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7 MIN. Arbeitsrecht für Entscheider (m/w/d)
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Beschreibung
vor 4 Tagen
In dieser Episode geht es um:
1. Kürzung von Ansprüchen während der Elternzeit
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 28. Januar 2026
entschieden, dass für eine mögliche Kürzung von Ansprüchen
während der Elternzeit nicht die Bezeichnung einer Leistung
entscheidend ist, sondern ihr Zweck: Dient sie als Gegenleistung
für erbrachte Arbeit, kann sie während einer vollständigen
Elternzeit regelmäßig gekürzt werden; honoriert sie dagegen
Betriebstreue, ist eine Kürzung deutlich schwieriger zu
rechtfertigen. Besondere Aufmerksamkeit verdient der gesetzliche
Urlaubsanspruch, der auch während der Elternzeit entsteht, aber
nur durch ausdrückliche Erklärung anteilig gekürzt werden kann.
Bei Sonderzahlungen kommt es zunächst auf eine bestehende
Vereinbarung an, sonst auf den Leistungszweck. Arbeitgeber
sollten daher jede Leistung im Hinblick auf ihre Zweckbestimmung
prüfen, bevor sie eine Kürzung vornehmen.
2. Das neue Bundestariftreuegesetz: Neue Anforderungen
bei Bundesaufträgen
Zum 1. Mai 2026 ist das Bundestariftreuegesetz (BTTG) in Kraft
getreten: Unternehmen, die künftig öffentliche Aufträge des
Bundes ausführen möchten, müssen unabhängig von ihrer Größe ein
Tariftreueversprechen abgeben und geltende tarifliche
Mindestarbeitsbedingungen einhalten – etwa bei Zulagen,
Zuschlägen, Gratifikationen und Überstundenvergütungen sowie bei
längerfristigen Aufträgen zu Urlaub, Arbeitszeiten und
Ruhezeiten. Beschäftigte erhalten einen unmittelbaren
gesetzlichen Anspruch auf diese Bedingungen, den sie selbst
gerichtlich durchsetzen können; Arbeitgeber müssen sie zudem
aktiv über ihre Rechte informieren. Verstöße können empfindliche
Folgen haben, von Vertragsstrafen bis zum Ausschluss von
künftigen Vergabeverfahren. Unternehmen sollten die Anwendbarkeit
des BTTG daher frühzeitig prüfen und dabei auch Nachunternehmer
sowie Leiharbeitsunternehmen im Blick behalten.
3.Arbeitsrechtliche Fragen bei entdeckten
IT-Sicherheitslücken: Teil 13 unserer
Podcast-Sonderreihe
Was gilt, wenn ein Arbeitnehmer eine Sicherheitslücke entdeckt?
Darf er seine Arbeit einstellen, um Schaden abzuwenden?
Grundsätzlich sind Beschäftigte verpflichtet, ihre vertraglich
geschuldete Arbeit zu erbringen; ein eigenmächtiger Arbeitsstopp
ohne ausreichenden Grund kann eine Pflichtverletzung darstellen
und arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach
sich ziehen. Je gravierender die Lücke, desto eher kann ein
vorübergehendes Einstellen gerechtfertigt sein - eigenmächtiges
Vorgehen ohne den Arbeitgeber bleibt aber riskant. Entscheidend
ist die richtige Reihenfolge: Ein Verdacht sollte unverzüglich
über die vorgesehenen Kanäle adressiert werden, damit das Risiko
dort bewertet werden kann. Unternehmen sind gefordert, klare
Meldewege bereitzustellen, Beschäftigte, Auffälligkeiten
verantwortungsvoll zu melden.
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