AfD weiter im Visier! | Von Janine Beicht

AfD weiter im Visier! | Von Janine Beicht

vor 1 Woche
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Beschreibung

vor 1 Woche

Gericht zementiert staatliche Ausgrenzung: Bayerns
Verfassungsschutz darf AfD weiter beobachten


Mit dem endgültigen Beschluss bleibt die Überwachung des
Landesverbands bestehen. Die Folgen reichen von juristischen
Fragen bis hin zu einer grundsätzlichen Diskussion über Macht,
Kontrolle und politische Chancengleichheit.


Ein Kommentar von Janine Beicht.


Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat der AfD den
Weg in die nächste Instanz versperrt und den Antrag auf Zulassung
der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München
zurückgewiesen. (1) Die Entscheidung ist unanfechtbar. Damit
bleibt die Beobachtung des gesamten bayerischen
AfD-Landesverbands durch das Landesamt für Verfassungsschutz
bestehen.


Das Verwaltungsgericht München hatte am 1. Juli 2024 nach
mehrtägiger Verhandlung festgestellt, dass tatsächliche
Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb
der Partei vorliegen (2). Der Verwaltungsgerichtshof sah keine
hinreichenden Gründe für eine Berufung und bestätigte, dass die
Vorinstanz belastende und entlastende Aspekte gleichermaßen
gewürdigt habe.


Die Begründung der Richter und ihre politische
Tragweite


Die Richter bewerteten bestimmte der AfD zurechenbare Äußerungen
als Überschreitung der Grenzen zulässiger Kritik. Dazu zählten
sogenannte Aussagen zur Remigration, zur Diffamierung von
Menschen mit Migrationshintergrund oder muslimischen Glauben, zu
Umsturzphantasien sowie zur fortgesetzten Agitation gegen die
freiheitliche demokratische Grundordnung. In der Pressemitteilung
des BayVGH heißt es dazu: (1)
„Das Ergebnis des Verwaltungsgerichts sei ‚nicht zu
beanstanden, soweit festgestellt werde, dass insbesondere
bestimmte, der AfD zurechenbare Äußerungen zur ‚Remigration‘, zu
einer Diffamierung von Menschen mit Migrationshintergrund oder
muslimischen Glaubens, zu Umsturzphantasien oder zu einer
fortgesetzten Agitation gegen die freiheitliche demokratische
Grundordnung das Maß der zulässigen Kritik am
verfassungsrechtlichen System überstiegen“

Sie sahen Anhaltspunkte für ein völkisches Weltbild, das
gegenüber Staatsbürgern mit Migrationshintergrund problematisch
sei. Gleichzeitig wiesen sie den Einwand zurück, Aussagen
hochrangiger Parteimitglieder könnten staatlich beeinflusst
worden sein. Die rechtlichen Voraussetzungen einer Beobachtung
seien durch höchstrichterliche Rechtsprechung bereits geklärt.


Bayerns Innenminister feiert die Entscheidung als Sieg
für Demokratie und Rechtsstaat


Innenminister Joachim Herrmann begrüßte den Beschluss
ausdrücklich. Er betonte, die Beobachtung sei zu Recht erfolgt
und dürfe fortgesetzt werden. Herrmann warf der AfD vor, sich
zwar öffentlich gemäßigt zu geben, jedoch keine ernsthafte
Distanzierung von extremistischen Kräften innerhalb der
Gesamtpartei vorzunehmen. Seine politische Lesart des Urteils
brachte Herrmann anschließend selbst auf den Punkt:
„Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet die
AfD seit 2022 zu Recht und darf dies auch weiterhin tun. Das ist
ein klares Zeichen für unsere Demokratie und den Rechtsstaat. [...]
Von dieser Partei geht nach wie vor eine Gefahr für die Demokratie
aus.“

Dass ein Innenminister eine Entscheidung zur Beobachtung einer
Oppositionspartei als Erfolg für den Rechtsstaat feiert, lenkt
den Blick zwangsläufig auf die Behörde, die diese Beobachtung
überhaupt durchführt.


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