#23.12: Entwurf eines Anwendungserlasses zum AStG – Teil I (§ 2 AStG, § 6 AStG)

#23.12: Entwurf eines Anwendungserlasses zum AStG – Teil I (§ 2 AStG, § 6 AStG)

Analyse des aktuellen Anwendungserlasses
42 Minuten
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Beschreibung

vor 9 Monaten

Von der Praxis lang ersehnt ist nun der Entwurf eines
Anwendungserlasses zum AStG veröffentlicht worden. In diesem
ersten Teil widmen wir uns einigen Punkten zur erweitert
beschränkten Steuerpflicht, v.a. aber den offenen
Interpretationen zu § 6 AStG. In einem zweiten Teil würden wir
die Finanzverwaltungsansicht zu den Normen des AStG untersuchen.
Zu vielen relevanten Fragen hat sich die Finanzverwaltung
positioniert: Wie ist das Verhältnis § 6 AStG n.F. zur a.F.?
Unterfällt ein beschränkt Steuerpflichtiger dem § 6 AStG? Wie ist
die Rückkehrabsicht in den Fällen des § 6 Abs. 3 AStG zu
verstehen? Wie verhält es sich mit passiver Entstrickung? Einige
Fragen bleiben offen, z.B. das Verhältnis von § 6 AStG zu
Sperrfristen, die an „Veräußerungen“ anknüpfen oder z.B. die
Anwendung auf Investmentfonds, die als Kapitalgesellschaft
organisiert sind. Manche Positionen sind schwer verständlich, so
z.B. dass bei der „Beschränkung“ des deutschen Besteuerungsrechts
eine Rückkehrabsicht nicht möglich sein soll oder – gravierend –
warum die Fiktion, dass der Rückkehrer iSd § 6 Abs. 3 AStG als
unbeschränkt steuerpflichtig gilt, sich auf sämtliche
Beteiligungen des Steuerpflichtigen erstrecken soll, auch solche,
die mit dem Wegzug gar nichts zu tun haben. Es bleibt abzuwarten,
ob hier noch Veränderungen im weiteren Prozess erfolgen. Viel
Spaß beim Hören!
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