Criminal Compliance Podcast

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Episoden

Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Strafe
29.05.2026
11 Minuten
Gehe in das Gefängnis. Gehe nicht über Los. Was beim Spieleabend für Unmut sorgt, ist im deutschen Strafrecht ganz genau geregelt. Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Bewährung – das StGB kennt viele Reaktionen auf eine Straftat. Aber wie passt das alles zusammen? Und was genau ist eigentlich eine Strafe? Und was nicht? Dr. Christian Rosinus erklärt in der aktuellen Folge der Reihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z" das Sanktionssystem des StGB: Freiheitsstrafe und Geldstrafe als einzige echte Hauptstrafen, das Tagessatzsystem nach § 40 StGB und – seit Februar 2024 – die geänderte Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 StGB. Besonders im Fokus steht die Strafzumessung nach § 46 StGB. Welcher Spielraum steht dem Gericht zu, welche Umstände wirken strafschärfend und welche Rolle spielt ein Geständnis? Außerdem geht es um die Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung und die Gesamtstrafenbildung nach dem Asperationsprinzip des § 54 StGB. Dr. Rosinus unterscheidet die strafrechtliche Geldstrafe von der ordnungswidrigkeitenrechtlichen Geldbuße und ordnet ein, was ein funktionierendes Compliance-Management-System in der Strafzumessung bewirken kann. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Versuch und Rücktritt
22.05.2026
9 Minuten
Versuch und Rücktritt – wann Strafbarkeit beginnt und wann sie wieder entfällt Zwischen strafloser Vorbereitung und strafbarem Versuch liegt oft nur ein schmaler Grat. Doch selbst wenn die Schwelle zur Strafbarkeit bereits überschritten ist, eröffnet das Strafrecht mit der „goldenen Brücke“ einen Weg zurück in die Straflosigkeit. In der aktuellen Folge der Reihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z" widmet sich Dr. Christian Rosinus diesem höchst praxisrelevanten Thema: Versuch und Rücktritt. Er erläutert, wann das unmittelbare Ansetzen zur Tat nach § 22 StGB bereits strafbar ist und wie sich das bei den typischen Delikten des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts konkret auswirkt. Wer über den Versuch spricht, muss auch an den Rücktritt denken. Dr. Rosinus zeigt, wann dieser in Betracht kommt und unter welchen Voraussetzungen man wirksam von der Tat zurücktreten kann. Außerdem geht es um die tätige Reue bei vollendeten Taten, den Versuch im Ordnungswidrigkeitenrecht nach § 13 OWiG und die strategischen Konsequenzen für Unternehmen, die im Rahmen einer internen Untersuchung einen Versuch entdecken. Hier geht‘s zur Folge „Rechtsprechungsupdate: Arrest und Einziehung beim untauglichen Versuch“: https://criminal-compliance.podigee.io/232-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Rechtsmittel
15.05.2026
11 Minuten
Endstation Urteil? – die Rechtsmittel im Strafverfahren Nicht jede Entscheidung eines Strafgerichts ist das letzte Wort. Aber wer sich wehren will, muss wissen, welche Wege existieren und wie viel Zeit bleibt, sie zu begehen. Dr. Christian Rosinus erläutert in der aktuellen Folge die zentralen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe der Strafprozessordnung, von der Beschwerde über die Berufung bis hin zur Revision. Besonders im Fokus steht dabei die Revision: Sie ist im Wirtschaftsstrafrecht das maßgebliche Rechtmittel gegen Urteile der Wirtschaftsstrafkammer, allerdings mit einer überschaubaren Erfolgsquote. Welche Fehler mit der Revision gerügt werden können, welche Revisionsgründe dabei die größte Praxisrelevanz haben und was es mit der Beruhensprüfung auf sich hat, erfahren Sie in dieser Folge. Außerdem geht es um den Rechtsschutz gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, insbesondere gegen Durchsuchungen und Untersuchungshaft, sowie um die Möglichkeiten jenseits des ordentlichen Instanzenzugs: die Verfassungsbeschwerde beim BVerfG, die Individualbeschwerde beim EGMR und die Anrufung des EuGH. Erfahren Sie mehr über Ihre rechtlichen Handlungsoptionen im Ernstfall. Hier geht‘s zur Folge „Die Entwicklung des materiellen Strafrechts und des Revisionsrechts im Wirtschaftsstrafrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/45-rosinusonair https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Verjährung
08.05.2026
12 Minuten
Verjährung – Wenn die Zeit für den Staat abläuft Wann ist eine Straftat wirklich „zu den Akten" gelegt? Die Antwort ist komplizierter, als es zunächst scheint. Und auch wer glaubt, nach Ablauf der Verjährungsfrist sei alles ausgestanden, übersieht mitunter Stolperfallen. Dr. Christian Rosinus erläutert in der aktuellen Folge das Zusammenspiel von Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung und warum gerade bei Wirtschaftsdelikten die Fristen oft länger laufen, als man denkt. Besonders verzwickt: Wann die Frist zu laufen beginnt, bestimmt nicht nur der Kalender, sondern auch die Rechtsprechung des BGH. Im Fokus stehen außerdem die Unterbrechung und das Ruhen von Verjährungsfristen und warum selbst bei eingetretener Verfolgungsverjährung die Einziehung von Taterträgen oder eine Strafbarkeit wegen Geldwäsche drohen können. Worauf es bei der Verteidigung ankommt und wie sich Betroffene gegen eine Verschleifung der Verjährung wehren können, erfahren Sie ebenfalls. Eine Folge für alle, die wissen wollen, wann die Zeit wirklich auf ihrer Seite ist. Hier geht´s zur Folge „Die strafrechtliche Verjährung“: https://criminal-compliance.podigee.io/175-cr Hier geht´s zur Folge „Rechtsprechungsupdate Wirtschaftsstrafrecht - Selbstständige Einziehung bei verjährten Alttaten“: https://criminal-compliance.podigee.io/39-rosinusonair https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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Case closed: BGH zur Strafbarkeit von Insidergeschäften
01.05.2026
31 Minuten
case closed – BGH zur Strafbarkeit von Insidergeschäften Wann liegt eine strafbare Insiderinformation vor und wo endet das Erlaubte? Mit dem Urteil vom 19. November 2025 (BGH, 2 StR 224/25) hat der Zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofs zentrale Fragen zur Strafbarkeit von Insidergeschäften nach § 119 WpHG i.V.m. Art. 14 und Art. 8 MAR konkretisiert. Die Entscheidung dürfte die Beratungspraxis im Kapitalmarktstrafrecht nachhaltig beeinflussen. Mit dieser Folge starten wir eine neue Reihe innerhalb des Criminal Compliance Podcasts: case closed – Die wichtigsten Fälle des Wirtschaftsstrafrechts. Wir nehmen die Entscheidungen unter die Lupe, die das Wirtschaftsstrafrecht nachhaltig geprägt haben – mal analysieren wir die Entscheidungen, mal sprechen wir dafür mit Prozessbeteiligten, die den Fall aus erster Hand kennen, so auch in dieser Folge. Mirjam Steinfeld spricht in dieser Debüt-Folge mit Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter, der in dem Verfahren selbst als Verteidiger tätig war, über die vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsfragen. Dr. Richter beschreibt einige Rechtsfragen und erläutert, wie der BGH diese letztlich entschieden hat. Abschließend ziehen beide ein Fazit zu den praktischen Konsequenzen für Compliance-Abteilungen, die rechtliche Beratung und die Strafverteidigung. Hier geht es zur Entscheidung des BGH vom 19. November 2025 – 2 StR 224/25: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/2_StS/2025/2_StR_224-25.pdf?__blob=publicationFile&v=1 https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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Über diesen Podcast

Dieser Podcast wendet sich an alle, die sich mit den Themen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und Compliance beschäftigen oder beschäftigen sollten. Dazu gehören insbesondere Unternehmen, Manager, Compliance-Verantwortliche, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Justizangehörige. Ziel des Criminal Compliance Podcasts ist es, einen unterhaltsamen und „mundgerechten“ Überblick zu wichtigen und aktuellen Themen aus den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance zu geben. Dabei schauen wir auch über den Tellerrand und es wird häufig Interviews mit spannenden Gästen geben. Den Criminal Compliance Podcast finden Sie unter iTunes, Spotify, Google-Podcast und vielen weiteren Plattformen. Falls Ihnen der Podcast gefällt, geben Sie uns gerne eine positive Bewertung auf iTunes und abonnieren Sie den Podcast in einer der einschlägigen Plattformen. Dieser Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall. Bei Fragen wenden Sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an mich. Ich freue mich sehr über Feedback, Anregungen, Lob und Kritik, insbesondere auch über Vorschläge zu weiteren Themen und Gästen. Sie erreichen mich über die Social Media Kanäle: Instagram: https://bit.ly/2ZT6I10 Xing: https://bit.ly/2ZP0NtT LinkedIn: https://bit.ly/3eO53hp oder per E-Mail unter info@rosinus-on-air.com Weitere Informationen über Rosinus Partner Rechtsanwälte PartGmbB finden Sie unter www.rosinus-partner.com. Vita • Rechtsanwalt. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für Steuerrecht. Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth). • 2010 bis 2018 Partner bei AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB im Bereich Wirtschaftsstrafrecht & Compliance. • 2008 und 2009 Senior Associate bei Clifford Chance LLP im Bereich White Collar Litigation. • 2003 bis 2007 Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Corporate von AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.
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