Podcaster
Episoden
02.12.2025
1 Minute
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Laub vom
Nachbargrundstück: Wie viel ist zu viel?
Es kommt immer wieder zu Streitigkeiten unter Nachbarn, wenn
Laub vom Nachbargrundstück in den eigenen Garten weht: Was vielen
Hausbesitzern nicht bewusst ist: Sie müssen dies in den
meisten Fällen hinnehmen - selbst wenn die herübergewehten
Blätter ab und zu die Dachrinne verstopfen. Darauf macht das
Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.
Blätter, Nadeln und Zapfen halten sich nicht an Zäune und
Grenzen: Der Wind weht sie auch auf benachbarte Grundstücke. "Das
ist jedoch kein Grund, sie zurückzuwerfen oder zu verlangen, dass
die störenden Bäume beseitigt werden", sagt man bei bei der R+V
Versicherung. Die Betroffenen müssen das fremde Laub selbst
entfernen und entsorgen - sofern es die Benutzung des Grundstücks
nicht wesentlich beeinträchtigt, ergänzt man: "Einen Gärtner oder
Reinigungsdienst zu beauftragen und die Rechnung an den Nachbarn
zu schicken, geht in den meisten Fällen nicht."
Abstand und Umgebung zählen
Doch wann gilt eine Beeinträchtigung als wesentlich? Das kommt
auf den jeweiligen Fall an, erklärt man bei der R+V. Stehen an
der Grundstücksgrenze viele Bäume, fällt eine erhebliche
Laubmenge an. Wenn dadurch die Dachrinne regelmäßig verstopft,
kann das eine wesentliche Beeinträchtigung sein. "Ein solcher
Fall ist jedoch eher die Ausnahme", heißt es weiter. In den
meisten Fällen muss der Nachbar das Laub hinnehmen. Wichtig für
die Entscheidung sind zudem Abstand und Umgebung. Bäume und
Sträucher dürfen beispielsweise nicht zu dicht an der
Grundstücksgrenze stehen. Für stark wachsende Gehölze wie Linden,
Pappeln oder Rotbuchen gilt vielerorts ein Mindestabstand von
vier Metern zum benachbarten Garten. Zudem wird Laub in
einer Stadt anders gewertet als auf dem Land: In dicht bebauten
Wohngebieten ist es eher ortsüblich und damit zumutbar, dass sich
im Herbst die Blätter über Grundstücksgrenzen hinweg verteilen.
Ausgleichszahlungen möglich
Wenn die Bäume und Sträucher erst vor kurzem - unter Missachtung
der landesrechtlichen Abstandsregeln - an der Grundstücksgrenze
gepflanzt wurden, können Betroffene unter Umständen Nachbesserung
verlangen. Das kann etwa bedeuten, dass überhängende Äste
beschnitten oder der Baum ganz beseitigt wird. Allerdings gibt es
dafür Fristen, in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel beträgt diese
sechs Jahre. Bei älteren Bäumen kann es unter Umständen
Ausgleichszahlungen für die Belastung geben. Auch eine
Entschädigung für die Reinigung einer regelmäßig verstopften
Dachrinne ist mitunter möglich. Für stark überhängende Äste gilt
unter Umständen das sogenannte Selbsthilferecht. Greift es, darf
man die Äste abschneiden.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20251202_kvp.mp3
Mehr
25.11.2025
1 Minute
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: "Buy now, Inkasso later" - Wie
der Teufelskreis mit den Rechnungen beginnt und wie sich
Verbraucher davor schützen
Viele Verbraucher geraten in finanzielle Schwierigkeiten, weil
sie die Verlockungen des "Buy now, pay later"-Prinzips
unterschätzen. Die einfache und schnelle Möglichkeit, Einkäufe
sofort zu tätigen und die Bezahlung zu verschieben, führt häufig
dazu, dass Rechnungen sich anhäufen und am Ende nicht mehr
bezahlt werden können. Der Weg vom sorglosen Konsum zur
Inkassomahnung ist oft kürzer, als man denkt.
"Die meisten Menschen realisieren nicht, wie schnell sie in eine
Schuldenfalle tappen können, wenn sie Zahlungen ständig
aufschieben und immer mehr offene Rechnungen anhäufen", warnt
Philipp Kadel, ein erfahrener Experte im Inkassogeschäft mit über
15 Jahren Erfahrung.
Schuldenfalle Konsumkredit - warum es gerade junge Menschen
trifft
Die Problematik der Konsumkredite betrifft in erster Linie junge
Menschen, die noch nicht hinreichend mit den Feinheiten der
Finanzplanung vertraut sind und nicht genug verdienen, um größere
Anschaffungen mit einer einzelnen Zahlung zu tätigen. So wissen
auch die Anbieter von Buy-Now-Pay-Later-Produkten, dass sich nur
wenige aus der Zielgruppe ein iPad, ein neues Handy oder einen
4K-Fernseher sofort leisten könnten. Können Kunden jedoch den
Rechnungsbetrag bequem über mehrere Monate oder sogar Jahre
hinweg in günstigen Monatsraten abbezahlen, erscheint ihnen der
Artikel plötzlich erschwinglich - die Falle schnappt zu.
Dass dabei ein Kreditvertrag geschlossen wird, der sich auch auf
die Bonität auswirken kann, ist vielen der Käufer von
Buy-Now-Pay-Later-Produkten gar nicht bewusst. Sie kaufen also
fleißig neue Luxusartikel ein - und das in der Annahme, sie
könnten das Geld später zurückzahlen und damit sämtliche Probleme
vermeiden. Auf diese Weise häufen die betroffenen Kunden immer
mehr Zahlungsverpflichtungen an und verlieren nicht selten den
Überblick, welche Buchungen wann anstehen.
Wer Zahlungen aufschiebt, häuft Verpflichtungen an
Durch aufgeschobene Zahlungen entsteht also mit der Zeit eine
Situation, in der eine Vielzahl an Krediten parallel läuft,
während zunehmend der Überblick über die tatsächlich freien
Mittel verloren geht. So handelt es sich bei der Mehrheit der
Anschaffungen per Buy-Now-Pay-Later-Zahlung um Konsumartikel -
laufende Kosten für Miete, Strom, Wasser und andere notwendige
Ausgaben werden hingegen oft vernachlässigt. Dies führt dazu,
dass die Betroffenen früher oder später mit einzelnen Zahlungen
in Verzug geraten, weil sie unbeabsichtigt ihr Monatsbudget
überschreiten. Um gar nicht erst in die Schuldenfalle zu geraten,
sollten Verbraucher sämtliche Ausgaben stets im Blick behalten.
Dafür bietet es sich an, ganz klassisch ein Haushaltsbuch zu
führen.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20251125_kvp.mp3
Mehr
21.11.2025
1 Minute
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute:
Smarte Videoüberwachung für das eigene Heim bietet Schutz,
birgt aber auch Gefahren. Hacker nutzen Sicherheitslücken, um auf
Aufnahmen zuzugreifen.
Ob KI-basierte Objekterkennung, Steuerung über Sprachassistenz
oder Fernzugriff: Smarte Überwachungskameras für den Heimgebrauch
versprechen Verbrauchern mit intelligenten Funktionen ein
sicheres Zuhause. Laut einer repräsentativen Bitkom-Umfrage hat
im vergangenen Jahr gut jeder fünfte Bundesbürger (21 Prozent) im
eigenen Haushalt eine smarte Videoüberwachung genutzt. Doch die
vernetzten Geräte bergen auch Risiken. Cyberkriminelle können
gezielt Schwachstellen ausnutzen, um auf Kameras zuzugreifen und
private Daten zu stehlen.
Wissen Einbrecher beispielsweise, zu welchen Zeiten das Haus leer
ist oder Betrüger, welche Personen im Haushalt leben, haben sie
leichteres Spiel. „Intelligente Überwachungskameras bieten ein
hohes Maß an Sicherheit. Verbraucher sollten bei der Installation
und Nutzung auf die Cybersicherheit achten“, sagt man beim
TÜV-Verband. „Schon einfache Maßnahmen wie die Verwendung eines
sicheren Passworts können helfen, Angreifer fernzuhalten.“
Der TÜV-Verband gibt Tipps zum Kauf und Einsatz intelligenter
Videoüberwachungssysteme.
Intelligente Überwachungskameras erzeugen Live-Bilder in meist
hoher Auflösung. Sie sind mit dem Internet verbunden und
übertragen Daten in die Cloud, auf das Handy, das Tablet oder den
Computer. Hacker nutzen verschiedene Methoden, um in das
Heimnetzwerk oder die Systeme von smarten Überwachungskameras
einzudringen. Ein typisches Einfallstor sind unsichere
Passwörter. Viele Nutzer belassen es oft bei den voreingestellten
Standardpasswörtern oder nutzen in der Videoüberwachungssoftware
Passwörter, die leicht zu erraten sind, sagt man beim
TÜV-Verband. Der Sicherheitsgewinn eines starken, individuellen
Passworts wird häufig unterschätzt. Es wird empfohlen, ein
möglichst langes Passwort mit mindestens acht Zeichen und
verschiedenen Zeichentypen zu verwenden. Falls vorhanden, ist
eine Zwei-Faktor-Authentifizierung noch sicherer. Bei dieser
Variante kann zum Beispiel ein individueller Code per SMS
verschickt oder ein hardwarebasierter TAN-Generator auf dem
eigenen Handy genutzt werden.
Außerdem sollten Nutzer regelmäßig Software-Updates durchführen.
„Ohne die jeweils neusten Updates bleiben bekannte
Sicherheitslücken bestehen, die Angreifer ausnutzen können“.
Wer sein Zuhause mit Kameras schützen möchte, muss bei der
Platzierung einiges beachten. Grundsätzlich dürfen
Überwachungskameras nur das eigene Grundstück erfassen:
Nachbargrundstücke, öffentliche Wege oder gemeinsam genutzte
Zufahrten bleiben tabu. Die Vorgaben gehen aber noch weiter: Die
Kameras dürfen technisch nicht so geschwenkt oder ausgerichtet
werden können, dass sie fremdes Eigentum filmen können. Selbst
wenn das Gerät gerade auf das eigene Grundstück zeigt, kann
allein die Möglichkeit der Neuausrichtung zu rechtlichen
Konflikten führen.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20251121_kvp.mp3
Mehr
18.11.2025
1 Minute
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Winterliche Gefahren: Wer
räumen muss und welche Versicherungen schützen
Noch ist der Winter nicht vorbei und mit jedem Schneefall und
bei Eisglätte nehmen die Risiken für Unfälle auf Gehwegen,
Hauseingängen und Zufahrten deutlich zu. Haus- und
Grundstückseigentümer sowie in manchen Fällen auch Mieter sind
gesetzlich verpflichtet, diese Flächen sicher für Passanten zu
halten.
Wer diese Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt,
haftet für Schäden, die durch Unfälle auf nicht geräumten oder
gestreuten Wegen entstehen. Eine Privathaftpflichtversicherung
bietet in solchen Fällen finanziellen Schutz und wehrt
unberechtigte Forderungen ab“, sagt der Bund der Versicherten e.
V. (BdV).
Primär sind Hauseigentümer für den Winterdienst verantwortlich.
Diese Pflicht kann jedoch durch eine klare Vereinbarung im
Mietvertrag auf Mieter übertragen werden. Kommt eine Person auf
glatten Wegen zu Schaden, müssen Eigentümer und Mieter unter
Umständen haften, wenn sie den Winterdienst vernachlässigt haben.
„Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es geschneit hat,
während ein Eigentümer im Büro war und in dieser Zeit ein Passant
auf einem nicht geräumten Gehweg vor dem Grundstück ausgerutscht
ist“, sagt man. Sind Eigentümer beziehungsweise Mieter
schadensersatzpflichtig, kann das teuer werden, denn sie haften
mit Vermögen und Einkünften bis hin zur Pfändungsgrenze. Zur
Absicherung der finanziellen Folgen dient in einem solchen Fall
die Privathaftpflichtversicherung. Sie begleicht berechtigte
Ansprüche und wehrt zu Unrecht erhobene Schadensersatzforderungen
ab – sogar vor Gericht.
Hauseigentümer, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sollten
zudem prüfen, ob sie eine Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigen. Diese deckt
die Haftung ab, wenn Dritte beispielsweise auf einem nicht
ordnungsgemäß geräumten Gehweg ausrutschen und sich verletzen.
Zusätzlich empfiehlt der BdV, sich gegen Schäden abzusichern, die
durch Schnee am Gebäude entstehen können. „Eine
Wohngebäudeversicherung sollte idealerweise um eine
Elementarschadenversicherung erweitert werden, um Schäden durch
Schneedruck oder andere Naturereignisse abzudecken“.
Die Räum- und Streupflichten können regional unterschiedlich
geregelt sein. In welchen Zeitfenstern und wie oft geräumt und
gestreut werden muss, legen Städte und Gemeinden in ihren
Ortssatzungen fest – und das kann ganz unterschiedlich ausfallen.
Dort steht unter anderem auch, in welcher Breite die Wege zu
räumen sind. In vielen Gemeinden gelten feste Zeiten, etwa von 7
bis 20 Uhr, in denen Gehwege begehbar sein müssen. Eigentümer
sind in der Regel dafür verantwortlich, können die Pflicht jedoch
per Mietvertrag auf die Mieter übertragen.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20251118_kvp.mp3
Mehr
14.11.2025
1 Minute
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute:
Elektromobilität zu Hause: Wallbox richtig installieren und
nutzen
Wer sein E-Auto regelmäßig zu Hause laden möchte, kommt an der
Installation einer Wallbox in der Garage, im Carport oder an der
Hauswand nicht vorbei. Dabei handelt es sich um Ladestationen,
die an einer Wand oder einer Säule montiert werden. Vor der
Installation stellen sich einige Fragen: Welche technischen
Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Was kostet eine Wallbox?
Warum ist das Laden an der normalen Steckdose nicht zu empfehlen?
Und wie läuft die Installation einer Wallbox ab?
"Auch wenn das Aufladen eines Elektroautos grundsätzlich einfach
ist, gibt es beim heimischen Laden einige Besonderheiten zu
beachten - vor allem im Hinblick auf Sicherheit und Technik",
sagt man beim TÜV-Verband. Verbraucher sollten sich daher vor dem
Kauf und der Montage einer Ladestation gut informieren.
Haushaltssteckdose nur im Notfall nutzen
Der erste Schritt zu sicherem Laden ist die Wahl der richtigen
Stromquelle. Auch wenn es auf den ersten Blick praktisch
erscheint: Das regelmäßige Laden eines E-Autos an der
herkömmlichen Haushaltssteckdose ist nicht zu empfehlen. Denn
230-Volt-Steckdosen sind in der Regel nicht für die hohe
Dauerlast ausgelegt, die beim stundenlangen Laden entsteht.
"Überhitzung und im schlimmsten Fall sogar Kabelbrände können die
Folge sein", sagt man. "Die Haushaltssteckdose sollte wirklich
nur im Ausnahmefall mit dem dafür vorgesehenen Notladekabel
genutzt werden." Dabei sei es wichtig, ausschließlich vom
Fahrzeughersteller freigegebene Kabel und Adapter zu verwenden
und sicherzustellen, dass die Elektroinstallation vor Ort den
Belastungen standhält.
Technische Anforderungen: Eigener Stromkreis und passende
Ladeleistung
Wer sein E-Auto zu Hause laden möchte, sollte sich daher für eine
Wallbox entscheiden. Diese verbinden den Starkstromanschluss
nicht nur sicher mit dem Elektroauto, sondern sind auch für den
Dauerbetrieb ausgelegt. Grundvoraussetzung für den sicheren
Betrieb einer Wallbox ist ein Starkstromanschluss mit 400 Volt.
Die gängigsten Wallboxen arbeiten mit einer Ladeleistung von 11
oder 22 Kilowatt (kW). Für die meisten Haushalte ist 11 kW
Ladeleistung völlig ausreichend - sie ermöglicht komfortables
Laden über Nacht und muss lediglich beim Netzbetreiber gemeldet
werden.
Funktion und Preis: So unterscheiden sich Wallboxen
Wallbox ist nicht gleich Wallbox. Bei der Auswahl hängt der Preis
insbesondere vom Funktionsumfang ab. Wer eine einfache Lösung mit
Grundfunktionen sucht, wird ab 200 Euro fündig. Im
Mittelklasse-Segment zwischen 500 und 1.000 Euro finden sich
Wallboxen mit ersten smarten Funktionen wie einer App- oder
Netzwerkanbindung.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20251114_kvp.mp3
Mehr
Über diesen Podcast
Montag bis Freitag. Aktuell und informativ. Wirtschaftsthemen als
Radiobeiträge in knapp drei Minuten unterhaltsam aufbereitet.
Kontakt: https://www.was-audio.de/de/content/kontakt/
Kommentare (0)