Criminal Compliance Podcast

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WM-Special IV: Case Closed: Wettskandal vor dem BGH
17.07.2026
10 Minuten
Manipulierte Pfiffe, millionenschwerer Schaden: Betrug im Wettgeschäft Ein Schiedsrichter im Zentrum eines der größten Wettskandale im deutschen Profifußball und ein Urteil, das die strafrechtliche Bewertung von Sportwetten bis heute prägt. In der aktuellen Ausgabe unserer WM-Special-Reihe bespricht Dr. Christian Rosinus die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. Dezember 2006 zu den Absprachen und manipulierten Spielen, die diesen Skandal auslösten. Der Fall wirft grundlegende Fragen zur Betrugsdogmatik auf: Wann genau entsteht bei einer manipulierten Wette ein strafrechtlich relevanter Schaden? Und lässt sich eine Täuschung auch dann annehmen, wenn niemand ausdrücklich lügt, sondern nach außen hin neutral handelt? Dr. Rosinus zeigt, wie der BGH diese Fragen beantwortet und wie dabei ein Begriff entstand, der seither die Rechtsprechung zu Sportwetten begleitet: der Quotenschaden. Zudem geht es um die gesetzgeberischen Konsequenzen, die erst Jahre später folgten. Das Urteil der Vorinstanz: LG Berlin vom 17. November 2005 – (512) 68 Js 451/05 KLs (42/05) Hier geht´s zum Urteil des BGH vom 15. Dezember 2006 – 5 StR 181/06: https://openjur.de/u/79621.html https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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WM Special III: Doping aus strafrechtlicher Perspektive
10.07.2026
11 Minuten
Vom Wettkampf in den Gerichtssaal – Doping als Straftat Diese Folge erschien bereits vor einiger Zeit, ist angesichts der Fußball-Weltmeisterschaft und der andauernden Diskussionen rund um Doping im Spitzensport aber unverändert aktuell – Grund genug, sie an dieser Stelle noch einmal aus dem Archiv zu holen. Passend dazu knüpft sie inhaltlich an das Gespräch der letzten Folge an: Dort hat Dr. Christian Rosinus mit Katharina Dierlamm über Compliance in Sportorganisationen gesprochen und dabei auch die Frage aufgeworfen, welche Akteure neben den Athletinnen und Athleten beim Thema Doping strafrechtlich ins Visier geraten können. In der heutigen Folge nimmt Dr. Rosinus das Thema noch einmal aus einer anderen Perspektive in den Blick: Was bedeutet Selbstdoping im strafrechtlichen Sinne, und warum wurde es erst 2015 unter Strafe gestellt? Er erläutert die Besonderheiten des Sportstrafrechts im Verhältnis zu Verbandssanktionen, ordnet die einschlägigen Tatbestände des Anti-Doping-Gesetzes ein und zeigt, welche Rolle daneben auch klassische Delikte des Strafgesetzbuches spielen können. Hier geht‘s zum Beschluss des BGH vom 11. März 2021 – 1 StR 521/20: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2020/1_StR_470-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Hier geht‘s zum Urteil des LG Köln vom 29. Juni 2022 – 116 KLs 2/21113 Js 1609/13: https://openjur.de/u/2477702.html Hier geht’s zur Folge „WM Special II: Compliance in Sportorganisationen - Interview mit Katharina Dierlamm“ https://criminal-compliance.podigee.io/319-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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WM Special II: Compliance in Sportorganisationen - Interview mit Katharina Dierlamm
03.07.2026
21 Minuten
Erfolg um jeden Preis? – Doping und Compliance im Sport Beim Sport denkt man an Fair Play, Vereinsleben und ehrenamtliches Engagement. Das Strafrecht erscheint da auf den ersten Blick fehl am Platz. Doch wo Verantwortung getragen wird, entsteht auch Haftung. Und die erstreckt sich nicht nur auf die Athletinnen und Athleten, sondern bis in die Vorstandsetagen der Verbände – auch dort, wo viele nur ehrenamtlich tätig sind. In dieser Folge des Criminal Compliance Podcast spricht Dr. Christian Rosinus mit Rechtsanwältin Katharina Dierlamm über Compliance in Sportorganisationen – ein Themenfeld, das zunehmend in den Fokus von Öffentlichkeit, Ermittlungsbehörden und Fördermittelgebern rückt. Gemeinsam werden die besonderen Herausforderungen der mehrstufigen Verbandsstrukturen, das Spannungsfeld zwischen Ehrenamt und Professionalität sowie typische Risikofelder wie Korruption, Steuerhinterziehung, Doping, Spielmanipulation und sexuellen Missbrauch beleuchtet. Katharina Dierlamm erläutert, wie Sportverbände ein funktionierendes Compliance-Management-System aufbauen können – von Risikoanalyse und klaren Verantwortlichkeiten über Aufsichtsstrukturen bis hin zu Schulungen, insbesondere im Umgang mit Minderjährigen – und zeigt, warum funktionierende Compliance zunehmend Voraussetzung für Sportförderung und Sponsoring ist. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Katharina Dierlamm ist Partnerin der auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei DIERLAMM Rechtsanwälte sowie Fachanwältin für Strafrecht. Darüber hinaus verfügt sie über einen LL.M. im Sportrecht der Universität Bayreuth und ist zertifizierte Compliance-Officerin. Als Verteidigerin und Unternehmensanwältin berät sie national und international Unternehmen, Führungskräfte und Verbände in Straf- und Aufsichtsverfahren. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören zudem Internal Investigations, Compliance-Management-Systeme und Compliance-Schulungen. Ein besonderer Fokus ihrer Arbeit liegt auf der strafrechtlichen und Compliance-rechtlichen Beratung von Sportverbänden und Sportvereinen. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit engagiert sich Katharina Dierlamm in zahlreichen Funktionen im Sport und im Compliance-Bereich. Sie ist Vizepräsidentin des Deutschen Volleyball Verban-des (DVV), Compliance Officerin des Deutschen Golf Verbandes (DGV) sowie Vorstandsmitglied der German Ombudsman Association (GOA). Darüber hinaus ist sie in verschiedenen Fachgremien und Vereinigungen des Straf-, Sport- und Compliance-Rechts aktiv. Katharina Dierlamm ist telefonisch unter +49 1622637574 oder per E-Mail unter k.dierlamm@dierlamm-rechtsanwaelte.com erreichbar. Hier geht’s zur Folge „Doping aus Strafrechtlicher Perspektive“ https://criminal-compliance.podigee.io/214-new-episode Hier geht’s zur Folge „WM Special I: Das falsche Maskottchen vor Gericht“ https://criminal-compliance.podigee.io/318-new-episode https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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WM Special I: Das falsche Maskottchen vor Gericht
26.06.2026
13 Minuten
Im Maskottchen-Kostüm aufs Spielfeld – wenn Recherche zur Straftat wird Darf man eine Sicherheitslücke aufdecken, indem man die Grenzen des Erlaubten überschreitet? Diese Frage führt zurück zum Eröffnungsspiel der Heim-EM 2024. Dort schlich sich ein YouTuber im Kostüm des offiziellen Maskottchens bis auf den Rasen der Allianz Arena – festgehalten in einem Video mit über 3,1 Millionen Aufrufen. Rund zwei Jahre später hat das Amtsgericht München geurteilt. Dr. Christian Rosinus ordnet in dieser Sonderfolge zur WM die Entscheidung ein: Schuldspruch wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB) in Tateinheit mit dem Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB). Besonders im Fokus steht die Frage, wie weit die Pressefreiheit aus Art. 5 GG reicht und wann sie rechtswidrige Informationsbeschaffung nicht deckt. Außerdem geht es um die Einziehung von 5.400 Euro aus den Videoeinnahmen nach §§ 73 ff. StGB: Sind Werbeerlöse, die erst durch eigenständigen Videoschnitt und Upload entstehen, wirklich noch „Ertrag der Tat" oder greift der Staat hier in die wirtschaftliche Grundlage investigativer Arbeit ein? Hier geht’s zur Folge „Doping aus strafrechtlicher Perspektive“ https://criminal-compliance.podigee.io/214-new-episode https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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Case closed: Siemens-Entscheidung
19.06.2026
13 Minuten
Fehlende Compliance als Haftungsfalle: Der Fall Siemens/Neubürger 1,3 Milliarden Euro schwarze Kassen, elf beklagte Organmitglieder und ein Urteil, das Compliance im deutschen Aktienrecht von einer Empfehlung zu einer Rechtspflicht gemacht hat. Dr. Christian Rosinus bespricht in dieser Folge der Reihe „Cased closed“ das Urteil des LG München I vom 10. Dezember 2013 gegen den ehemaligen Siemens-CFO Heinz-Joachim Neubürger. Neubürger wurde verurteilt, obwohl er weder nachweislich an Schmiergeldzahlungen beteiligt war noch sich persönlich bereichert hatte. Ausschlaggebend war allein das Fehlen einer funktionierenden Compliance-Organisation. Das Gericht hat klargestellt: Vorstände sind nicht nur zur eigenen Gesetzestreue verpflichtet, sondern auch zur aktiven Verhinderung von Mitarbeiterverstößen, obwohl Compliance als Begriff zum damaligen Zeitpunkt noch nicht wie heute etabliert war. Hinzu kommt die Beweislastumkehr nach § 93 Abs. 2 S. 2 AktG: Ohne dokumentiertes Compliance-System trägt jedes Vorstandsmitglied Mitverantwortung – das Ressortprinzip greift hier nicht. Dr. Rosinus erläutert außerdem, wie sich die Grundsätze aus der Siemens/Neubürger-Entscheidung weiterentwickelt haben und welche Relevanz die Entscheidung auch im Jahr 2026 noch hat. Hier geht‘s zum Urteil des LG München I vom 10. Dezember 2013 – 5 HK O 1387/10: https://openjur.de/u/682814.html Hier geht‘s zum Urteil des OLG Nürnberg vom 30. März 2022 – 12 U 1520/19: https://openjur.de/u/2395749.html Hier geht‘s zur Folge „Case closed: BGH zur Strafbarkeit von Insidergeschäften“: https://criminal-compliance.podigee.io/310-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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Über diesen Podcast

Dieser Podcast wendet sich an alle, die sich mit den Themen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und Compliance beschäftigen oder beschäftigen sollten. Dazu gehören insbesondere Unternehmen, Manager, Compliance-Verantwortliche, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Justizangehörige. Ziel des Criminal Compliance Podcasts ist es, einen unterhaltsamen und „mundgerechten“ Überblick zu wichtigen und aktuellen Themen aus den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance zu geben. Dabei schauen wir auch über den Tellerrand und es wird häufig Interviews mit spannenden Gästen geben. Den Criminal Compliance Podcast finden Sie unter iTunes, Spotify, Google-Podcast und vielen weiteren Plattformen. Falls Ihnen der Podcast gefällt, geben Sie uns gerne eine positive Bewertung auf iTunes und abonnieren Sie den Podcast in einer der einschlägigen Plattformen. Dieser Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall. Bei Fragen wenden Sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an mich. Ich freue mich sehr über Feedback, Anregungen, Lob und Kritik, insbesondere auch über Vorschläge zu weiteren Themen und Gästen. Sie erreichen mich über die Social Media Kanäle: Instagram: https://bit.ly/2ZT6I10 Xing: https://bit.ly/2ZP0NtT LinkedIn: https://bit.ly/3eO53hp oder per E-Mail unter info@rosinus-on-air.com Weitere Informationen über Rosinus Partner Rechtsanwälte PartGmbB finden Sie unter www.rosinus-partner.com. Vita • Rechtsanwalt. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für Steuerrecht. Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth). • 2010 bis 2018 Partner bei AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB im Bereich Wirtschaftsstrafrecht & Compliance. • 2008 und 2009 Senior Associate bei Clifford Chance LLP im Bereich White Collar Litigation. • 2003 bis 2007 Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Corporate von AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.
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Case closed: Siemens-Entscheidung
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