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  4. Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Strafe
Gehe in das Gefängnis. Gehe nicht über Los. Was beim Spieleabend
für Unmut sorgt, ist im deutschen Strafrecht ganz genau geregelt.
Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Bewährung – das StGB kennt viele
Reaktionen auf eine Straftat. Aber wie passt das alles zusammen?
Und was genau ist eigentlich eine Strafe? Und was nicht? Dr.
Christian Rosinus erklärt in der aktuellen Folge der Reihe
„Wirtschaftsstrafrecht A-Z" das Sanktionssystem des StGB:
Freiheitsstrafe und Geldstrafe als einzige echte Hauptstrafen, das
Tagessatzsystem nach § 40 StGB und – seit Februar 2024 – die
geänderte Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 StGB. Besonders im Fokus
steht die Strafzumessung nach § 46 StGB. Welcher Spielraum steht
dem Gericht zu, welche Umstände wirken strafschärfend und welche
Rolle spielt ein Geständnis? Außerdem geht es um die Aussetzung der
Strafvollstreckung zur Bewährung und die Gesamtstrafenbildung nach
dem Asperationsprinzip des § 54 StGB. Dr. Rosinus unterscheidet die
strafrechtliche Geldstrafe von der ordnungswidrigkeitenrechtlichen
Geldbuße und ordnet ein, was ein funktionierendes
Compliance-Management-System in der Strafzumessung bewirken kann.
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„Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Strafe“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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