BAG: Kündigung nach Meldung des Chefs

BAG: Kündigung nach Meldung des Chefs

vor 19 Stunden
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Beschreibung

vor 19 Stunden

BAG, Urteil vom 4.12.2025 – 2 AZR 51/25: Ein Pharmavertreter
meldet einen Compliance-Verstoß seines Vorgesetzten und erhält
kurz darauf noch in der Wartezeit eine Kündigung. Das BAG stellt
klar, dass der Hinweisgeberschutz nach § 36 HinSchG nur greift,
wenn die Kündigung tatsächlich Reaktion auf die Meldung ist –
eine bloße zeitliche Nähe reicht nicht. Im konkreten Fall konnte
der Arbeitgeber nachweisen, dass der Kündigungsentschluss bereits
vor der Meldung gefallen war, sodass weder HinSchG noch § 612a
BGB verletzt waren. Zudem entscheidet das BAG, dass Arbeitnehmer
in der Wartezeit oder im Kleinbetrieb keinen
Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG haben.











- Wartezeit/ Probezeit


- Kündigungsgrund angeben / haben in Wartezeit


- Compliance-Verstoß


- Hinweisgeberschutz


- Maßregelungsverbot





Podcastfolgen:


1. 10 häufige Irrtümer im Arbeitsrecht


2. LAG Hessen: Kündigung wegen Krankheit in Probezeit


3. Probezeit und Kündigung





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1. Kündigung - allgemeine Informationen


2. TOP-Kündigungsgründe





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