Podcaster
Episoden
09.01.2026
33 Minuten
***Hier noch einmal alle Informationen zum JURA-Podcast-Preis von
JURios:
https://www.linkedin.com/posts/jurios_jura-podcast-preis-activity-7413119439287611392-WgTh/?utm_medi%E2%80%A6
So einfach geht die Nominierung: E-Mail an info@jurios.de
Betreff: „Nominierung JURios-Preis" Text: „Ich nominiere den
Criminal Compliance Podcast als besten Jura-Podcast 2025." Deadline
für die Nominierung: 15. Januar 2026 Voting: 16. bis 31. Januar
2026 Danke für Ihre Unterstützung. Jede Stimme zählt.*** Cum-Cum,
Cum-Ex, Steuer(straf-)recht ist komplex In der heutigen Folge
spricht Dr. Christian Rosinus mit Rechtsanwalt und Steuerberater
Prof. Dr. Christian Jehke über sogenannte Cum-Cum-Geschäfte und
deren steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Einordnung.
Zunächst erklärt Prof. Jehke, was unter Cum-Cum-Geschäften
grundsätzlich zu verstehen ist und grenzt diese von
Cum-Ex-Geschäften ab. Dabei geht er auf die zwei wesentlichen
Schwerpunkte der Diskussion um Cum-Cum-Geschäfte ein: das
wirtschaftliche Eigentum nach § 39 AO und den Missbrauch von
rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO. Dr. Rosinus und
Prof. Jehke sprechen auch über die Entwicklungen in der
steuerrechtlichen und steuerstrafrechtlichen Rechtsprechung. Dabei
gehen sie insbesondere auf einen Beschluss des LG Wiesbaden vom 12.
Februar 2024 (6 KLs 1141 JS 23920/12) und den Beschwerdebeschluss
des OLG Frankfurt vom 10. Dezember 2024 (3 Ws 231/24) ein. Hier
geht‘s zum Beschluss des LG Wiesbaden vom 12. Februar 2024 (6 KLs
1141 JS 23920/12)
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE240000859
Hier geht‘s zum Beschluss des OLG Frankfurt vom 10. Dezember 2024
(3 Ws 231/24)
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250000389
Hier geht‘s zur Folge „Rechtsprechungsupdate –
Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von Taterträgen aus Cum
Ex Geschäften erfolglos“
https://criminal-compliance.podigee.io/101-cr Hier geht‘s zur Folge
„Rechtsprechungsupdate - Verfassungsbeschwerde wegen Befangenheit
des Richters bei Vorbefassung in CumEx Fällen erfolglos“
https://criminal-compliance.podigee.io/144-cr Dr. Rosinus im
Gespräch mit: Herr Prof. Dr. Christian Jehke ist Rechtsanwalt,
Steuerberater und Partner bei Flick Gocke Schaumburg Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Partnerschaft mbB. Er berät
Mandanten unter anderem im Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht,
bei Internal Investigations und im Bereich Tax Compliance und
Risikomanagement. Seit 2019 ist er Honorarprofessor für
steuerliches Verfahrensrecht, Finanzprozessführung und
Steuerstrafrecht an der Europa-Universität Viadrina in
Frankfurt/Oder. Herr Prof. Dr. Jehke ist erreichbar unter
christian.jehke@fgs.de und +49 30 210020-0.
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Mehr
02.01.2026
20 Minuten
Unser Jahresrückblick 2025 – Top 3 Episoden Zu Beginn des neuen
Jahres blicken wir auf unsere Top 3 Folgen aus 2025 zurück. Heute
geht es weiter mit unserem Platz 2: Whistleblower im Fokus: Was hat
das Hinweisgeberschutzgesetz bisher bewirkt – und wo hakt es noch?
Rund zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des
Hinweisgeberschutzgesetzes ziehen Dr. Rosinus und Dr. Altenbach ein
Zwischenfazit und werfen einen Blick auf dessen Umsetzung in der
Praxis. Sie analysieren die seither eingetretenen Entwicklungen und
beleuchten aktuelle Diskussionspunkte. Zudem gehen sie auf erste
Gerichtsentscheidungen sowie Strafverfahren ein, die im
Zusammenhang mit dem HinSchG stehen. Hier geht’s zur Verordnung
über die Zuständigkeit des Bundesamtes für Justiz für die
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 40 HinSchG
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/111/VO Hier geht‘s zur
Entscheidung des LAG Niedersachsen vom 11. November 2024, Az. 7 SLa
306/24
(https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/3cdd9634-1e23-4489-8a32-31823f9df5f0),
die die Frage betrifft, was der Mitarbeitende in einem
arbeitsgerichtlichen Verfahren beweisen muss, um sich auf das
Benachteiligungsverbot nach dem HinSchG berufen zu können. Hier
geht‘s zur Entscheidung des ArbG Hamm vom 16. Februar 2024, Az. 2
Ca 1229/23
(https://nrwe.justiz.nrw.de/arbgs/hamm/arbg_hamm/j2024/2_Ca_1229_23_Urteil_20240216.html)
zur Voraussetzung der Nutzung der Meldestelle zur Erlangung des
besonderen Schutzes nach dem HinSchG. Hier geht‘s zur Entscheidung
des LG Nürnberg-Fürth vom 14. Februar 2024
(https://www.burhoff.de/asp_weitere_beschluesse/inhalte/8363.htm),
die die Frage betrifft, ob eine anonyme Meldung über ein
Hinweisgebersystem Grundlage für einen Durchsuchungs- und
Beschlagnahmebeschluss sein kann. Hier geht’s zur Folge Nr. 40
„Whistleblowing und Compliance-Praxis - Der neue Entwurf eines
Hinweisgeberschutzgesetzes“
https://criminal-compliance.podigee.io/40-rosinusonair Hier geht’s
zur Folge Nr. 99 „Hinweisgeberschutz in Deutschland – Der neue
Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz“
https://criminal-compliance.podigee.io/99-cr Hier geht’s zur Folge
Nr. 105 „Das Hinweisgeberschutzgesetz im Fokus - Die größten
Vorteile und Kritikpunkte des Gesetzentwurfs“
https://criminal-compliance.podigee.io/105-neue-episode Hier geht’s
zur Folge Nr. 136 „Das Hinweisgeberschutzgesetz – Update zum Stand
des Gesetzgebungsverfahrens“
https://criminal-compliance.podigee.io/136-new-episode Hier geht’s
zur Folge Nr. 156 „Gesetzgebungsupdate: Hinweisgeberschutzgesetz“
https://criminal-compliance.podigee.io/156-hinweisgeberschutzgesetz
Hier geht’s zur Folge Nr. 159 „Ordnungswidrigkeiten im
Hinweisgeberschutzgesetz“
https://criminal-compliance.podigee.io/159-ordnungswidrigkeitenvorschriften
Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Thomas Altenbach, CEO und
Rechtsanwalt der LegalTegrity GmbH, ist ein Compliance-Experte mit
einer Leidenschaft für Integrität und Innovation. Als Anwalt im
Topmanagement internationaler Konzerne sowie als Berater
mittelständischer Unternehmen wurde er zu einem der gefragtesten
Compliance-Spezialisten. Sein Interesse an Digitalisierung in
Verbindung mit Compliance und Mittelstand mündete in der Gründung
des Legal Tech Unternehmens LegalTegrity. Dr. Thomas Altenbach ist
erreichbar unter altenbach@legaltegrity.com oder unter +49 69 348
713 390. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Mehr
26.12.2025
27 Minuten
Unser Jahresrückblick 2025 – Top 3 Episoden Zum Abschluss des
Jahres blicken wir auf unsere Top 3 Folgen aus 2025 zurück. Heute
beginnen wir mit unserem Platz 3: Red Notice: Und plötzlich droht
die Auslieferung? In dieser Folge des Criminal Compliance Podcast
spricht Dr. Rosinus mit Rechtsanwalt Sören Schomburg über die
internationale kriminalpolizeiliche Organisation Interpol. Herr
Schomburg erläutert, wie Interpol organisatorisch und finanziell
aufgestellt ist und welche Ziele die Organisation verfolgt. Im
Anschluss gibt er einen Überblick über die wichtigsten Instrumente,
insbesondere das Ersuchen um Festnahme mit dem Ziel der
Auslieferung (Red Notice). Gemeinsam erörtern sie, welche konkreten
Folgen eine Red Notice für betroffene Mandanten haben kann und
welche Verteidigungsstrategien in Betracht kommen. Zum Abschluss
geht es um Kritikpunkte an Interpol, etwa politische
Instrumentalisierung und strukturelle Defizite, sowie mögliche
Reformansätze. Hier geht‘s zur Interpol-Website:
https://www.interpol.int Hier geht‘s zu den wichtigsten rechtlichen
Regelungen zur Arbeit von Interpol, z.B. die „Constitution of
ICPO–Interpol“, die „Interpol General Regulations“ und die „Rules
on the Processig of Data“:
https://www.interpol.int/Who-we-are/Legal-framework/Legal-documents
Hier geht´s zur Folge Rechtsprechungsupdate Wirtschaftsstrafrecht –
Europäisches Verbot der Doppelbestrafung und Interpol Red Notice:
https://criminal-compliance.podigee.io/55-cr Hier geht´s zur Folge
Die Europäische Staatsanwaltschaft:
https://criminal-compliance.podigee.io/72-cr Hier geht´s zur Folge
Rechtshilfe und Auslieferung:
https://criminal-compliance.podigee.io/227-cr Dr. Rosinus im
Gespräch mit: Rechtsanwalt Sören Schomburg ist Partner der Kanzlei
Knauer& und Strafverteidiger im internationalen Wirtschafts-
und Steuerstrafrecht. Er verteidigt Mandanten in
Auslieferungsverfahren, bei Interpol-Fahndungen und im Rahmen
internationaler Rechtshilfe. Ein besonderer Schwerpunkt seiner
Tätigkeit liegt in der Begleitung grenzüberschreitender interner
Untersuchungen sowie der strafprozessualen Beratung bei
Durchsuchungen und IT-Beschlagnahmen. Neben seiner anwaltlichen
Praxis ist er als Fachautor und Referent zu Themen wie Interpol,
Europäischer Haftbefehl und internationaler Strafrechtshilfe aktiv.
Sören Schomburg ist erreichbar unter schomburg@knauer-partner.de
oder unter +49 30 94852070-0. https://www.rosinus-on-air.com
https://rosinus-partner.com
Mehr
19.12.2025
8 Minuten
Compliance-Check am Nordpol Muss der Weihnachtsmann sich eigentlich
an die DSGVO halten? Und was ist mit seinen Wichteln – gelten für
sie Arbeitszeitgesetze? In dieser festlichen Sonderausgabe des
Criminal Compliance Podcasts stellt sich der Weihnachtsmann
höchstpersönlich den juristischen Fragen rund um sein
Geschäftsmodell. Mit einem Augenzwinkern werden die rechtlichen
Herausforderungen beleuchtet, die selbst traditionelle
Familienunternehmen am Nordpol betreffen könnten: ob
Korruptionsgefahr beim Schenken, Arbeitszeiten in der Werkstatt
oder die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der berühmten Liste.
Eine kurzweilige Folge, die beweist: Auch zur Weihnachtszeit bleibt
Rechtssicherheit ein ernstes Thema, selbst wenn es um Rentiere und
Wichtel geht. Dr. Christian Rosinus und das Rosinus on Air Team
wünschen frohe und rechtskonforme Weihnachten!
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Mehr
12.12.2025
10 Minuten
Beschlagnahme, Sicherstellung, Durchsicht – was mit Ihren
Gegenständen geschehen kann, wenn Ermittler vor der Tür stehen Wann
darf der Staat eigentlich Gegenstände von Personen mitnehmen und
wann wird daraus ein rechtliches Problem? In dieser Folge der
Podcastreihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z“ beleuchtet Dr. Christian
Rosinus das Instrument der Beschlagnahme im Strafverfahren. Er
erklärt, warum Ermittlungsbehörden Unterlagen, elektronische Daten
oder andere Gegenstände sichern dürfen und unter welchen
Voraussetzungen das rechtlich zulässig ist. Besonders
praxisrelevant: die Abgrenzung zur Sicherstellung, die Rolle des
Richtervorbehalts und die oft unterschätzte Bedeutung der
Durchsicht nach § 110 StPO. Dr. Rosinus zeigt auf, welche
strategischen Überlegungen Unternehmen bei der Herausgabe von Daten
anstellen sollten und welche Rechte Betroffene haben - etwa durch
Beschwerde oder den Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Außerdem
geht es um typische Fallstricke: übermäßige Datensicherungen ohne
klaren Tatbezug, jahrelange Durchsichten ohne gesetzliche
Höchstdauer und den besonderen Schutz anwaltlicher Korrespondenz.
Ein kompakter Überblick für alle, die sich mit
Ermittlungsverfahren, Unternehmensdurchsuchungen oder
wirtschaftsstrafrechtlichen Fragestellungen beschäftigen. Hier
geht’s zur Folge „Einziehung und Beschlagnahme von
Kryptowährungen“: https://criminal-compliance.podigee.io/108-cr
Hier geht’s zur Folge „Beschlagnahme und Beschlagnahmeschutz im
Strafverfahren, insbesondere bei BerufsgeheimnisträgerInnen“:
https://criminal-compliance.podigee.io/167-roa Hier geht’s zur
Folge „Rechtssprechungsupdate: Schutz von Verteidigerunterlagen“:
https://criminal-compliance.podigee.io/210-cr Hier geht’s zur Folge
„Rechtsprechungsupdate: EGMR zu Beschlagnahme von Unterlagen
interner Untersuchungen“:
https://criminal-compliance.podigee.io/242-cr
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
Mehr
Über diesen Podcast
Dieser Podcast wendet sich an alle, die sich mit den Themen
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und Compliance beschäftigen oder
beschäftigen sollten. Dazu gehören insbesondere Unternehmen,
Manager, Compliance-Verantwortliche, Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte sowie Justizangehörige. Ziel des Criminal
Compliance Podcasts ist es, einen unterhaltsamen und
„mundgerechten“ Überblick zu wichtigen und aktuellen Themen aus
den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance zu geben. Dabei
schauen wir auch über den Tellerrand und es wird häufig
Interviews mit spannenden Gästen geben. Den Criminal Compliance
Podcast finden Sie unter iTunes, Spotify, Google-Podcast und vielen
weiteren Plattformen. Falls Ihnen der Podcast gefällt, geben Sie
uns gerne eine positive Bewertung auf iTunes und abonnieren Sie den
Podcast in einer der einschlägigen Plattformen. Dieser Podcast
stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche
Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu
konkreten Fragestellungen im Einzelfall. Bei Fragen wenden Sie sich
an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Vertrauens,
natürlich auch gerne an mich. Ich freue mich sehr über Feedback,
Anregungen, Lob und Kritik, insbesondere auch über Vorschläge zu
weiteren Themen und Gästen. Sie erreichen mich über die Social
Media Kanäle: Instagram: https://bit.ly/2ZT6I10
Xing: https://bit.ly/2ZP0NtT
LinkedIn: https://bit.ly/3eO53hp oder per E-Mail unter
info@rosinus-on-air.com Weitere Informationen über Rosinus Partner
Rechtsanwälte PartGmbB finden Sie unter www.rosinus-partner.com.
Vita • Rechtsanwalt. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für
Steuerrecht. Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth). • 2010 bis
2018 Partner bei AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB im
Bereich Wirtschaftsstrafrecht & Compliance. • 2008 und 2009
Senior Associate bei Clifford Chance LLP im Bereich White Collar
Litigation. • 2003 bis 2007 Anwalt im Bereich
Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Corporate von AC
Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.
Kommentare (0)