In dieser Episode geht es um:
1. Diversity-Trainings: Rechtssichere Gestaltung zwischen Compliance und Weisungsrecht
Zunächst befassen wir uns mit der rechtssicheren Ausgestaltung von Diversity-Trainings im Unternehmen. Solche Trainings können ein wichtiger Bestandteil der AGG-Compliance sein, wenn sie konkrete Handlungsmaßstäbe für den Arbeitsalltag vermitteln. Die Folge zeigt, welche Inhalte dabei besonders relevant sind, welche Verantwortung Führungskräften und HR zukommt und warum auch die Dokumentation der Teilnahme eine wichtige Rolle spielen kann. Zugleich wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen eine verpflichtende Teilnahme zulässig ist und wo die Grenzen des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts liegen – insbesondere dann, wenn Trainings nicht mehr auf arbeitsbezogenes Verhalten, sondern auf persönliche politische oder weltanschauliche Überzeugungen zielen.
2. Diversity-Trainings und Mitbestimmung: Wann ist der Betriebsrat einzubeziehen?
Darüber hinaus geht es um die betriebsverfassungsrechtliche Einordnung von Diversity-Trainings. Ein generelles Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht zwar nicht, die konkrete Ausgestaltung eines Trainings kann jedoch Beteiligungsrechte auslösen. Relevant kann dies insbesondere bei verbindlichen Verhaltensregeln, Beschwerde- und Meldeprozessen, elektronischen Überwachungsmöglichkeiten oder betrieblichen Berufsbildungsaspekten werden. Die Folge zeigt, warum Trainingskonzepte daher vorab arbeits- und betriebsverfassungsrechtlich geprüft, E-Learning-Funktionen datensparsam ausgestaltet und bestehende Mitbestimmungsrechte frühzeitig berücksichtigt werden sollten.
3. Security-Pflichten bei mobiler Arbeit
Im Rahmen unserer Sonderreihe zur IT-Sicherheit im Unternehmen widmen wir uns außerdem den Sicherheitsanforderungen bei mobiler Arbeit. Sobald Beschäftigte außerhalb des Büros auf dienstliche Daten, Systeme und Zugänge zugreifen, entstehen zusätzliche Risiken, auf die Arbeitgeber mit klaren Mobile-Work-Policies reagieren können. Die Folge erläutert, welche Vorgaben etwa zu Passwörtern, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Bildschirmsperren, Cloud-Diensten, Virenschutz und verschlüsselten Verbindungen sinnvoll sein können. Zugleich wird eingeordnet, wie weit solche Vorgaben reichen dürfen: Sicherheitsstandards müssen sich auf das berufliche Umfeld beziehen und verhältnismäßig bleiben, ohne zu einer umfassenden Kontrolle des privaten Umfelds der Beschäftigten zu führen.
Aktuelle News auch auf unserem Blog: Kliemt.blog – Arbeitsrecht Weltweit
Ihre Meinung ist uns wichtig! Senden Sie Ihre Fragen oder Anregungen an: 7minutes@kliemt.de
Kommentare (0)
Melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.