Regeln?
Praxistipp auch zu den Kosten!
Ich wünsche viel Erfolg bei der Umsetzung. Sofern du eine
schriftliche Anweisung oder Muster für dein Unternehmen brauchst,
kannst du dich gern unter meiner Mailadresse,
Sandro.wulf@kanzlei-wulf.de
an mich wenden Oder du schaust auf unsere Homepage unter
www.kanzlei-wulf.de
Sandro Wulf ist Inhaber der Kanzlei Wulf & Collegen
mit Standorten in Magdeburg und Stendal.
Er beantwortet Unternehmern, Personalverantwortlichen,
Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen
Fragen rund ums Arbeitsrecht.
Er erklärt grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und
Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen
Arbeitsrecht.
Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt,
so dass jeder sie verstehen kann.
Er war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland
nominiert.
Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte ist er
wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen
als auch in Podcasts.
Er ist Vortragsredner, Speaker und hält Keynotes.
Hier erfährst Du mehr über Sandro:
www.kanzlei-wulf.de
https://www.facebook.com/ @einfachrecht
https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/
https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv
https://www.instagram.com/@kanzleiwulf
Er diskutiert in einem weiteren Podcast unternehmerische Fragen
und unterstützt bei der Kommunikation zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer und somit im Unternehmen. Dazu mehr unter:
https://anchor.fm/pni
Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken,
schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an
info@kanzlei-wulf.de
Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn
abonnierst und mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes
unterstützt.
Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu
machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern
kannst du ihn auch mit Freunden teilen.
Vielen Dank
dein Sandro und
dein Team der Kanzlei Wulf & Collegen.
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