Wer den Gerichtssaal betritt, bewegt sich in einem festen Ablauf – vom Aushang vor dem Sitzungssaal über den Aufruf der Sache bis hin zum Aufstehen bei der Urteilsverkündung und der eigenen Rede vor Gericht. Verstößt eine Partei gegen diese Ordnung, spricht das Gesetz von "Ungebühr" und erlaubt dem Gericht nach § 178 GVG ein Ordnungsgeld bis zu 1.000 Euro. Wie schnell das gehen kann, aber auch wie wichtig eine saubere Protokollierung dabei ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 17.06.2026 (Az. 9 Ta 101/26). Das Arbeitsgericht Bochum hatte gegen einen Kläger ein Ordnungsgeld von 250 Euro verhängt, weil dieser "mehrfach darauf hingewiesen" worden war, "dass ihm aufgrund seines unangemessenen Auftretens das Wort entzogen wird", ohne hierauf zu reagieren. Das LAG Hamm hob den Beschluss dennoch auf, weil die "konkrete Veranlassung" für das angenommene Fehlverhalten nicht ins Protokoll aufgenommen worden war und der Beschluss deshalb nicht überprüfbar war. In dieser Folge erkläre ich, was Ungebühr im Gerichtssaal wirklich bedeutet, wie der Ablauf einer Verhandlung rechtlich einzuordnen ist und warum selbst ein berechtigtes Ordnungsgeld an einem unsauberen Protokoll scheitern kann.
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