Criminal Compliance Podcast

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Episoden

Jahresrückblick 2025 Platz 1: Cum-Cum Geschäfte - Interview mit Prof. Dr. Christian Jehke
09.01.2026
33 Minuten
***Hier noch einmal alle Informationen zum JURA-Podcast-Preis von JURios: https://www.linkedin.com/posts/jurios_jura-podcast-preis-activity-7413119439287611392-WgTh/?utm_medi%E2%80%A6 So einfach geht die Nominierung: E-Mail an info@jurios.de Betreff: „Nominierung JURios-Preis" Text: „Ich nominiere den Criminal Compliance Podcast als besten Jura-Podcast 2025." Deadline für die Nominierung: 15. Januar 2026 Voting: 16. bis 31. Januar 2026 Danke für Ihre Unterstützung. Jede Stimme zählt.*** Cum-Cum, Cum-Ex, Steuer(straf-)recht ist komplex In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus mit Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Christian Jehke über sogenannte Cum-Cum-Geschäfte und deren steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Einordnung. Zunächst erklärt Prof. Jehke, was unter Cum-Cum-Geschäften grundsätzlich zu verstehen ist und grenzt diese von Cum-Ex-Geschäften ab. Dabei geht er auf die zwei wesentlichen Schwerpunkte der Diskussion um Cum-Cum-Geschäfte ein: das wirtschaftliche Eigentum nach § 39 AO und den Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO. Dr. Rosinus und Prof. Jehke sprechen auch über die Entwicklungen in der steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Rechtsprechung. Dabei gehen sie insbesondere auf einen Beschluss des LG Wiesbaden vom 12. Februar 2024 (6 KLs 1141 JS 23920/12) und den Beschwerdebeschluss des OLG Frankfurt vom 10. Dezember 2024 (3 Ws 231/24) ein. Hier geht‘s zum Beschluss des LG Wiesbaden vom 12. Februar 2024 (6 KLs 1141 JS 23920/12) https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE240000859 Hier geht‘s zum Beschluss des OLG Frankfurt vom 10. Dezember 2024 (3 Ws 231/24) https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250000389 Hier geht‘s zur Folge „Rechtsprechungsupdate – Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von Taterträgen aus Cum Ex Geschäften erfolglos“ https://criminal-compliance.podigee.io/101-cr Hier geht‘s zur Folge „Rechtsprechungsupdate - Verfassungsbeschwerde wegen Befangenheit des Richters bei Vorbefassung in CumEx Fällen erfolglos“ https://criminal-compliance.podigee.io/144-cr Dr. Rosinus im Gespräch mit: Herr Prof. Dr. Christian Jehke ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB. Er berät Mandanten unter anderem im Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, bei Internal Investigations und im Bereich Tax Compliance und Risikomanagement. Seit 2019 ist er Honorarprofessor für steuerliches Verfahrensrecht, Finanzprozessführung und Steuerstrafrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder. Herr Prof. Dr. Jehke ist erreichbar unter christian.jehke@fgs.de und +49 30 210020-0. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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Jahresrückblick 2025 Platz 2: Update zum Hinweisgeberschutzgesetz - Interview mit Dr. Altenbach
02.01.2026
20 Minuten
Unser Jahresrückblick 2025 – Top 3 Episoden Zu Beginn des neuen Jahres blicken wir auf unsere Top 3 Folgen aus 2025 zurück. Heute geht es weiter mit unserem Platz 2: Whistleblower im Fokus: Was hat das Hinweisgeberschutzgesetz bisher bewirkt – und wo hakt es noch? Rund zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes ziehen Dr. Rosinus und Dr. Altenbach ein Zwischenfazit und werfen einen Blick auf dessen Umsetzung in der Praxis. Sie analysieren die seither eingetretenen Entwicklungen und beleuchten aktuelle Diskussionspunkte. Zudem gehen sie auf erste Gerichtsentscheidungen sowie Strafverfahren ein, die im Zusammenhang mit dem HinSchG stehen. Hier geht’s zur Verordnung über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 HinSchG https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/111/VO Hier geht‘s zur Entscheidung des LAG Niedersachsen vom 11. November 2024, Az. 7 SLa 306/24 (https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/3cdd9634-1e23-4489-8a32-31823f9df5f0), die die Frage betrifft, was der Mitarbeitende in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren beweisen muss, um sich auf das Benachteiligungsverbot nach dem HinSchG berufen zu können. Hier geht‘s zur Entscheidung des ArbG Hamm vom 16. Februar 2024, Az. 2 Ca 1229/23 (https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/hamm/arbg_hamm/j2024/2_Ca_1229_23_Urteil_20240216.html) zur Voraussetzung der Nutzung der Meldestelle zur Erlangung des besonderen Schutzes nach dem HinSchG. Hier geht‘s zur Entscheidung des LG Nürnberg-Fürth vom 14. Februar 2024 (https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/8363.htm), die die Frage betrifft, ob eine anonyme Meldung über ein Hinweisgebersystem Grundlage für einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss sein kann. Hier geht’s zur Folge Nr. 40 „Whistleblowing und Compliance-Praxis - Der neue Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes“ https://criminal-compliance.podigee.io/40-rosinusonair Hier geht’s zur Folge Nr. 99 „Hinweisgeberschutz in Deutschland – Der neue Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz“ https://criminal-compliance.podigee.io/99-cr Hier geht’s zur Folge Nr. 105 „Das Hinweisgeberschutzgesetz im Fokus - Die größten Vorteile und Kritikpunkte des Gesetzentwurfs“ https://criminal-compliance.podigee.io/105-neue-episode Hier geht’s zur Folge Nr. 136 „Das Hinweisgeberschutzgesetz – Update zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens“ https://criminal-compliance.podigee.io/136-new-episode Hier geht’s zur Folge Nr. 156 „Gesetzgebungsupdate: Hinweisgeberschutzgesetz“ https://criminal-compliance.podigee.io/156-hinweisgeberschutzgesetz Hier geht’s zur Folge Nr. 159 „Ordnungswidrigkeiten im Hinweisgeberschutzgesetz“ https://criminal-compliance.podigee.io/159-ordnungswidrigkeitenvorschriften Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Thomas Altenbach, CEO und Rechtsanwalt der LegalTegrity GmbH, ist ein Compliance-Experte mit einer Leidenschaft für Integrität und Innovation. Als Anwalt im Topmanagement internationaler Konzerne sowie als Berater mittelständischer Unternehmen wurde er zu einem der gefragtesten Compliance-Spezialisten. Sein Interesse an Digitalisierung in Verbindung mit Compliance und Mittelstand mündete in der Gründung des Legal Tech Unternehmens LegalTegrity. Dr. Thomas Altenbach ist erreichbar unter altenbach@legaltegrity.com oder unter +49 69 348 713 390. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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Jahresrückblick 2025 Platz 3: Interpol - Interview mit Herrn Schomburg
26.12.2025
27 Minuten
Unser Jahresrückblick 2025 – Top 3 Episoden Zum Abschluss des Jahres blicken wir auf unsere Top 3 Folgen aus 2025 zurück. Heute beginnen wir mit unserem Platz 3: Red Notice: Und plötzlich droht die Auslieferung? In dieser Folge des Criminal Compliance Podcast spricht Dr. Rosinus mit Rechtsanwalt Sören Schomburg über die internationale kriminalpolizeiliche Organisation Interpol. Herr Schomburg erläutert, wie Interpol organisatorisch und finanziell aufgestellt ist und welche Ziele die Organisation verfolgt. Im Anschluss gibt er einen Überblick über die wichtigsten Instrumente, insbesondere das Ersuchen um Festnahme mit dem Ziel der Auslieferung (Red Notice). Gemeinsam erörtern sie, welche konkreten Folgen eine Red Notice für betroffene Mandanten haben kann und welche Verteidigungsstrategien in Betracht kommen. Zum Abschluss geht es um Kritikpunkte an Interpol, etwa politische Instrumentalisierung und strukturelle Defizite, sowie mögliche Reformansätze. Hier geht‘s zur Interpol-Website: https://www.interpol.int Hier geht‘s zu den wichtigsten rechtlichen Regelungen zur Arbeit von Interpol, z.B. die „Constitution of ICPO–Interpol“, die „Interpol General Regulations“ und die „Rules on the Processig of Data“: https://www.interpol.int/Who-we-are/Legal-framework/Legal-documents Hier geht´s zur Folge Rechtsprechungsupdate Wirtschaftsstrafrecht – Europäisches Verbot der Doppelbestrafung und Interpol Red Notice: https://criminal-compliance.podigee.io/55-cr Hier geht´s zur Folge Die Europäische Staatsanwaltschaft: https://criminal-compliance.podigee.io/72-cr Hier geht´s zur Folge Rechtshilfe und Auslieferung: https://criminal-compliance.podigee.io/227-cr Dr. Rosinus im Gespräch mit: Rechtsanwalt Sören Schomburg ist Partner der Kanzlei Knauer& und Strafverteidiger im internationalen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Er verteidigt Mandanten in Auslieferungsverfahren, bei Interpol-Fahndungen und im Rahmen internationaler Rechtshilfe. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Begleitung grenzüberschreitender interner Untersuchungen sowie der strafprozessualen Beratung bei Durchsuchungen und IT-Beschlagnahmen. Neben seiner anwaltlichen Praxis ist er als Fachautor und Referent zu Themen wie Interpol, Europäischer Haftbefehl und internationaler Strafrechtshilfe aktiv. Sören Schomburg ist erreichbar unter schomburg@knauer-partner.de oder unter +49 30 94852070-0. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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Weihnachtsfolge: Interview mit dem Weihnachtsmann
19.12.2025
8 Minuten
Compliance-Check am Nordpol Muss der Weihnachtsmann sich eigentlich an die DSGVO halten? Und was ist mit seinen Wichteln – gelten für sie Arbeitszeitgesetze? In dieser festlichen Sonderausgabe des Criminal Compliance Podcasts stellt sich der Weihnachtsmann höchstpersönlich den juristischen Fragen rund um sein Geschäftsmodell. Mit einem Augenzwinkern werden die rechtlichen Herausforderungen beleuchtet, die selbst traditionelle Familienunternehmen am Nordpol betreffen könnten: ob Korruptionsgefahr beim Schenken, Arbeitszeiten in der Werkstatt oder die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der berühmten Liste. Eine kurzweilige Folge, die beweist: Auch zur Weihnachtszeit bleibt Rechtssicherheit ein ernstes Thema, selbst wenn es um Rentiere und Wichtel geht. Dr. Christian Rosinus und das Rosinus on Air Team wünschen frohe und rechtskonforme Weihnachten! https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Beschlagnahme
12.12.2025
10 Minuten
Beschlagnahme, Sicherstellung, Durchsicht – was mit Ihren Gegenständen geschehen kann, wenn Ermittler vor der Tür stehen Wann darf der Staat eigentlich Gegenstände von Personen mitnehmen und wann wird daraus ein rechtliches Problem? In dieser Folge der Podcastreihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z“ beleuchtet Dr. Christian Rosinus das Instrument der Beschlagnahme im Strafverfahren. Er erklärt, warum Ermittlungsbehörden Unterlagen, elektronische Daten oder andere Gegenstände sichern dürfen und unter welchen Voraussetzungen das rechtlich zulässig ist. Besonders praxisrelevant: die Abgrenzung zur Sicherstellung, die Rolle des Richtervorbehalts und die oft unterschätzte Bedeutung der Durchsicht nach § 110 StPO. Dr. Rosinus zeigt auf, welche strategischen Überlegungen Unternehmen bei der Herausgabe von Daten anstellen sollten und welche Rechte Betroffene haben - etwa durch Beschwerde oder den Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Außerdem geht es um typische Fallstricke: übermäßige Datensicherungen ohne klaren Tatbezug, jahrelange Durchsichten ohne gesetzliche Höchstdauer und den besonderen Schutz anwaltlicher Korrespondenz. Ein kompakter Überblick für alle, die sich mit Ermittlungsverfahren, Unternehmensdurchsuchungen oder wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen beschäftigen. Hier geht’s zur Folge „Einziehung und Beschlagnahme von Kryptowährungen“: https://criminal-compliance.podigee.io/108-cr Hier geht’s zur Folge „Beschlagnahme und Beschlagnahmeschutz im Strafverfahren, insbesondere bei BerufsgeheimnisträgerInnen“: https://criminal-compliance.podigee.io/167-roa Hier geht’s zur Folge „Rechtssprechungsupdate: Schutz von Verteidigerunterlagen“: https://criminal-compliance.podigee.io/210-cr Hier geht’s zur Folge „Rechtsprechungsupdate: EGMR zu Beschlagnahme von Unterlagen interner Untersuchungen“: https://criminal-compliance.podigee.io/242-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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Über diesen Podcast

Dieser Podcast wendet sich an alle, die sich mit den Themen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und Compliance beschäftigen oder beschäftigen sollten. Dazu gehören insbesondere Unternehmen, Manager, Compliance-Verantwortliche, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Justizangehörige. Ziel des Criminal Compliance Podcasts ist es, einen unterhaltsamen und „mundgerechten“ Überblick zu wichtigen und aktuellen Themen aus den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance zu geben. Dabei schauen wir auch über den Tellerrand und es wird häufig Interviews mit spannenden Gästen geben. Den Criminal Compliance Podcast finden Sie unter iTunes, Spotify, Google-Podcast und vielen weiteren Plattformen. Falls Ihnen der Podcast gefällt, geben Sie uns gerne eine positive Bewertung auf iTunes und abonnieren Sie den Podcast in einer der einschlägigen Plattformen. Dieser Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall. Bei Fragen wenden Sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an mich. Ich freue mich sehr über Feedback, Anregungen, Lob und Kritik, insbesondere auch über Vorschläge zu weiteren Themen und Gästen. Sie erreichen mich über die Social Media Kanäle: Instagram: https://bit.ly/2ZT6I10 Xing: https://bit.ly/2ZP0NtT LinkedIn: https://bit.ly/3eO53hp oder per E-Mail unter info@rosinus-on-air.com Weitere Informationen über Rosinus Partner Rechtsanwälte PartGmbB finden Sie unter www.rosinus-partner.com. Vita • Rechtsanwalt. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für Steuerrecht. Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth). • 2010 bis 2018 Partner bei AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB im Bereich Wirtschaftsstrafrecht & Compliance. • 2008 und 2009 Senior Associate bei Clifford Chance LLP im Bereich White Collar Litigation. • 2003 bis 2007 Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Corporate von AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.

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