Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 23 Stunden
Fehlende Compliance als Haftungsfalle: Der Fall Siemens/Neubürger
1,3 Milliarden Euro schwarze Kassen, elf beklagte Organmitglieder
und ein Urteil, das Compliance im deutschen Aktienrecht von einer
Empfehlung zu einer Rechtspflicht gemacht hat. Dr. Christian
Rosinus bespricht in dieser Folge der Reihe „Cased closed“ das
Urteil des LG München I vom 10. Dezember 2013 gegen den ehemaligen
Siemens-CFO Heinz-Joachim Neubürger. Neubürger wurde verurteilt,
obwohl er weder nachweislich an Schmiergeldzahlungen beteiligt war
noch sich persönlich bereichert hatte. Ausschlaggebend war allein
das Fehlen einer funktionierenden Compliance-Organisation. Das
Gericht hat klargestellt: Vorstände sind nicht nur zur eigenen
Gesetzestreue verpflichtet, sondern auch zur aktiven Verhinderung
von Mitarbeiterverstößen, obwohl Compliance als Begriff zum
damaligen Zeitpunkt noch nicht wie heute etabliert war. Hinzu kommt
die Beweislastumkehr nach § 93 Abs. 2 S. 2 AktG: Ohne
dokumentiertes Compliance-System trägt jedes Vorstandsmitglied
Mitverantwortung – das Ressortprinzip greift hier nicht. Dr.
Rosinus erläutert außerdem, wie sich die Grundsätze aus der
Siemens/Neubürger-Entscheidung weiterentwickelt haben und welche
Relevanz die Entscheidung auch im Jahr 2026 noch hat. Hier geht‘s
zum Urteil des LG München I vom 10. Dezember 2013 – 5 HK O 1387/10:
https://openjur.de/u/682814.html Hier geht‘s zum Urteil des OLG
Nürnberg vom 30. März 2022 – 12 U 1520/19:
https://openjur.de/u/2395749.html Hier geht‘s zur Folge „Case
closed: BGH zur Strafbarkeit von Insidergeschäften“:
https://criminal-compliance.podigee.io/310-cr
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
1,3 Milliarden Euro schwarze Kassen, elf beklagte Organmitglieder
und ein Urteil, das Compliance im deutschen Aktienrecht von einer
Empfehlung zu einer Rechtspflicht gemacht hat. Dr. Christian
Rosinus bespricht in dieser Folge der Reihe „Cased closed“ das
Urteil des LG München I vom 10. Dezember 2013 gegen den ehemaligen
Siemens-CFO Heinz-Joachim Neubürger. Neubürger wurde verurteilt,
obwohl er weder nachweislich an Schmiergeldzahlungen beteiligt war
noch sich persönlich bereichert hatte. Ausschlaggebend war allein
das Fehlen einer funktionierenden Compliance-Organisation. Das
Gericht hat klargestellt: Vorstände sind nicht nur zur eigenen
Gesetzestreue verpflichtet, sondern auch zur aktiven Verhinderung
von Mitarbeiterverstößen, obwohl Compliance als Begriff zum
damaligen Zeitpunkt noch nicht wie heute etabliert war. Hinzu kommt
die Beweislastumkehr nach § 93 Abs. 2 S. 2 AktG: Ohne
dokumentiertes Compliance-System trägt jedes Vorstandsmitglied
Mitverantwortung – das Ressortprinzip greift hier nicht. Dr.
Rosinus erläutert außerdem, wie sich die Grundsätze aus der
Siemens/Neubürger-Entscheidung weiterentwickelt haben und welche
Relevanz die Entscheidung auch im Jahr 2026 noch hat. Hier geht‘s
zum Urteil des LG München I vom 10. Dezember 2013 – 5 HK O 1387/10:
https://openjur.de/u/682814.html Hier geht‘s zum Urteil des OLG
Nürnberg vom 30. März 2022 – 12 U 1520/19:
https://openjur.de/u/2395749.html Hier geht‘s zur Folge „Case
closed: BGH zur Strafbarkeit von Insidergeschäften“:
https://criminal-compliance.podigee.io/310-cr
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Weitere Episoden
12 Minuten
vor 2 Wochen
11 Minuten
vor 3 Wochen
9 Minuten
vor 4 Wochen
11 Minuten
vor 1 Monat
Kommentare (0)
Melde Dich an, um einen Kommentar zu schreiben.