Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 2 Tagen
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: Abfindung: Steuervorteil
erstmalig nur über Steuererklärung - Abfindung kassiert, doch
beim Finanzamt heißt es warten
Mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geht oft eine
Abfindungszahlung einher. Bisher wurde deren Besteuerung in der
Regel direkt gemildert. Möglich machte das die Fünftelregelung,
die Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung
berücksichtigten.
Seit Anfang des vergangenen Jahres dürfen Arbeitgeber
aufgrund einer Gesetzesänderung diese Steuerreduktion jedoch
nicht mehr anwenden, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi).
Doch der Steuervorteil ist nicht verloren, er kann noch über die
Steuererklärung erwirkt werden. Für viele Betroffene bedeutet das
aber: Sie müssen Geduld haben und viele Monate auf ihr Geld
warten. Doch die Wartezeit ist vorbei, wenn die Steuererklärung
für 2025 eingereicht wird.
Das Prinzip gegen die Steuerprogression
Die Idee hinter der Fünftelregelung ist so einfach wie
sinnvoll. Abfindungen fallen in der Regel einmalig an und können
sehr hoch sein. Wird die Abfindung auf das normale Jahresgehalt
aufgerechnet, rutschen Steuerpflichtige in einen deutlich höheren
Steuersatz. Genau hier setzt die Regelung an. Rechnerisch wird
die Abfindung so behandelt, als würde sie auf fünf Jahre verteilt
werden. Dadurch wird die Steuerprogression abgeflacht.
Entlastung mit zeitlicher Verzögerung
Durch das Wachstumschancengesetz wurde die Fünftelregelung
selbst nicht abgeändert, aber der Weg dorthin. Während der
Vorteil früher sofort bei der Auszahlung durch den Arbeitgeber
wirkte, verzögert er sich heute um Monate, da er nur noch
nachträglich greift.
Die Abfindung wird zunächst komplett versteuert, als wäre
sie ein regulärer Arbeitslohn. Die Anwendung der Fünftelregelung
und die damit einhergehende Entlastung können nun erst im
Folgejahr über den Steuerbescheid beantragt werden, sofern es
sich um eine geballte Einmalzahlung handelt. Damit sind
Betroffene jetzt selbst in der Pflicht.
Bedeutsamkeit der Steuererklärung steigt
Wer von der Fünftelregelung profitieren will, kann jetzt
für das Arbeitsjahr 2025 die Steuererklärung erstellen und
einreichen. Je früher die Steuererklärung erledigt ist, desto
zeitnaher fließt das Geld zurück.
So hoch fällt die Ersparnis aus
Um zu zeigen, wie deutlich dieser Steuerspar-Effekt
ausfallen kann, nutzen wir ein vereinfachtes Beispiel: Ein
kinderloser, alleinstehender Arbeitnehmer, der aus der Kirche
ausgetreten ist und Steuerklasse 1 angehört, hat ein
Jahreseinkommen von 50.000 Euro. Er erhält eine Abfindung von
20.000 Euro. Die spezifischen Voraussetzungen für die Anwendung
der Fünftelregelung sind im Beispiel erfüllt. Ohne
Fünftelregelung läge seine Steuerlast im Jahr 2025 bei 17.956
Euro. Mit der Anwendung der Fünftelregelung sinkt seine
Steuerlast auf 17.390 Euro.
Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20260609_kvp.mp3
Weitere Episoden
vor 6 Tagen
vor 1 Woche
vor 1 Woche
vor 2 Wochen
vor 3 Wochen
Abonnenten
Jeckenbach
Sankt-Petersburg
Kommentare (0)
Melde Dich an, um einen Kommentar zu schreiben.