3 von 3: Entschädigung, Zwischenzeugnis und Bundeswehrwerbung

3 von 3: Entschädigung, Zwischenzeugnis und Bundeswehrwerbung

vor 1 Tag
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Beschreibung

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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 28.05.2026 – 42 Ca 3438/26

Das Arbeitsgericht Berlin hat die AGG-Klage einer nicht-binären
Person abgewiesen. Das Gericht ließ offen, ob überhaupt eine
Benachteiligung vorlag, weil es die Bewerbung als
rechtsmissbräuchlich ansah. Nach Auffassung des Gerichts ging es
der klagenden Person nicht um die Erlangung der Stelle, sondern
ausschließlich um die Geltendmachung von
Entschädigungsansprüchen.
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 04.03.2026 – 5 SLa 495/25
(Vorinstanz: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 26.08.2025 – 13 Ca
1569/25)

Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein
Arbeitnehmer ein qualifiziertes Zwischenzeugnis verlangen kann,
wenn er sich beruflich neu orientieren möchte. Er muss dabei
weder konkrete Bewerbungen noch ein bereits bestehendes
Stellenangebot nachweisen. Der bloße Wunsch, sich intern oder
extern bewerben zu wollen, kann als triftiger Grund für ein
Zwischenzeugnis ausreichen.
Arbeitsgericht München, Urteil vom 20.05.2026 – 4 Ca 15395/25

Ein als Kriegsdienstverweigerer anerkannter Straßenbahnfahrer
wollte aus Gewissensgründen keine mit Bundeswehr-Werbung beklebte
Tram fahren. Das Arbeitsgericht München gab jedoch dem
Arbeitgeber Recht und entschied, dass der Fahrer grundsätzlich
hierzu verpflichtet ist. Der Eingriff in die Gewissensfreiheit
sei im konkreten Fall gering und müsse hinter den
organisatorischen Interessen des Arbeitgebers zurücktreten.





Podcastfolgen:


1. FAQ - Arbeitszeugnis





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