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  4. Dysfunktionale Strafverteidigung – „Contempt of Court“ in Deutschland? - Interview mit Prof. Matthias Jahn
Contempt of Court in Deutschland – Reformbedarf oder Überreaktion?
Dysfunktionale Strafverteidigung steht auf der Agenda der
StPO-Reformkommission des BMJV. Aber wie groß ist das Problem
wirklich? Dr. Mathias Grzesiek spricht mit Prof. Matthias Jahn, der
zuletzt auf dem 47. Strafverteidigertag in Köln zu diesem Thema
referiert und in der Juniausgabe der StV publiziert hat, über die
Unterschiede zwischen dysfunktionaler Verteidigung,
Konfliktverteidigung und Prozesssabotage und warum diese
Differenzierung für die Reformdebatte entscheidend ist. Prof. Jahn
ordnet insbesondere einen der zentralen Vorschläge der
Reformkommission ein: die geplante Contempt of Court-Regelung als
neuer § 177a GVG mit Ordnungsgeldern bis 3.500 Euro. Dabei
beleuchtet er die mit diesem Vorschlag verfolgten Ziele und setzt
sich mit den wesentlichen Einwänden auseinander. Außerdem richtet
sich der Blick auf die USA, wo eine solche Regelung zum Alltag
gehört, und darauf, wo ein Vergleich mit dem deutschen Recht an
seine Grenzen stößt. Prof. Jahn veranschaulicht den Status quo in
Deutschland anhand des prominenten Beispiels der Rechtsanwältin S.
im Zündel-Verfahren vor dem LG Mannheim. Schließlich bewertet er
vor dem Hintergrund des erwarteten Abschlussberichts der Kommission
im November 2026, welche der diskutierten Vorschläge realistisch in
ein Reformgesetz einfließen könnten. Hier geht´s zur Folge „40
Jahre Strafverteidigung“:
https://criminal-compliance.podigee.io/69-rosinusonair Hier geht´s
zur Folge „Keine Demokratie ohne Strafverteidigung-Interview mit
Prof.Matthias Jahn“: https://criminal-compliance.podigee.io/245-cr
Dr. Grzesiek im Gespräch mit: Prof. Dr. Matthias Jahn war nach
seiner Tätigkeit als Strafverteidiger (1998-2002), Staatsanwalt
(2002-2005) und wiss. Mitarbeiter am BVerfG bis 2013 ordentlicher
Professor und Ordinarius des Lehrstuhls für Strafrecht und
Strafprozessrecht der Friedrich- Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg. Seit 2013 ist er Inhaber des Lehrstuhls für
Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und
Rechtstheorie an der Goethe-Universität Frankfurt a.M. und Leiter
der Forschungsstelle für Recht und Praxis der Strafverteidigung
(„RuPS“). Zudem ist Prof. Jahn seit 2005 im zweiten Hauptamt
Richter am OLG, zunächst in Nürnberg und seit 2014 in Frankfurt
a.M.. Kontakt: sekretariat-jahn@jura.uni-frankfurt.de
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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„Dysfunktionale Strafverteidigung – „Contempt of Court“ in Deutschland? - Interview mit Prof. Matthias Jahn“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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