Anmeldung Registrierung
Auto Hell Dunkel
Erweiterte Suche
  1. Startseite
  2. Podcasts
  3. Kurzerklärt - Der Jurapodcast Podcast
  4. SR259 Strafrecht AT | Objektive Zurechnung von Schockschäden
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Klausurtraining
Strafrecht

 "Das vorliegende „Klausurtraining Strafrecht“ ist dabei
behilflich, sich schnell mit den praktischen Problemen zu
beschäftigen, die typischerweise bei einer strafrechtlichen
Prüfungsarbeit zu bewältigen sind. Anhand von Beispielsfällen
wird die Gesetzesanwendung im Gutachten illustriert."

Folgenbeschreibung:

In dieser Folge vertiefen wir das Thema Schockschäden und fragen:
Wann ist einem Täter der krankheitswertige psychische Schaden
eines nahen Angehörigen strafrechtlich objektiv zurechenbar? Da
die maßgeblichen dogmatischen Aussagen aus dem Zivilrecht
stammen, lohnt sich ein gesamtheitlicher Blick auf beide
Rechtsgebiete.

Drei kumulative Voraussetzungen für eine Zurechnung lassen
sich aus der Rechtsprechung ableiten. Erstens muss der
Schockschaden Krankheitswert erreichen – bloße Trauer,
Verzweiflung und Betroffenheit gehören zum allgemeinen
Lebensrisiko und genügen nicht (BGHZ 56, 163). Zweitens muss die
Beeinträchtigung nach Art und Schwere deutlich über das
Normalmaß hinausgehen, das nahe Angehörige bei vergleichbaren
Ereignissen erfahrungsgemäß erleiden (LG Mainz, Urt. v.
02.09.2020 – 5 O 249/19). Drittens muss der Betroffene zum
geschützten Personenkreis gehören – also in einem
besonderen Näheverhältnis zum Primäropfer stehen (Ehegatten,
Eltern, Kinder, Geschwister, enge Lebenspartner). Bei entfernten
Dritten endet der Schutzzweck der verletzten Norm.

Zusätzlich misst die Rechtsprechung dem Umstand erhebliche
Bedeutung zu, ob der Geschädigte das Ereignis unmittelbar
miterlebt oder nur durch Nachricht davon erfahren hat (BGH,
Urt. v. 21.05.2019 – VI ZR 299/17).

Im Strafrecht verneint eine Ansicht die Zurechnung
generell, da §§ 222, 229 StGB nur das Tatopfer schützen. Die
herrschende Meinung bejaht die Übertragbarkeit der
zivilrechtlichen Grundsätze: Wer fahrlässig einen Menschen tötet,
schafft typischerweise auch das Risiko krankheitswertiger Schäden
bei nahen Angehörigen – diese Folgen liegen noch im Schutzbereich
der verletzten Sorgfaltsnorm.

Support the show

Links & Ressourcen: 

Unsere Website

️ Alle Folgen & Infos

️Podcast Recht Aktuell

Playlists nach Fachgebiet sortiert:

Alle Folgen Strafrecht

Alle Folgen Öffentliches Recht

Alle Folgen Zivilrecht

Alle Folgen Ersti-Woche

Unterstütze uns: 

️ Bewerte unseren Podcast auf Spotify & Apple
Podcasts

Empfiehl uns weiter an deine Kommiliton:innen &
Kolleg:innen

Folge uns auf Social Media: 

Instagram

LinkedIn Kurzerklärt

LinkedIn Sebastian Baur
Episode melden

„SR259 Strafrecht AT | Objektive Zurechnung von Schockschäden“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

Abonnenten

Teilen

Mein Archiv

Deine Privatkopie der Folgen, die du nicht verlieren willst.

Podcast-Folgen verschwinden. Feeds werden auf die letzten Episoden gekürzt, Hoster räumen alte Dateien ab, Formate wechseln den Anbieter und lassen ihr Archiv zurück. Mit „Mein Archiv“ sichert podcast.de die Folgen deiner Podcasts für dich — angefangen bei den ältesten, denn die sind zuerst weg.

  • Deine gesicherten Folgen bleiben hörbar, auch wenn das Original offline geht.
  • Auch Folgen, die im heutigen Feed gar nicht mehr stehen — podcast.de kennt sie noch.
  • Herunterladen bleibt möglich, solange die Folge beim Podcaster liegt. Der zählt seine Abrufe wie bisher.
Startet bald

Sei beim Start von Mein Archiv dabei

Mein Archiv ist fast fertig. Trag dich ein, dann bekommst du eine E-Mail, sobald es losgeht – und bist von Anfang an dabei. Wir schreiben dir nur zum Start, keine Werbung, keine Weitergabe deiner Daten.

Du bekommst zuerst eine Bestätigungsmail. Abmelden geht jederzeit. Datenschutz