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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland 

Thema heute:     Getrennte Wege, gemeinsame
Verträge: Was Scheidungspaare jetzt beachten müssen

 

14,7 Jahre hielt laut Statistischem Bundesamt hierzulande eine
durchschnittliche Ehe im Jahr 2024 – rund ein halbes Jahr weniger
als noch 2022. Was danach oft in Vergessenheit gerät: der
gemeinsame Versicherungsschutz.

 „Nach einer Scheidung oder Trennung sollten gemeinsame
Versicherungsverträge unbedingt auf den Prüfstand – und bei
Bedarf angepasst werden. Ob Scheidung oder Aufhebung einer
eingetragenen Lebenspartnerschaft – beides kann den
Versicherungsschutz verändern und das losgelöst von den üblichen
Kündigungsfristen eines Vertrags. Deshalb sollte man gezielt
prüfen, ob der eigene Vertrag solche besonderen Regelungen
enthält“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Zu den praktischen Folgen einer Scheidung gehört oft auch eine
Namensänderung. Nimmt die Frau beispielsweise ihren Geburtsnamen
wieder an und zieht in eine eigene Wohnung, ist sie verpflichtet,
dem Versicherer ihre Namensänderung sowie ihre neue Anschrift
mitzuteilen. Tut sie dies nicht, kann der Versicherer ihr zwar
keine Briefe zustellen. Die Schreiben gelten aber dennoch als
zugestellt und die Frau würde beispielsweise Rechnungen nicht
empfangen und angemahnt werden. „Sobald eine Scheidung absehbar
ist, sollten beide Seiten klären, wer die gemeinsamen
Versicherungsverträge übernehmen möchte oder übernehmen kann“,
sagt man. Für die im Versicherungsschein genannten
Versicherungsnehmer ist es einfach: Sie oder er führt den Vertrag
weiter. Wer den Vertrag nicht fortsetzen kann, muss sich um einen
neuen passenden Versicherungsschutz kümmern. Dieser sollte die
K.-o.-Kriterien des BdV der jeweiligen Sparte erfüllen.

Besonders heikel ist, wenn ein Partner im Zuge der Scheidung den
Versicherungsschutz verliert, ohne davon etwas mitzubekommen.
Deutlich wird das am Beispiel der Privathaftpflichtversicherung
(PHV). In dieser können Partner mitversichert werden. Eheleute
sind oftmals ohne konkrete Nennung mitversichert, bei
Unverheirateten muss der Versicherungsnehmer oftmals den Partner
dem Versicherer melden. Bei Unverheirateten wird üblicherweise
verlangt, dass sie in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Ehepartner bleiben oftmals auch bei einer Trennung mitversichert,
solange die Ehe noch besteht. Es sei denn, ein Ehepaar trennt
sich und ein Partner zieht aus, noch bevor die Scheidung
vollzogen ist. Wenn sich also Paare trennen (und einer auszieht),
sollten mitversicherte Personen sich schnellstmöglich um einen
eigenen PHV-Vertrag kümmern.  

 

 

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https://www.was-audio.de/aanews/News20260602_kvp.mp3
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„Wirtschaftsnews vom 02. Juni 2026“

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