Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Episoden

„..Es entscheidet allein die Klägerin, was sie ‚ankotzt‘ und was nicht.“
01.08.2026
19 Minuten
Der Verwaltungsgerichtshof bringt das sehr zugespitzt auf den Punkt und sagt wörtlich: ‚Unter der Geltung des Grundgesetzes entscheidet allein die Klägerin, was sie ankotzt und was nicht.‘


Damit meint das Gericht: Das Grundgesetz lässt auch drastische, emotionale Kritik zu.


Es ist nicht Aufgabe der Gerichte oder des Arbeitgebers, zu definieren, wann jemand sich aufzuregen hat. Entscheidend ist nur, ob die Grenze zur Schmähkritik überschritten wird – also ob es nur noch um die Vernichtung der Person oder des Unternehmens geht. Und das war hier gerade nicht der Fall.





Podcast:


1. ⁠⁠EuGH - versäumte Klagefrist einer schwangeren Arbeitnehmerin⁠⁠





Artikel:


1. ⁠⁠ ⁠⁠⁠⁠Kündigung wegen Beleidigung⁠


2. ⁠⁠⁠⁠Kündigung und Kündigungsschutz⁠⁠⁠⁠


3. ⁠⁠⁠⁠Lexikon der Kündigungsgründe⁠











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Kündigung wegen Abwerben von Arbeitskollegen.
25.07.2026
20 Minuten
Arbeitsgericht Arnsberg, Urteil vom 31.03.2026 – 1 Ca 877/25: Eine Erzieherin kündigt ihr Arbeitsverhältnis selbst zum 31.03.2026, um zu einem konkurrierenden Arbeitgeber zu wechseln.


Die bisherige Arbeitgeberin wirft ihr vor, Kollegen aktiv „abgeworben“ zu haben und spricht am 08.12.2025 eine fristlose Kündigung aus.


Das Gericht hält die Kündigung für unwirksam: Die Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB war für einen Großteil der Vorwürfe bereits abgelaufen. Die später bekannt gewordenen Abwerbevorwürfe rechtfertigen ohne vorherige Abmahnung keine fristlose Kündigung. Das Arbeitsverhältnis besteht bis zum 31.03.2026 fort; die Klägerin ist weiterzubeschäftigen und erhält die restliche Vergütung für Dezember sowie ein qualifiziertes Zwischenzeugnis.





Artikel:


1.⁠⁠ ⁠ Kündigung in Berlin⁠


2. ⁠Kündigungsschutzklage in Berlin⁠








Podcastfolgen:


1. ⁠Probezeit und Kündigung⁠


2.⁠ Kündigung: Schritt für Schritt erklärt⁠


3. ⁠Kündigungsfristen für Arbeitnehmer⁠








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BAG: Zeugnis und Vollstreckung
18.07.2026
21 Minuten
In dieser Folge spreche ich über den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Mai 2026 – 8 AZB 25/25. Tenor: „Die Rechtsbeschwerde des Gläubigers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. Oktober 2025 – 13 Ta 199/25 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.“


Leitsatz: „Die Verpflichtung des Arbeitgebers in einem gerichtlichen Vergleich, dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis nach dessen Entwurf zu erteilen, von dem der Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund abweichen darf, hat einen vollstreckbaren Inhalt.“ Und genau diese Konstellation – Zeugnis nach Arbeitnehmerentwurf, Abweichung „nur aus wichtigem Grund“ und Zwangsvollstreckung nach § 888 ZPO – schauen wir uns in dieser Episode praxisnah an. 





Artikel:⁠


⁠1. Zeugnis- wie lange hat der Arbeitgeber Zeit?⁠


2. ⁠Vorlage / Muster: einfaches Zeugnis⁠








Podcastfolgen:


1. ⁠BAG und Arbeitszeugnis⁠


2. ⁠Wohlwollendes Zeugnis - was bedeutet das?⁠


3. ⁠Warum ist ein sehr gutes Zeugnis schlecht?⁠


4. ⁠Geheimcode der Arbeitgeber⁠








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Was plant die Bundsregierung im Arbeitsrecht?
11.07.2026
20 Minuten
In dieser Folge schaue ich mir das Reformpaket der Bundesregierung zum Arbeitsrecht genauer an. Ich erkläre, was die geplante Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag konkret bedeutet, warum die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden soll und welche Auswirkungen das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben kann. Außerdem gehe ich auf die geplante Ausweitung der sachgrundlosen Befristung, die Lockerung des Kündigungsschutzes für Hochverdiener sowie die steuerliche Begünstigung von Abfindungen und Zuschlägen ein. Am Ende der Folge ordne ich ein, welche Punkte schon absehbar sind, wo noch vieles offen ist und worauf sich Beschäftigte und Betriebe voraussichtlich einstellen müssen.





Podcastfolgen:


1. FAQ - Arbeitsunfähigkeit





Artikel:


1. ⁠⁠⁠⁠Kündigung in Probezeit wegen Krankheit⁠⁠


2. ⁠⁠Krankschreibung nach Kündigung des Arbeitgebers⁠⁠





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BAG: Elternzeit in mehreren Zeitabschnitten und Kündigung
04.07.2026
20 Minuten
In dieser Folge von ‚Arbeitsrecht einfach erklärt‘ geht es um den besonderen, vorwirkenden Kündigungsschutz bei Elternzeit, wenn diese in mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt wird. Ausgangspunkt ist eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Juni 2026 – 2 AZR 213/25. In diesem Urteil hat das BAG klargestellt, dass Arbeitnehmer, die Elternzeit in mehreren Abschnitten beantragen, vor jedem einzelnen Abschnitt den besonderen Kündigungsschutz nach § 18 Abs. 1 BEEG genießen – und zwar auch dann, wenn sämtliche Elternzeitabschnitte mit nur einem Schreiben verlangt wurden. Die Kündigung eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst, der seine Elternzeit so gestückelt hatte, wurde deshalb als unwirksam angesehen. Gestützt hat das BAG seine Entscheidung auf § 134 BGB in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BEEG. Die Vorinstanz war das Landesarbeitsgericht Hamm mit Urteil vom 5. November 2025 – 11 SLa 394/25.





Artikel:


⁠⁠Wie wird der Urlaub während der Elternzeit gekürzt mit Kürzungsrechner!⁠⁠





Podcastfolgen:


1⁠55 Tage an Urlaubsabgeltung und Elternzeit⁠





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Über diesen Podcast

Wollten Sie schon immer mal Arbeitsrecht verstehen? Von Abfindung bis Zeitarbeit erkläre ich das deutsche Arbeitsrecht verständlich und erzähle auch von interessanten Begebenheiten vor Gericht mit Richtern und Kollegen. Auch wenn Sie es vielleicht jetzt noch nicht glauben, Arbeitsrecht kann nicht nur interessant sein, sondern auch Spaß machen! 🎙 Mehr Infos & rechtliche Hilfe für Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag in Berlin: https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de 📍 Google Maps: https://maps.app.goo.gl/m5dstU2Koc7DTLmY8 Rechtsanwalt Andreas Martin - Berlin
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