Anmeldung Registrierung
Auto Hell Dunkel
Erweiterte Suche
  1. Startseite
  2. Podcasts
  3. Kurzerklärt - Der Jurapodcast Podcast
  4. SR258 Strafrecht AT | Objektive Zurechnung | Schockschäden und Schutzzweck der Norm
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Klausurtraining
Strafrecht

 "Das vorliegende „Klausurtraining Strafrecht“ ist dabei
behilflich, sich schnell mit den praktischen Problemen zu
beschäftigen, die typischerweise bei einer strafrechtlichen
Prüfungsarbeit zu bewältigen sind. Anhand von Beispielsfällen
wird die Gesetzesanwendung im Gutachten illustriert."

Folgenbeschreibung:

In dieser Folge widmen wir uns einem beliebten Klausurthema an
der Schnittstelle von Fahrlässigkeitsdelikt und
Schutzzweckzusammenhang: den Schockschäden.

Schockschäden sind die psychischen und physischen Folgen,
die auftreten, wenn jemand vom Unglück einer anderen Person
erfährt oder es miterlebt. Am Ausgangsfall – Autofahrer überfährt
bei Rot ein Kind, dessen Mutter stirbt am Unfallort an einem
massiven psychischen Schock – werden alle Prüfungsschritte
durchgearbeitet.

Objektive Sorgfaltspflichtverletzung (§ 37 StVO) und
Pflichtwidrigkeitszusammenhang sind unproblematisch zu bejahen.
Die eigentliche Klausurlösung liegt beim
Schutzzweckzusammenhang: Nicht jede kausal herbeigeführte
Folge ist dem Täter zurechenbar – entscheidend ist, ob die
verletzte Norm gerade auch vor dem eingetretenen Erfolg schützen
soll. § 37 StVO schützt Verkehrsteilnehmer; ob sie auch
Angehörige erfasst, die den Unfall nicht selbst erlebt haben, ist
der eigentliche Streitpunkt.

Der BGH differenziert: Normale Trauer, Verzweiflung und
Betroffenheit gehören zum allgemeinen Lebensrisiko und begründen
keine Erfolgszurechnung. Anders liegt es, wenn der psychische
Schock Krankheitswert erreicht – also pathologisch
feststellbar ist. Weitere Kriterien sind das enge
Näheverhältnis, der zeitliche Abstand zum Ereignis
und die Frage, ob der Schock durch unmittelbares Erleben oder nur
mittelbare Kenntniserlangung ausgelöst wurde. Die herrschende
Meinung im Strafrecht verneint die Zurechnung grundsätzlich
mit dem Argument, dass §§ 222, 229 StGB nur das Tatopfer
schützen.

Support the show

Links & Ressourcen: 

Unsere Website

️ Alle Folgen & Infos

️Podcast Recht Aktuell

Playlists nach Fachgebiet sortiert:

Alle Folgen Strafrecht

Alle Folgen Öffentliches Recht

Alle Folgen Zivilrecht

Alle Folgen Ersti-Woche

Unterstütze uns: 

️ Bewerte unseren Podcast auf Spotify & Apple
Podcasts

Empfiehl uns weiter an deine Kommiliton:innen &
Kolleg:innen

Folge uns auf Social Media: 

Instagram

LinkedIn Kurzerklärt

LinkedIn Sebastian Baur
Episode melden

„SR258 Strafrecht AT | Objektive Zurechnung | Schockschäden und Schutzzweck der Norm“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

Abonnenten

Teilen

Mein Archiv

Deine Privatkopie der Folgen, die du nicht verlieren willst.

Podcast-Folgen verschwinden. Feeds werden auf die letzten Episoden gekürzt, Hoster räumen alte Dateien ab, Formate wechseln den Anbieter und lassen ihr Archiv zurück. Mit „Mein Archiv“ sichert podcast.de die Folgen deiner Podcasts für dich — angefangen bei den ältesten, denn die sind zuerst weg.

  • Deine gesicherten Folgen bleiben hörbar, auch wenn das Original offline geht.
  • Auch Folgen, die im heutigen Feed gar nicht mehr stehen — podcast.de kennt sie noch.
  • Herunterladen bleibt möglich, solange die Folge beim Podcaster liegt. Der zählt seine Abrufe wie bisher.
Startet bald

Sei beim Start von Mein Archiv dabei

Mein Archiv ist fast fertig. Trag dich ein, dann bekommst du eine E-Mail, sobald es losgeht – und bist von Anfang an dabei. Wir schreiben dir nur zum Start, keine Werbung, keine Weitergabe deiner Daten.

Du bekommst zuerst eine Bestätigungsmail. Abmelden geht jederzeit. Datenschutz