Wirtschaftsnews vom 02. Juni 2026

Wirtschaftsnews vom 02. Juni 2026

vor 1 Woche
Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 1 Woche

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland 
Thema heute:     Getrennte Wege, gemeinsame
Verträge: Was Scheidungspaare jetzt beachten müssen


 


14,7 Jahre hielt laut Statistischem Bundesamt
hierzulande eine durchschnittliche Ehe im Jahr 2024 – rund ein
halbes Jahr weniger als noch 2022. Was danach oft in
Vergessenheit gerät: der gemeinsame
Versicherungsschutz.


 „Nach einer Scheidung oder Trennung
sollten gemeinsame Versicherungsverträge unbedingt auf den
Prüfstand – und bei Bedarf angepasst werden. Ob Scheidung oder
Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft – beides kann
den Versicherungsschutz verändern und das losgelöst von den
üblichen Kündigungsfristen eines Vertrags. Deshalb sollte man
gezielt prüfen, ob der eigene Vertrag solche besonderen
Regelungen enthält“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V.
(BdV).


Zu den praktischen Folgen einer Scheidung gehört oft auch
eine Namensänderung. Nimmt die Frau beispielsweise ihren
Geburtsnamen wieder an und zieht in eine eigene Wohnung, ist sie
verpflichtet, dem Versicherer ihre Namensänderung sowie ihre neue
Anschrift mitzuteilen. Tut sie dies nicht, kann der Versicherer
ihr zwar keine Briefe zustellen. Die Schreiben gelten aber
dennoch als zugestellt und die Frau würde beispielsweise
Rechnungen nicht empfangen und angemahnt werden. „Sobald eine
Scheidung absehbar ist, sollten beide Seiten klären, wer die
gemeinsamen Versicherungsverträge übernehmen möchte oder
übernehmen kann“, sagt man. Für die im Versicherungsschein
genannten Versicherungsnehmer ist es einfach: Sie oder er führt
den Vertrag weiter. Wer den Vertrag nicht fortsetzen kann, muss
sich um einen neuen passenden Versicherungsschutz kümmern. Dieser
sollte die K.-o.-Kriterien des BdV der jeweiligen Sparte
erfüllen.


Besonders heikel ist, wenn ein Partner im Zuge der
Scheidung den Versicherungsschutz verliert, ohne davon etwas
mitzubekommen. Deutlich wird das am Beispiel der
Privathaftpflichtversicherung (PHV). In dieser können Partner
mitversichert werden. Eheleute sind oftmals ohne konkrete Nennung
mitversichert, bei Unverheirateten muss der Versicherungsnehmer
oftmals den Partner dem Versicherer melden. Bei Unverheirateten
wird üblicherweise verlangt, dass sie in einem gemeinsamen
Haushalt leben. Ehepartner bleiben oftmals auch bei einer
Trennung mitversichert, solange die Ehe noch besteht. Es sei
denn, ein Ehepaar trennt sich und ein Partner zieht aus, noch
bevor die Scheidung vollzogen ist. Wenn sich also Paare trennen
(und einer auszieht), sollten mitversicherte Personen sich
schnellstmöglich um einen eigenen PHV-Vertrag kümmern.
 


 


 


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