Podcaster
Episoden
28.11.2025
13 Minuten
Licht ins Dunkel – warum Nichtwissen teuer werden kann Was
geschieht mit Straftaten, die nicht entdeckt werden? Sie
verschwinden im sogenannten Dunkelfeld – jenem Teil krimineller
Realität, der den Strafverfolgungsbehörden verborgen bleibt. Gerade
im Wirtschaftsstrafrecht ist dieses Dunkelfeld besonders groß: Bei
Korruption, Cyberkriminalität oder Geldwäsche agieren Täter im
Verborgenen, während Unternehmen aus Angst vor Reputationsschäden
oft auf Anzeigen verzichten. Doch Unwissenheit schützt nicht vor
Haftung: Nach § 130 OWiG können Leitungsorgane bereits wegen
Organisationsverschuldens belangt werden. Daneben können dem
Unternehmen nach § 30 OWiG Geldbußen von bis zu zehn Millionen Euro
drohen und das unabhängig davon, ob der konkrete Täter
identifiziert wurde. Dr. Arthur Leonhardt erläutert in dieser Folge
der Podcastreihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z“, warum die Aufklärung
des unternehmensinternen Dunkelfeldes eine essenzielle
Compliance-Maßnahme ist und welche strategischen Instrumente – von
Whistleblowing-Systemen bis zur Selbstanzeige – Unternehmen zur
kontrollierten Entdunkelung nutzen können. Außerdem: aktuelle
Gesetzesänderungen und ihre praktischen Auswirkungen. Ein Muss für
alle, die Haftungsrisiken minimieren und ihr Unternehmen wirksam
schützen wollen. Hier geht´s zur Folge „Abschied vom
Verbandssanktionengesetz“:
https://criminal-compliance.podigee.io/54-rosinusonair Hier geht´s
zur Folge „Schwarzarbeitsbekämpfung 2.0“:
https://criminal-compliance.podigee.io/283-cr Hier geht´s zur Folge
„Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Aufsichtspflichtverletzungen“:
https://criminal-compliance.podigee.io/287-cr
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21.11.2025
13 Minuten
Gute Organisation kostet – schlechte Organisation kostet mehr Wer
haftet eigentlich, wenn Mitarbeitende im Unternehmen Straftaten
begehen? Diese Frage stellen sich viele Führungskräfte, aber oft
leider erst dann, wenn es bereits zu spät ist. Aus diesem Grund
erläutert Dr. Christian Rosinus in der dritten Folge der
Podcastreihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z“ die
Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG, ein zentrales Risiko
für jedes Unternehmen. Ob fehlende Schulungen, unzureichende
Kontrollen oder mangelnde Dokumentation – schon kleinere
Versäumnisse in der Organisation können erhebliche Konsequenzen
haben. Und zwar nicht nur für das Unternehmen selbst, das mit
Bußgeldern von bis zu 10 Millionen Euro rechnen muss, sondern auch
ganz persönlich für Geschäftsführer und Compliance-Verantwortliche.
Dr. Rosinus erklärt, welche konkreten Pflichten die
Unternehmensleitung treffen, wann ein Compliance Management System
wirklich schützt und worauf es bei der praktischen Umsetzung
ankommt. Denn eines ist klar: Organisationsverschulden wird heute
konsequent verfolgt und kann sehr teuer werden. Hier geht´s zur
Folge „Das neue Verbandssanktionengesetz“:
https://criminal-compliance.podigee.io/4-rosinusonair Hier geht´s
zur Folge „Die Zukunft der Unternehmensverteidigung nach dem
Verbandssanktionengesetz“:
https://criminal-compliance.podigee.io/22-rosinusonair Hier geht´s
zur Folge „Vom Saulus zum Paulus – Das Verbandssanktionengesetz in
der Diskussion“:
https://criminal-compliance.podigee.io/35-rosinusonair Hier geht´s
zur Folge „Abschied vom Verbandssanktionengesetz“
https://criminal-compliance.podigee.io/54-rosinusonair
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14.11.2025
14 Minuten
Russland-Sanktionspakete der EU – neue Pflichten für Unternehmen
Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine hat die EU mittlerweile
19 Sanktionspakete gegen Russland verabschiedet – mit
weitreichenden Folgen für Unternehmen. In dieser Folge des Criminal
Compliance Podcast spricht Dr. Arthur Leonhardt über die
Entwicklung der Russland-Sanktionen und die neuen
Compliance-Pflichten, die sich insbesondere aus der sogenannten
Bemühensklausel nach Art. 8a der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
ergeben. Dr. Leonhardt erklärt, welche Maßnahmen Unternehmen nun
ergreifen müssen, um Haftungsrisiken zu vermeiden, von
Risikoanalysen und Compliance-Strukturen bis hin zur vertraglichen
Absicherung durch die No-Russia-Klausel. Außerdem geht er darauf
ein, wann Verstöße gegen die Bemühensklausel bußgeld- oder
strafbewehrt sind und wie der deutsche Gesetzgeber aktuell auf
europäische Entwicklungen reagiert. Hier geht´s zum Gesetzesentwurf
zur Anpassung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG):
https://dserver.bundestag.de/btd/21/025/2102508.pdf Hier geht´s zur
Folge „Die Russland-Sanktionen im Fokus – Was müssen
Wirtschaftsteilnehmern beachten?“:
https://criminal-compliance.podigee.io/92-cr Hier geht`s zur Folge
„Sanktionsrechtliche Hinweispflichten“:
https://criminal-compliance.podigee.io/277-cr
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07.11.2025
11 Minuten
Auf Eis gelegt – Der Vermögensarrest im Wirtschaftsstrafrecht
Vermögensarrest – eine der schärfsten Waffen der
Ermittlungsbehörden im Wirtschaftsstrafrecht. Denn auch ohne Urteil
können Konten eingefroren und Vermögen arrestiert werden. Doch was
bedeutet das konkret für Betroffene? In der zweiten Folge unserer
Podcastreihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z“ erklärt Dr. Christian
Rosinus, wann ein Vermögensarrest zulässig ist und welche
Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Welche Indizien reichen aus,
um ein Sicherungsbedürfnis zu begründen und welche nicht? Dazu
erläutert Dr. Rosinus, wieso die Reform von 2017 für den
Vermögensarrest so brisant ist und welche Bedeutung sie für die
Dauer des Vermögensarrests hat. Außerdem steht im Fokus, welche
Rechtsmittel Betroffenen zur Verfügung stehen und was Geschädigte
machen können, um ihre Ansprüche gegen Täter abzusichern. Ein
praxisnaher Überblick über ein mächtiges Instrument im
Spannungsfeld zwischen staatlicher Sicherung und Vermögensschutz.
Hier geht´s zur Folge „Rechtsprechungsupdate - Verhältnismäßigkeit
des strafprozessualen Vermögensarrests“:
https://criminal-compliance.podigee.io/80-rosinusonair Hier geht´s
zur Folge „Rechtsprechungsupdate: Arrest und Einziehung beim
untauglichen Versuch“:
https://criminal-compliance.podigee.io/232-cr
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31.10.2025
5 Minuten
A wie Akteneinsicht Mit dieser Folge startet unsere neue Reihe
„Wirtschaftsstrafrecht A–Z“ – ein kompaktes Format, in dem wir
zentrale Begriffe des Wirtschaftsstrafrechts praxisnah erklären.
Den Anfang macht ein Thema, das für jedes Strafverfahren elementar
ist: die Akteneinsicht. Doch was verbirgt sich genau dahinter und
warum ist sie für eine wirksame Verteidigung so entscheidend? Dr.
Christian Rosinus erklärt, wer wann und auf welcher rechtlichen
Grundlage Anspruch auf Einsicht in die Ermittlungsakte hat. Dabei
betrachtet er die wichtigen Unterschiede zwischen Beschuldigten,
Geschädigten und Dritten und zeigt auf, in welchen Fällen die
Einsicht verweigert werden darf. Eine Folge, die zeigt: Ohne
Akteneinsicht ist eine wirkungsvolle Strafverteidigung undenkbar.
Hier geht´s zur Folge „Das Recht auf Akteneinsicht“:
https://criminal-compliance.podigee.io/178-cr Hier geht’s zur Folge
„Rechtsprechungsupdate: Auskünfte aus Strafakten an öffentliche
Stellen“: https://criminal-compliance.podigee.io/221-cr
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Über diesen Podcast
Dieser Podcast wendet sich an alle, die sich mit den Themen
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und Compliance beschäftigen oder
beschäftigen sollten. Dazu gehören insbesondere Unternehmen,
Manager, Compliance-Verantwortliche, Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte sowie Justizangehörige. Ziel des Criminal
Compliance Podcasts ist es, einen unterhaltsamen und
„mundgerechten“ Überblick zu wichtigen und aktuellen Themen aus
den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance zu geben. Dabei
schauen wir auch über den Tellerrand und es wird häufig
Interviews mit spannenden Gästen geben. Den Criminal Compliance
Podcast finden Sie unter iTunes, Spotify, Google-Podcast und vielen
weiteren Plattformen. Falls Ihnen der Podcast gefällt, geben Sie
uns gerne eine positive Bewertung auf iTunes und abonnieren Sie den
Podcast in einer der einschlägigen Plattformen. Dieser Podcast
stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche
Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu
konkreten Fragestellungen im Einzelfall. Bei Fragen wenden Sie sich
an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Vertrauens,
natürlich auch gerne an mich. Ich freue mich sehr über Feedback,
Anregungen, Lob und Kritik, insbesondere auch über Vorschläge zu
weiteren Themen und Gästen. Sie erreichen mich über die Social
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Vita • Rechtsanwalt. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für
Steuerrecht. Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth). • 2010 bis
2018 Partner bei AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB im
Bereich Wirtschaftsstrafrecht & Compliance. • 2008 und 2009
Senior Associate bei Clifford Chance LLP im Bereich White Collar
Litigation. • 2003 bis 2007 Anwalt im Bereich
Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Corporate von AC
Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.
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