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vor 17 Stunden
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland
Thema heute: AvD für Halterhaftung bei
E-Scootern
Unfälle mit E-Scootern sind laut Statistik ein
wachsendes Problem im Verkehr. Die Bundesregierung hat deshalb im
März 2026 einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Haftung in den
Bundestag eingebracht. Geschädigte sollen es zukünftig leichter
haben, Schadensersatz zu erhalten. Der Automobilclub von
Deutschland (AvD) sieht die Maßnahme als Erleichterung für die
Durchsetzung von Entschädigungen für betroffene
Verkehrsteilnehmer.
Die gesetzliche Vorgabe soll für Halter von E-Scootern und
anderen Elektrokleinstfahrzeugen (EKF) wie Segways oder
selbstbalancierende Gefährte gelten. Sie alle sollen künftig der
sogenannten Gefährdungshaftung unterliegen. In Anspruch genommen
werden können Halter solcher Fahrzeuge dann unabhängig davon, ob
sie ein Verschulden trifft oder nicht.
Das Vorhaben ist mit den stetig steigenden Unfallzahlen
durch E-Scooter, darunter auch Todesopfer, begründet. Die
registrierten Unfälle stiegen von weniger als 6.000 im Jahr 2020
auf über 12.000 im Jahr 2024. Fast die Hälfte der Beteiligten ist
dabei jünger als 25 Jahre. Auffällig ist zudem der Anstieg von
Unfällen, bei denen Dritte geschädigt werden.
Die 5.000 von Versicherern regulierten
Schadensfälle 2023 standen zu 40 Prozent im Zusammenhang mit
Leih-Scootern, obwohl sie nur 20 Prozent des Gesamtbestandes
dieser Fahrzeuge ausmachen. Falsch abgestellte E-Scooter stellen
inzwischen ein alltägliches Sicherheitsrisiko für sehbehinderte
Menschen dar. Unerlaubterweise auf Gehwegen abgestellte E-Scooter
sind faktisch Barrieren, die zu Verkehrsunfällen mit schweren
Verletzungen führen und schon geführt haben. E-Scooter auf
Bürgersteigen kreuz und quer abzustellen ist nicht nur
rechtswidrig, sondern hochgefährlich.
Nutzer von E-Scootern haften
Mit der Gesetzesänderung soll bereits der Betrieb von
E-Scootern die Haftung auslösen, die sogenannte
Gefährdungshaftung. Ein individuelles Verschulden ist dann durch
den Geschädigten nicht nachzuweisen, um Schadenersatz vom
Versicherer zu erhalten. Bisher scheiterte die Forderung häufig
daran, ein persönliches Verschulden des letzten Nutzers des
Rollers festzustellen. Selbst bei schweren Verletzungen von
Passanten, die über einen achtlos abgestellten Scooter
stolperten, sprach die Rechtsprechung keinen Schadenersatz zu.
Der AvD sieht hier ein erhebliches Gefährdungspotenzial für
Fußgänger und Radfahrer durch E-Scooter als motorisiertes
Fahrzeug. Dazu kommen die Verletzungen von Mitfahrern auf den
Trittbrettern – deren Beförderung ausdrücklich verboten
ist.
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unter:
https://www.was-audio.de/aanews/News20260612_kvp.mp3
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