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Wirtschaftsnews vom 15. Mai 2026
15.05.2026
1 Minute
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland


 


Thema heute:   


 


Entspannt verreisen: Nicht jede Versicherung hält, was sie verspricht


 


 


 


Die Urlaubszeit rückt näher und Viele freuen sich auf Sonne, Strand und Erholung. Bei aller Vorfreude sollten Reisende jedoch die finanziellen Risiken einer Krankheit oder eines Unfalls im Ausland nicht unterschätzen.


„Im Urlaub medizinische Hilfe zu erhalten, kann je nach Reiseland hohe Kosten verursachen – insbesondere ein Rücktransport kann sehr teuer werden“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).  Daher sollte bei der Urlaubsplanung das Thema Versicherungen nicht zu kurz kommen. Allerdings sind nicht alle Reiseversicherungen sinnvoll.


 


Darauf kommt es bei der Auslandsreisekrankenversicherung an


Eine der essenziellen Absicherungen für Reisen ins Ausland ist die Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV). Sie übernimmt die Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland und für einen medizinisch notwendigen Rücktransport, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Beim Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, dass der Versicherer die Kosten für den Rücktransport aus dem Ausland zum ständigen Wohnsitz oder dem vom ständigen Wohnsitz nächstgelegenen und geeigneten Krankenhaus trägt, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Dies gilt auch für den Fall einer stationären Heilbehandlung, die nach ärztlicher Prognose länger als 14 Tage andauern würde. Außerdem sollte eine Erkrankung, die bereits vor Antritt der Reise bestand, mitversichert sein, wenn sie sich während der Auslandsreise verschlimmert.


 


Auslandsreisekrankenversicherung: Auf diese Kriterien sollten Sie achten.


Wichtig: Vorhersehbare Behandlungen sind vom Versicherungsschutz der ARKV grundsätzlich ausgeschlossen. Vorhersehbar ist eine Behandlung beispielsweise dann, wenn sie für die Reisezeit geplant war oder schon vor Reiseantritt feststand.


„Reisekrankenschutz ist oft in Kreditkarten eingeschlossen – aber Vorsicht: Die Leistungen sind in der Regel deutlich schlechter als bei einer gesonderten Auslandsreisekrankenversicherung“, sagt man beim BdV. So sind beispielsweise die Such-, Rettungs- und Bergungskosten nicht versichert und die Versicherungssummen meist niedriger. Zudem kann es sein, dass nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn die Reise mit der Kreditkarte gebucht wurde. „Wir raten daher dazu, sich zusätzlich über einen separaten Vertrag abzusichern“.


 


Reisegepäckversicherung: Oft lückenhafter Versicherungsschutz 


 


Auch Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherungen sieht man kritisch. Sie sicherten keine existenziellen Risiken ab und oft ist nicht nachvollziehbar, wann Versicherte eine Leistung erwarten können. Bei Reisegepäckversicherungen können Versicherer zudem Leistungen kürzen, wenn die versicherte Person den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. „Gerade bei Diebstahl oder Raub wird Betroffenen häufig grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen.  





 


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Wirtschaftsnews vom 12. Mai 2026
12.05.2026
1 Minute
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Wenn die Ferienwohnung gar nicht existiert   


 


Ob Ferienhaus am Meer oder Apartment in den Bergen: Viele Menschen buchen ihre Urlaubsunterkunft online. Das nutzen Betrüger aus - mit täuschend echt aussehenden Angeboten. Das Infocenter der R+V Versicherung rät deshalb, die Website bei der Buchung kritisch zu prüfen.


Denn auf den ersten Blick wirkt alles meistens professionell: Die Internetseite zeigt hochwertige Fotos, ausführliche Beschreibungen und sogar Bewertungen oder Siegel. Dennoch kann es sein, dass die Unterkunft gar nicht existiert. Manchmal werden dafür sogar Bilder und Daten echter Objekte kopiert und für gefälschte Angebote verwendet. Auffällig ähnliche oder übertrieben positive Kommentare können auf Fälschungen hindeuten. Und Bilder der Unterkunft kann man per Rückwärtssuche prüfen - sie können Hinweise auf kopierte Inhalte geben. "Urlauber sollten grundsätzlich vorsichtig sein, wenn sie online eine Ferienunterkunft buchen. Leider tummeln sich auf diesem Gebiet einige Betrüger, und ihre Maschen werden immer raffinierter", sagt man bei der R+V Versicherung.


Auf Warnzeichen achten


Ein Alarmsignal ist ein Preis, wenn er deutlich unter dem Niveau vergleichbarer Angebote liegt. Auch fehlende oder unvollständige Angaben zum Anbieter sollten misstrauisch machen - etwa wenn nur eine Handy-Nummer angegeben ist, aber keine Anschrift. "Wer auf der Website kein Impressum findet, sollte lieber die Finger von dem Angebot lassen", warnt ein R+V-Experte. Doch selbst ein vollständiges Impressum ist keine Garantie für einen seriösen Anbieter. Betrüger kopieren oft Daten anderer Websites. Wer einen Verdacht hat, sollte Namen und Adresse genau prüfen oder sich bei Verbänden und örtlichen Tourismusstellen erkundigen. Auch etablierte Buchungsplattformen bieten mehr Sicherheit. Einige prüfen die Anbieter vorab und zahlen das Geld erst nach der Ankunft der Gäste aus.


Vorsicht bei der Bezahlung


Besonders kritisch wird es bei der Bezahlung. Misstrauisch sollten Urlauber werden, wenn Anbieter auf schnelle Zahlung drängen oder den gesamten Reisepreis im Voraus verlangen. Wer die Buchung außerhalb der Plattform abwickelt, verliert oft auch deren Schutzmechanismen. Sicherer sind Zahlungsarten wie Kreditkarte oder Lastschrift, da sich Buchungen im Betrugsfall unter Umständen zurückholen lassen. Auch Barzahlung vor Ort kann Teil einer Betrugsmasche sein: In manchen Fällen treffen sich Betrüger mit ihren Opfern, kassieren die Miete bar und übergeben einen Schlüssel, der später nicht passt. "Durch den persönlichen Kontakt wiegen sie die Urlauber in Sicherheit". Zur Sicherheit sollte man die Barzahlung erst leisten, wenn man die Wohnung bereits bezogen.


 


 


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Wirtschaftsnews vom 08. Mai 2026
08.05.2026
1 Minute
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland


 


Thema heute:    "Buy now, Inkasso later" - Wie der Teufelskreis mit den Rechnungen beginnt und wie sich Verbraucher davor schützen


 


 


Viele Verbraucher geraten in finanzielle Schwierigkeiten, weil sie die Verlockungen des "Buy now, pay later"-Prinzips unterschätzen. Die einfache und schnelle Möglichkeit, Einkäufe sofort zu tätigen und die Bezahlung zu verschieben, führt häufig dazu, dass Rechnungen sich anhäufen und am Ende nicht mehr bezahlt werden können. Der Weg vom sorglosen Konsum zur Inkassomahnung ist oft kürzer, als man denkt.


 


"Die meisten Menschen realisieren nicht, wie schnell sie in eine Schuldenfalle tappen können, wenn sie Zahlungen ständig aufschieben und immer mehr offene Rechnungen anhäufen", warnt Philipp Kadel, ein erfahrener Experte im Inkassogeschäft mit über 15 Jahren Erfahrung.


 


Schuldenfalle Konsumkredit - warum es gerade junge Menschen trifft


Die Problematik der Konsumkredite betrifft in erster Linie junge Menschen, die noch nicht hinreichend mit den Feinheiten der Finanzplanung vertraut sind und nicht genug verdienen, um größere Anschaffungen mit einer einzelnen Zahlung zu tätigen. So wissen auch die Anbieter von Buy-Now-Pay-Later-Produkten, dass sich nur wenige aus der Zielgruppe ein iPad, ein neues Handy oder einen 4K-Fernseher sofort leisten könnten. Können Kunden jedoch den Rechnungsbetrag bequem über mehrere Monate oder sogar Jahre hinweg in günstigen Monatsraten abbezahlen, erscheint ihnen der Artikel plötzlich erschwinglich - die Falle schnappt zu.


 


Dass dabei ein Kreditvertrag geschlossen wird, der sich auch auf die Bonität auswirken kann, ist vielen der Käufer von Buy-Now-Pay-Later-Produkten gar nicht bewusst. Sie kaufen also fleißig neue Luxusartikel ein - und das in der Annahme, sie könnten das Geld später zurückzahlen und damit sämtliche Probleme vermeiden. Auf diese Weise häufen die betroffenen Kunden immer mehr Zahlungsverpflichtungen an und verlieren nicht selten den Überblick, welche Buchungen wann anstehen.   


 


Wer Zahlungen aufschiebt, häuft Verpflichtungen an


Durch aufgeschobene Zahlungen entsteht also mit der Zeit eine Situation, in der eine Vielzahl an Krediten parallel läuft, während zunehmend der Überblick über die tatsächlich freien Mittel verloren geht. So handelt es sich bei der Mehrheit der Anschaffungen per Buy-Now-Pay-Later-Zahlung um Konsumartikel - laufende Kosten für Miete, Strom, Wasser und andere notwendige Ausgaben werden hingegen oft vernachlässigt. Dies führt dazu, dass die Betroffenen früher oder später mit einzelnen Zahlungen in Verzug geraten, weil sie unbeabsichtigt ihr Monatsbudget überschreiten. Um gar nicht erst in die Schuldenfalle zu geraten, sollten Verbraucher sämtliche Ausgaben stets im Blick behalten. Dafür bietet es sich an, ganz klassisch ein Haushaltsbuch zu führen.





 


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Wirtschaftsnews vom 05. Mai 2026
05.05.2026
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland 


Thema heute:        ARAG veröffentlicht den "Trendmonitor Recht 2025" - Rechtsschutzfälle zeigen: Konflikte um Arbeit und Wohnen nehmen massiv zu   


 


Eine Krise folgt auf die nächste, die wirtschaftliche Unsicherheit wächst, und der Kostendruck ist für viele Haushalte spürbar. In dieser Lage müssen immer mehr Menschen ihren Lebensstandard rechtlich absichern und verteidigen - etwa wenn der Arbeitsplatz bedroht ist oder die Nebenkostenabrechnung explodiert.


Als weltweit größter Rechtsschutzversicherer verfügt die ARAG über einen besonderen Blick auf diese Entwicklungen: Aus den jährlich gemeldeten Rechtsschutzfällen lässt sich ablesen, dass rechtliche Sorgen in den Lebensbereichen Arbeit und Wohnen seit COVID massiv zugenommen haben und die deutschen Verbraucher aktuell am meisten beschäftigen. Mit dem "ARAG Trendmonitor Recht 2025" macht der Konzern diese Erkenntnisse nun erstmals gebündelt öffentlich.


So stiegen in den vergangenen fünf Jahren vor allem Auseinandersetzungen in den Bereichen Arbeit um 63 Prozent und Miete/Wohnen um 74 Prozent massiv an. Allein  2025 lag das Plus bei 11,1 Prozent im Arbeitsrecht und bei 15,1 Prozent im Mietrecht. Dass die persönliche Resilienz für Verbraucher rund um rechtliche Fragestellungen immer bedeutsamer wird, unterstreicht die Zahl von mehr als 765.000 Rechtsschutzfällen, in denen die ARAG 2025 Unterstützung geleistet hat.


Top-Thema 1: Arbeitsplatz wird zum Unsicherheitsfaktor


Über die vergangenen fünf Jahre hinweg zeigt sich im Arbeitsrechtsschutz ein klarer Anstieg der Fälle. Dabei geht es nicht nur um eine höhere Frequenz - auch die wirtschaftliche Tragweite wächst: Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren sind häufig mit hohen Streitwerten verbunden. Auffällig ist die starke Zunahme von Kündigungsschutzklagen um 33 Prozent allein im Jahr 2025.


Top-Thema 2: Wenn Wohnen zum Rechtsrisiko wird


Wohnen ist nicht mehr nur teuer, sondern für viele Verbraucher ein dauerhaftes Konfliktfeld - etwa durch gestiegene Nebenkosten, Mieterhöhungen oder Streit über Mängel. Die ARAG beobachtet zudem ein verändertes Verhalten: Viele Kunden setzen ihre Ansprüche bereits bei kleineren, dreistelligen Beträgen rechtlich durch.


Trend setzt sich in 2026 fort


Auch 2026 bleibt die Situation der Verbraucher angespannt. So verzeichnete die ARAG im ersten Quartal im Arbeitsrechtsschutz erneut ein deutliches Plus der Rechtsschutzfälle von 12,2 Prozent. Der Mietrechtsschutz blieb auf einem hohen Niveau und stieg von Januar bis Ende März mit 3,1 Prozent an.


 


 


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Wirtschaftsnews vom 28. April 2026
28.04.2026
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Flugausfälle: 260.000 Reisende holten sich 2025 mit Fluggasthelfern Geld zurück   


 


Rund 260.000 Flugreisende haben im vergangenen Jahr mit Hilfe von so genannten Fluggasthelfern eine Entschädigung wegen eines verspäteten oder ausgefallenen Flugs durchgesetzt. Das geht aus einer aktuellen Auswertung von Finanztip unter den 17 größten deutschen Fluggasthelfern hervor. Der unabhängige Geldratgeber hält sieben dieser Portale für empfehlenswert.


Angesichts aktueller Störungen im Flugverkehr – unter anderem durch Streiks und die angespannte Lage im Nahen Osten – dürfte die Nachfrage nach solchen Diensten hoch bleiben. Allein in der Woche vor Ostern zählten die deutschen Flughäfen nach Angaben des Flughafenverbands ADV etwa 3,8 Millionen Passagiere.


„Verspätet sich der Flieger oder wird der Flug gestrichen, kann Reisenden eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zustehen, außer es führten außergewöhnliche Umstände zu den Beeinträchtigungen“, sagt Dr. Britta Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. „Zu außergewöhnlichen Umständen zählen etwa sicherheitsbedingte Flugausfälle wegen des Iran-Kriegs oder ein Kerosinmangel am Flughafen. Eine Entschädigung gibt es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hingegen bei Ausfällen und Verspätungen, weil zum Beispiel die Piloten oder Mitarbeiter der Airline streiken.“ Abhängig von Distanz und Verspätungsdauer kann Fluggästen bei letzterem eine Ausgleichszahlung zustehen.


So machen Betroffene ihre Rechte geltend


Verbraucher können sich selbst an die Airline wenden. „Lehnt diese ab oder meldet sie sich nicht, können sich Reisende nach zwei Monaten kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden“, so Dr. Britta Schön. Die generelle Schlichtungsquote bei Fernbus, Bahn und Flug lag bei 88 Prozent. In zwölf Prozent der Beschwerden kam keine Einigung zustande. Kommt keine Einigung zustande, können Fluggäste nur selbst klagen oder einen Fluggasthelfer einschalten. Wer selbst vor Gericht ziehen will, kann seit Neustem online Klage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. „Die Hürde für eine eigene Klage bleibt weiter hoch, besonders wenn die Airline die Zahlung schon außergerichtlich abgelehnt hat“, sagt Schön.


Für wen sich Fluggasthelfer lohnen


Alternativ können Verbraucher spezialisierte Fluggasthelfer einschalten. Diese übernehmen die Durchsetzung der Ansprüche – entweder gegen Erfolgsbeteiligung oder durch den direkten Ankauf der Forderung. Bei Sofortentschädigern ist das Geld meist innerhalb von zwei Bankarbeitstagen auf dem Konto. Dafür behalten die Anbieter rund 30 Prozent ein.  


 


 


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Montag bis Freitag. Aktuell und informativ. Wirtschaftsthemen als Radiobeiträge in knapp drei Minuten unterhaltsam aufbereitet. Kontakt: https://www.was-audio.de/de/content/kontakt/
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