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Beschreibung
vor 2 Tagen
Versuch und Rücktritt – wann Strafbarkeit beginnt und wann sie
wieder entfällt Zwischen strafloser Vorbereitung und strafbarem
Versuch liegt oft nur ein schmaler Grat. Doch selbst wenn die
Schwelle zur Strafbarkeit bereits überschritten ist, eröffnet das
Strafrecht mit der „goldenen Brücke“ einen Weg zurück in die
Straflosigkeit. In der aktuellen Folge der Reihe
„Wirtschaftsstrafrecht A-Z" widmet sich Dr. Christian Rosinus
diesem höchst praxisrelevanten Thema: Versuch und Rücktritt. Er
erläutert, wann das unmittelbare Ansetzen zur Tat nach § 22 StGB
bereits strafbar ist und wie sich das bei den typischen Delikten
des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts konkret auswirkt. Wer über
den Versuch spricht, muss auch an den Rücktritt denken. Dr. Rosinus
zeigt, wann dieser in Betracht kommt und unter welchen
Voraussetzungen man wirksam von der Tat zurücktreten kann. Außerdem
geht es um die tätige Reue bei vollendeten Taten, den Versuch im
Ordnungswidrigkeitenrecht nach § 13 OWiG und die strategischen
Konsequenzen für Unternehmen, die im Rahmen einer internen
Untersuchung einen Versuch entdecken. Hier geht‘s zur Folge
„Rechtsprechungsupdate: Arrest und Einziehung beim untauglichen
Versuch“: https://criminal-compliance.podigee.io/232-cr
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
wieder entfällt Zwischen strafloser Vorbereitung und strafbarem
Versuch liegt oft nur ein schmaler Grat. Doch selbst wenn die
Schwelle zur Strafbarkeit bereits überschritten ist, eröffnet das
Strafrecht mit der „goldenen Brücke“ einen Weg zurück in die
Straflosigkeit. In der aktuellen Folge der Reihe
„Wirtschaftsstrafrecht A-Z" widmet sich Dr. Christian Rosinus
diesem höchst praxisrelevanten Thema: Versuch und Rücktritt. Er
erläutert, wann das unmittelbare Ansetzen zur Tat nach § 22 StGB
bereits strafbar ist und wie sich das bei den typischen Delikten
des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts konkret auswirkt. Wer über
den Versuch spricht, muss auch an den Rücktritt denken. Dr. Rosinus
zeigt, wann dieser in Betracht kommt und unter welchen
Voraussetzungen man wirksam von der Tat zurücktreten kann. Außerdem
geht es um die tätige Reue bei vollendeten Taten, den Versuch im
Ordnungswidrigkeitenrecht nach § 13 OWiG und die strategischen
Konsequenzen für Unternehmen, die im Rahmen einer internen
Untersuchung einen Versuch entdecken. Hier geht‘s zur Folge
„Rechtsprechungsupdate: Arrest und Einziehung beim untauglichen
Versuch“: https://criminal-compliance.podigee.io/232-cr
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