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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland 

Thema heute:     AvD für Halterhaftung bei
E-Scootern   

 

Unfälle mit E-Scootern sind laut Statistik ein wachsendes
Problem im Verkehr. Die Bundesregierung hat deshalb im März 2026
einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Haftung in den Bundestag
eingebracht. Geschädigte sollen es zukünftig leichter haben,
Schadensersatz zu erhalten. Der Automobilclub von Deutschland
(AvD) sieht die Maßnahme als Erleichterung für die Durchsetzung
von Entschädigungen für betroffene Verkehrsteilnehmer.

Die gesetzliche Vorgabe soll für Halter von E-Scootern und
anderen Elektrokleinstfahrzeugen (EKF) wie Segways oder
selbstbalancierende Gefährte gelten. Sie alle sollen künftig der
sogenannten Gefährdungshaftung unterliegen. In Anspruch genommen
werden können Halter solcher Fahrzeuge dann unabhängig davon, ob
sie ein Verschulden trifft oder nicht.   

Das Vorhaben ist mit den stetig steigenden Unfallzahlen durch
E-Scooter, darunter auch Todesopfer, begründet. Die registrierten
Unfälle stiegen von weniger als 6.000 im Jahr 2020 auf über
12.000 im Jahr 2024. Fast die Hälfte der Beteiligten ist dabei
jünger als 25 Jahre. Auffällig ist zudem der Anstieg von
Unfällen, bei denen Dritte geschädigt werden.  Die 5.000 von
Versicherern regulierten Schadensfälle 2023 standen zu 40 Prozent
im Zusammenhang mit Leih-Scootern, obwohl sie nur 20 Prozent des
Gesamtbestandes dieser Fahrzeuge ausmachen. Falsch abgestellte
E-Scooter stellen inzwischen ein alltägliches Sicherheitsrisiko
für sehbehinderte Menschen dar. Unerlaubterweise auf Gehwegen
abgestellte E-Scooter sind faktisch Barrieren, die zu
Verkehrsunfällen mit schweren Verletzungen führen und schon
geführt haben. E-Scooter auf Bürgersteigen kreuz und quer
abzustellen ist nicht nur rechtswidrig, sondern
hochgefährlich. 

Nutzer von E-Scootern haften

Mit der Gesetzesänderung soll bereits der Betrieb von E-Scootern
die Haftung auslösen, die sogenannte Gefährdungshaftung. Ein
individuelles Verschulden ist dann durch den Geschädigten nicht
nachzuweisen, um Schadenersatz vom Versicherer zu erhalten.
Bisher scheiterte die Forderung häufig daran, ein persönliches
Verschulden des letzten Nutzers des Rollers festzustellen. Selbst
bei schweren Verletzungen von Passanten, die über einen achtlos
abgestellten Scooter stolperten, sprach die Rechtsprechung keinen
Schadenersatz zu. Der AvD sieht hier ein erhebliches
Gefährdungspotenzial für Fußgänger und Radfahrer durch E-Scooter
als motorisiertes Fahrzeug. Dazu kommen die Verletzungen von
Mitfahrern auf den Trittbrettern – deren Beförderung ausdrücklich
verboten ist.

 

 

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https://www.was-audio.de/aanews/News20260612_kvp.mp3
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„Wirtschaftsnews vom 12. Juni 2026“

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