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vor 2 Tagen
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Neues Widerrufsrecht bei
Lebensversicherungen: Für Altverträge bleibt vieles möglich
Ab dem 19. Juni 2026 gelten neue Regeln für den Widerruf
von Lebens- und Rentenversicherungen. Für neu abgeschlossene
Verträge erlischt das Widerrufsrecht künftig spätestens nach 24
Monaten und 30 Tagen, auch wenn der Versicherer gegen seine
Informationspflichten verstoßen hat.
Auf bestehende Verträge hat die Gesetzesänderung jedoch
keine Auswirkungen. Der Verbraucherschutzverein Bund der
Versicherten e. V. (BdV) empfiehlt Verbraucherinnen und
Verbrauchern deshalb weiterhin, ihre Möglichkeiten sorgfältig
prüfen zu lassen, bevor sie eine Lebens- oder Rentenversicherung
beenden.
„Viele Versicherte wissen nicht, dass für ihre Altverträge
weiterhin die bisherigen Regelungen gelten können. Wer vorschnell
kündigt, verschenkt unter Umständen Geld“, sagt man beim
BdV-Vorstand. „Wir müssen aber auch warnen. Die Versicherer
blocken beim Widerruf. Und die Rechtsprechung ist restriktiv und
wenig verbraucherfreundlich. Ansprüche von Versicherten werden
häufig mit dem Vorhalt des Rechtsmissbrauchs
zurückgewiesen.“
Für Lebens- und Rentenversicherungen, die vor dem 19. Juni
2026 abgeschlossen wurden, bleibt das bisherige Recht maßgeblich.
Wurde die Widerrufsbelehrung fehlerhaft erteilt, kann ein
Widerruf auch heute noch möglich sein. In einem solchen Fall kann
der Widerruf finanziell deutlich attraktiver sein als eine
Kündigung. Während Versicherte bei einer Kündigung meist nur den
Rückkaufswert erhalten, können sie bei einem erfolgreichen
Widerruf unter Umständen zusätzlich die Abschlusskosten
zurückverlangen. „Ob ein Widerruf durchsetzbar ist oder nur eine
Kündigung als bessere Lösung bleibt, hängt sehr vom Einzelfall
ab“, sagt der BdV. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihre
Rechte vor einer Entscheidung unabhängig prüfen lassen. Vorsicht
geboten ist vor Finanzvermittlern oder Unternehmen, die
aufdringlich eine Rückabwicklung anpreisen. Oft zahlt man hier
unnötige Entgelte, Anwaltshonorare oder zusätzliche
Gutachterkosten. Kritisch bewertet der BdV die
neue gesetzliche Regelung für Neuverträge. Bislang mussten
Versicherungsunternehmen die Folgen fehlerhafter oder
unvollständiger Informationen tragen. Künftig endet das
Widerrufsrecht auch dann nach spätestens 24 Monaten und 30 Tagen,
wenn nur bestimmte Informationspflichten verletzt wurden.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20260616_kvp.mp3
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