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27.02.2026
1 Minute
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Solarbranche warnt vor Kahlschlag
beim Solarausbau
Laut einem geleakten Entwurf zur Novellierung des
Erneuerbare Energie Gesetzes (EEG) plant das
Bundeswirtschaftsministerium massive Einschnitte für neue
Solarstromanlagen. Nach Einschätzung des Bundesverbandes
Solarwirtschaft (BSW-Solar) handelt es sich um einen
Frontalangriff auf die Energiewende in Deutschland.
Sollte der Gesetzesentwurf in der vorliegenden Fassung
umgesetzt werden, wären zehntausende Arbeitsplätze in der
Solarbranche und das Erreichen der Klimaziele gleichermaßen
gefährdet. Die Solarbranche appelliert an
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, von den Plänen
Abstand zu nehmen, die nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt
seien.
Aus dem geleakten Referentenentwurf geht hervor, dass die
Förderung neuer privater Solarstromanlagen komplett gestrichen
werden soll. Selbst Betreiber neuer Photovoltaik-Kleinanlagen
sollen zudem ihren in das öffentliche Stromnetz eingespeisten
Solarstrom künftig direkt an der Strombörse vermarkten
müssen.
Sollten diese Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden,
dürfte die Errichtung neuer Solarstromanlagen auf privaten
Gebäuden weitgehend zum Erliegen kommen. Laut einer Umfrage des
Marktforschungsunternehmens YouGov unter 1.048
Immobilienbesitzern im Auftrag des BSW-Solar würden sich nur noch
40 Prozent der Befragten eine Dachanlage anschaffen, wenn die
Förderung weitgehend oder ganz gestrichen
würde. Die Einschnitte treffen auf eine
ohnehin in den vergangenen zwei Jahren stark rückläufige
PV-Nachfrage im Heimsegment. Wurden 2023 noch PV-Dächer mit einer
Leistung von rund acht Gigawatt neu installiert, so waren es 2025
nur noch rund fünf Gigawatt.
„Die Abschaffung der EEG-Vergütung und der Zwang zur
Direktvermarktung würden die Bürger-Energiewende zum Erliegen
bringen“, sagt man beim BSW-Solar. Die EEG-Einspeisevergütung sei
für die Mehrzahl neuer Solaranlagenbetreiber immer noch zwingend
notwendig, um eine hinreichende Rentabilität sicherzustellen. Ein
Förderstopp für Solaranlagen widerspricht zudem dem Wählerwillen:
Eine deutliche Mehrheit (rd. 78 %) der Bevölkerung wünscht sich,
dass die Bundesregierung den Ausbau der Solarenergie beschleunigt
oder auf aktuellem Niveau weiterführt. Unter Anhängern der Union
sind es laut einer YouGov-Umfrage sogar rund 86 Prozent.
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24.02.2026
1 Minute
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Sparen statt Schulden -
Mit diesen Vorsätzen starten die Deutschen ins neue Jahr
Trotz hoher Preise und unsicherer Zeiten sind viele
Deutsche mit einem klaren Plan ins neue Jahr gestartet. Die
norisbank hat auch zum Jahreswechsel 2025/2026 erneut
nachgefragt, welche finanziellen Vorsätze die Menschen
haben.
Die Antworten zeigen einen spannenden Trend: Wer kann,
spart. Wer konsumiert, tut es bewusst. Und wer früher vielleicht
über einen Kredit nachgedacht hätte, sagt heute immer öfter: "Ich
habe genug Rücklagen." Besonders die junge Generation zeigt, wie
finanzielle Vorsätze heute aussehen: strukturiert, digital und
vorausschauend.
Vorsatz Nummer 1: Sparen, aber ohne Druck
Auch für 2026 steht der Vorsatz, zu sparen, ganz oben auf
der Liste. Fast jeder vierte Deutsche (24,1 Prozent) möchte
genauso viel sparen wie im Vorjahr. Weitere 22,9 Prozent planen
sogar, mehr Geld zurückzulegen. Besonders deutlich zeigt sich
dieser Vorsatz bei den jüngeren Befragten.
Geld zur Seite zu legen heißt aber längst nicht mehr, sich
alles verkneifen zu müssen. Für viele bedeutet es vielmehr,
vorausschauend zu handeln und die eigenen Finanzen bewusst zu
steuern. Viele wollen mit System planen. Gleichzeitig geben mehr
als die Hälfte der Befragten (51,2 Prozent) an, dass sie 2026 vor
allem unnötige Ausgaben reduzieren wollen.
Vorsatz Nummer 2: Mehr für die eigene Gesundheit
tun
19 Prozent der Befragten möchten im neuen Jahr gezielt in
ihre Gesundheit investieren, beispielsweise durch Sport, Wellness
oder bewusste Ernährung.
Vorsatz Nummer 3: In die eigene Zukunft
investieren
Auch das Thema Vermögensaufbau bleibt 2026 präsent. 14,4
Prozent der Befragten planen, im neuen Jahr mehr für ihre
finanzielle Zukunft zu tun, beispielsweise durch Tages- oder
Festgeld, Sparpläne oder Investitionen in Wertpapiere. Im
Vergleich zum Vorjahr ist das Interesse nahezu exakt gleich
geblieben.
Vorsatz Nummer 4: Wünsche erfüllen, aber ohne
Schulden
Nur noch 12,1 Prozent der Befragten planen größere
Anschaffungen wie neue Möbel, ein neues Auto, eine neue Küche
oder eine große Reise. Viele sagen, es sei keine Frage des
Verzichts, sondern eine bewusste Entscheidung. Sie möchten nicht
auf Pump leben, sondern aus dem Vollen schöpfen, wenn es das
Budget erlaubt. Ein Ansatz, der in Zeiten hoher Zinsen und
Preissteigerungen immer mehr Zuspruch findet.
Auffällig ist die geringe Bereitschaft, sich für größere
Vorhaben zu verschulden. Nur 6,9 Prozent der Befragten planen
konkret, 2026 einen Bankkredit aufzunehmen. Weitere 13,1 Prozent
ziehen dies zwar in Erwägung, zögern aber noch. Der Großteil
lehnt Kredite gänzlich ab.
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https://www.was-audio.de/aanews/News20260224_kvp.mp3
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20.02.2026
1 Minute
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute:
Eine Studie zeigt, wie Inflation und Kartenzahlung das
Trinkgeldverhalten in Deutschland verändern
"Wie viel soll ich geben? Was ist denn üblich?" Diese
Fragen stellen sich Restaurantgäste in Deutschland seit jeher,
wenn die Rechnung an den Tisch kommt. Die aktuelle Studie von
Lightspeed, dem führenden Anbieter cloudbasierter Kassensysteme
und Bezahlplattformen, zeigt: Das Trinkgeldverhalten in
Deutschland ist im Wandel.
Zwar bleibt die Bereitschaft zum Geben hoch, doch
Inflation, technologische Entwicklungen und neue
Erwartungshaltungen rütteln am eingespielten System und werfen
eine neue Frage auf: "Muss ich überhaupt?"
Die großzügigsten Trinkgeldgeber in Europa sind wieder
die Deutschen
Die gute Nachricht vorweg: In Deutschland wird
weiterhin vergleichsweise gerne Trinkgeld gegeben: 49 % der
Befragten geben bei gutem Service zwischen 5 und 10 %, lediglich
4 % verzichten vollständig auf Trinkgeld.
Ich gebe übrigens immer Trinkgeld, sogar dann, wenn
die Leistung des Personals eigentlich zu mager ist, dann gibt es
aber auch nur eine kleine Aufrundung. Was mich aber nervt sind
die Versuche, neuerdings bei der Kartenzahlung ein Trinkgeld
durch Voreinstellung am Lesegerät zu ERZWINGEN.
„Möchten Sie 5, 10 oder 15 Prozent Trinkgeld
geben? Oder
mehr?“ Da steht
NIE: „Möchten Sie NICHTS geben, weil Sie nicht zufrieden
waren?!“
Dieses 5, 10 oder 15 Prozent ist übrigens der gängige
Trick auch beim Verkaufen: Man hat herausgefunden, dass die
Käufer meistens das mittelpreisige Produkt wählen. Scheint beim
Trinkgeld genauso zu laufen!
Normalerweise gebe ich Trinkgeld ohne Aufforderung
und in bar, denn ich lege Wert drauf, dass diejenige oder
derjenige das Trinkgeld bekommt, der mich bedient hat und nicht
der Inhaber. Der kassiert schließlich die Rechnung. Ich gebe
meistens rund 10%. Schon immer und schon immer freiwillig! Ich
tendiere allerdings dazu, künftig – da ich die Hauptsumme
regelmäßig per Kreditkarte begleiche - bei der Zahlung des
Trinkgeldes künftig FÜNF Prozent anzuklicken. Strafe muss sein!
Wer mir ein schlechtes Gewissen machen will, der hat leider
verloren. Und für den Fall, dass ich unzufrieden bin, gebe ich
künftig eben nichts mehr!
Trinkgeld am häufigsten bei der Essenslieferung und im
Café
Die voreingestellten Optionen auf Kartenterminals
führen auch zu Unsicherheiten und wohl auch zur Verärgerung, denn
25 % der Befragten fühlen sich durch voreingestellte
Trinkgeldoptionen unter Druck gesetzt. Absurd, aber wahr: Sogar
automatisierte Systeme oder Roboter erhalten ein Trinkgeld!
5 % der Befragten gaben an, für diese Dienstleistungen ein
Trinkgeld zu geben.
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17.02.2026
1 Minute
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute:
Einspeisevergütung für neue Solaranlagen könnte wegfallen – was
Hauseigentümer jetzt wissen sollten
Die bestehende Einspeisevergütung für neue Solaranlagen
könnte ab dem Jahr 2027 abgeschafft werden. Das geht aus Plänen
des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hervor. Die
Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen auf Einfamilienhäusern könnte
sich damit erheblich verschlechtern. Ihre Besitzer würden
Tausende Euro weniger einnehmen.
Deshalb kann es sich lohnen, noch 2026 eine
Photovoltaik-Anlage anzuschaffen – und sich somit die garantierte
Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre zu sichern. Darauf
weist der unabhängige Geldratgeber Finanztip hin.
Die Einspeisevergütung erhalten Betreiber von
Photovoltaik-Anlagen (PV), wenn sie überschüssigen Strom in das
öffentliche Stromnetz einspeisen. Für Anlagen mit bis zu zehn
Kilowatt-Peak (kWp), liegt die Vergütung aktuell bei
Teileinspeisung bei bis zu 7,78 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) –
und wird 20 Jahre garantiert.
Nach Berechnungen von Finanztip erhält ein typischer
Haushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500
Kilowattstunden (kWh), einer PV-Anlage mit acht Kilowatt-Peak
Solarleistung sowie einem Fünf-kWh -Stromspeicher rund 412 Euro
Einspeisevergütung im Jahr. Über den gesamten Förderzeitraum
summiert sich dies auf mehr als 8.200 Euro. „Wer sich in diesem
Jahr für eine PV-Anlage entscheidet, sichert sich die aktuell
geltende Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre“, sagt man
bei Finanztip.
Mögliche Änderungen ab 2027
Nach Angaben aus dem Bundeswirtschaftsministerium wird
derzeit geprüft, wie die Förderung neuer Photovoltaik-Anlagen
künftig ausgestaltet werden soll. Ein Sprecher des Ministeriums
teilte auf Anfrage von Finanztip mit, dass für kleinere
Dachanlagen künftig eine Direktvermarktung des eingespeisten
Stroms zum Standard werden könnte. Bundeswirtschaftsministerin
Katherina Reiche (CDU) hatte zuletzt erklärt, dass sie eine
Förderung neuer PV-Anlagen angesichts gesunkener Kosten für nicht
mehr notwendig halte.
Direktvermarktung voraussichtlich weniger
lukrativ
Bei der Direktvermarktung erhalten Anlagenbetreiber für die
Stromeinspeisung den Marktpreis für Solarstrom. Im Jahr 2025 lag
dieser im Schnitt bei rund 4,5 ct/kWh. Nach Abzug von
Vermarktungskosten blieben für PV-Anlagen außerhalb der Förderung
nur rund 3,8 ct/kWh als Vergütung übrig. Wir werden die neuen
Ideen von Frau Reiche in Kürze noch einmal genauer
beleuchten!
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13.02.2026
1 Minute
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten
mit Michael Weyland
Thema heute: Leben und arbeiten in
Europa: Kein Nachteil bei der Rente
Für viele Menschen gehört es mittlerweile zum Alltag, in
verschiedenen europäischen Ländern zu leben und zu arbeiten.
Damit hierdurch keine Nachteile in der sozialen Absicherung
entstehen, zeigte die Deutsche Rentenversicherung Bund anlässlich
des Europatages, welche Bedeutung Europa für das Thema soziale
Sicherheit über die Grenzen hinweg
hat.
Das Europarecht stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern keine Nachteile bei ihrer sozialen Absicherung
entstehen, wenn sie im europäischen Ausland leben und arbeiten.
Und auch viele Rentnerinnen und Rentner verbringen ihren
Lebensabend im europäischen Ausland und beziehen dort ihre Rente
aus Deutschland.
Fast fünf Prozent der Rentenzahlungen gehen in
EU-Länder
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt insgesamt rund
1,71 Millionen Renten ins Ausland. Knapp 72 Prozent der
Auslandsrenten gehen in die Mitgliedstaaten der Europäischen
Union (EU), insgesamt rund 1,23 Millionen Zahlungen. Das
entspricht rund 4,7 Prozent aller Rentenzahlungen der Deutschen
Rentenversicherung. Knapp 231.000 Renten werden an deutsche
Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland gezahlt, davon
fast 126.000 in Länder der EU.
Ausländische Beschäftigte zahlen
Rentenversicherungsbeiträge
Allein in Deutschland haben zuletzt rund 2,46
Millionen Menschen aus anderen Staaten der EU gearbeitet und
Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Vor zehn Jahren
waren es noch knapp eine Million. Das entspricht einer Steigerung
auf das 2,5-fache an Beschäftigten aus EU-Mitgliedstaaten.
Zurückzuführen ist diese Entwicklung insbesondere auf die
Stärkung der
Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Beschäftigungszeiten im europäischen Ausland zählen für
die Rente
Die sozialen Sicherungssysteme in den 27 Ländern der
EU sind zum Teil sehr unterschiedlich. Eins haben sie jedoch
gemeinsam: Eine Rente wird nur gezahlt, wenn bestimmte
Mindestversicherungszeiten erfüllt sind. Hierfür können
Versicherungszeiten, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten
zurückgelegt wurden, zusammengerechnet werden. So erfüllt zum
Beispiel ein Versicherter, der 20 Jahre in Deutschland und 25
Jahre in Frankreich gearbeitet hat, die Mindestversicherungszeit
von 45 Jahren, um vorzeitig eine abschlagsfreie Altersrente für
besonders langjährig Versicherte aus der deutschen
Rentenversicherung beziehen zu können.
Rentenzahlungen aus mehreren Ländern möglich
Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt,
zahlt jeder Staat aus den in seinem sozialen Sicherungssystem
zurückgelegten Zeiten eine eigene Rente. Es ist daher möglich,
dass Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen.
Eine "Gesamtrente", die von einem Land auch für andere Länder
gezahlt wird, gibt es grundsätzlich nicht.
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