Beschreibung
vor 4 Tagen
In dieser Folge geht es um eine langjährig beschäftigte
Angestellte, die sich massiv gemobbt und wegen Herkunft und
Geschlecht diskriminiert fühlte.
Sie reagiert mit sehr scharfen E‑Mails an Vorstand und Kollegen,
spricht von „Guerilla-Aktionen“, „Ausländer- und
Frauenfeindlichkeit“ und bezeichnet ihren Vorgesetzten als
„unterbelichteten Frauen- und Ausländerhasser“.
Der Arbeitgeber kündigt verhaltensbedingt – und es beginnt ein
jahrelanger Streit durch alle Instanzen um die Frage: Wo endet
zulässige Meinungsäußerung und wo beginnt kündigungsrelevante
Beleidigung bzw. Schmähkritik?
Das Bundesarbeitsgericht hebt die Entscheidung des LAG auf, weil
dieses die Meinungsfreiheit der Arbeitnehmerin verkannt und ihre
Äußerungen zu schnell als Schmähkritik bzw. unzulässige
Tatsachenbehauptungen eingestuft hat.
Im Zentrum steht damit die Abwägung zwischen arbeitsvertraglicher
Rücksichtnahmepflicht und Art. 5 GG im Rahmen einer
verhaltensbedingten Kündigung.
(BAG, Urteil vom 05.12.2019 – 2 AZR 240/19, „Verhaltensbedingte
Kündigung – Meinungsfreiheit – Schmähkritik“)
Podcast:
1. Kündigung wegen Beleidigung
Artikel:
1. Kündigung wegen Beleidigung
2. Kündigung und Kündigungsschutz
3. Lexikon der Kündigungsgründe
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