Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 1 Tag
Gefährliches Produkt - persönliche Haftung? Ein Alltagsprodukt,
dutzende Geschädigte, eine Sitzung der Geschäftsführung und dennoch
bleibt die Ware auf dem Markt. Die Lederspray-Entscheidung des BGH
vom 6. Juli 1990 hat die strafrechtliche Produktverantwortung in
Deutschland grundlegend neu vermessen. Dr. Christian Rosinus
bespricht in dieser Folge von „case closed", warum das Urteil des
BGH bis heute als Ausgangspunkt für die persönliche Haftung von
Unternehmensverantwortlichen gilt. Im Mittelpunkt stehen die
Kausalität beim Unterlassen, die Garantenstellung aufgrund
betrieblicher Funktionen und die bis heute kaum befriedigend
gelöste Frage der Zurechnung von Kollegialentscheidungen – mit der
Folge, dass auch derjenige haften kann, der in einem Gremium gegen
einen gebotenen Rückruf stimmt oder sich enthält. Für die
Unternehmenspraxis zieht Dr. Rosinus klare Schlussfolgerungen:
Produktbeobachtungspflichten, funktionierende Eskalationswege für
Schadensmeldungen und ausgearbeitete Rückrufpläne sind keine Frage
guter Organisation, sondern persönlicher Haftung auf der
Leitungsebene. Die besprochene Entscheidung: BGHSt 37, 106 (BGH,
Urt. v. 6.7.1990 – 2 StR 549/89) Hier geht´s zur Folge
„Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Strafbares Unterlassen“:
https://criminal-compliance.podigee.io/303-cr
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
dutzende Geschädigte, eine Sitzung der Geschäftsführung und dennoch
bleibt die Ware auf dem Markt. Die Lederspray-Entscheidung des BGH
vom 6. Juli 1990 hat die strafrechtliche Produktverantwortung in
Deutschland grundlegend neu vermessen. Dr. Christian Rosinus
bespricht in dieser Folge von „case closed", warum das Urteil des
BGH bis heute als Ausgangspunkt für die persönliche Haftung von
Unternehmensverantwortlichen gilt. Im Mittelpunkt stehen die
Kausalität beim Unterlassen, die Garantenstellung aufgrund
betrieblicher Funktionen und die bis heute kaum befriedigend
gelöste Frage der Zurechnung von Kollegialentscheidungen – mit der
Folge, dass auch derjenige haften kann, der in einem Gremium gegen
einen gebotenen Rückruf stimmt oder sich enthält. Für die
Unternehmenspraxis zieht Dr. Rosinus klare Schlussfolgerungen:
Produktbeobachtungspflichten, funktionierende Eskalationswege für
Schadensmeldungen und ausgearbeitete Rückrufpläne sind keine Frage
guter Organisation, sondern persönlicher Haftung auf der
Leitungsebene. Die besprochene Entscheidung: BGHSt 37, 106 (BGH,
Urt. v. 6.7.1990 – 2 StR 549/89) Hier geht´s zur Folge
„Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Strafbares Unterlassen“:
https://criminal-compliance.podigee.io/303-cr
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Weitere Episoden
11 Minuten
vor 1 Woche
9 Minuten
vor 2 Wochen
11 Minuten
vor 3 Wochen
12 Minuten
vor 4 Wochen
31 Minuten
vor 1 Monat
Kommentare (0)
Melde Dich an, um einen Kommentar zu schreiben.