Anmeldung Registrierung
Auto Hell Dunkel
Erweiterte Suche
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland 

Thema heute:     Förderung gekaufter neuer
E-Autos ist online   

 

Seit dem 19. Mai 2026 können Anträge zur Förderung beim Kauf
neuer E-Autos online gestellt werden. Wie das
Bundesumweltministerium mitteilt, ist das Verfahren
ausschließlich digital gestaltet. Im Portal der Förderzentrale
Deutschland wird die sogenannte BundID benötigt. Sie ermöglicht
den Zugang zu staatlichen Online-Diensten in Verbindung mit dem
elektronischen Personalausweis oder mit einem ELSTER-Zertifikat.
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) erläutert wichtige
Fördervoraussetzungen.

 

Das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
verwaltete Programm bezieht sich auf ab dem 1. Januar 2026 in
Deutschland erstmals zugelassene Pkw (Klasse M1) mit rein
batterieelektrischem-, Range-Extender- oder
Plug-in-Hybrid-Antrieb. Dabei dürfen die Autos mit
Verbrennermotoren nach den Messvorgaben nicht mehr als 60 Gramm
CO2 ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mind.
80 km aufweisen. Plug-In-Autos müssen zudem bis zum 30.06.2027
zugelassen werden. Vom Programm ausgeschlossen sind
Gebrauchtfahrzeuge und Tageszulassungen.     

Förderung für Private mit Einkommensgrenzen

Ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland
können für den Kauf oder das Leasing eines erstmals im Inland
zugelassenen Neufahrzeugs Fördermittel beantragen. Selbständige
sind nur antragsberechtigt, wenn das Neufahrzeug privat gehalten
wird und nicht Teil des Betriebsvermögens ist. Die festgelegte
Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem
Haushaltsjahreseinkommen ohne Kinder. Pro Kind verschiebt sich
diese Einkommensgrenze um je 5.000 Euro nach oben. 90.000 Euro
ist dann die absolute Obergrenze des Einkommens für Familien mit
zwei oder mehr Kindern.   

Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein
batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride
und Elektroautos mit Range-Extender. Für Familien erhöht sich die
Förderung pro Kind um 500 Euro, bis zu 2 Kinder werden
berücksichtigt. Es gilt eine soziale Staffelung: Bei zu
versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 Euro erhöht
sich die Förderung um 1.000 Euro. Bei zu versteuerndem
Haushaltsjahreseinkommen unter 45.000 Euro erhöht sich die
Förderung nochmals um 1.000 Euro.

Antrag ist nur online möglich

Die Höhe des zu versteuernden Einkommens wird aus dem
Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide
errechnet. Die Bescheide dürfen maximal drei Kalenderjahre alt
sein.

 

 

Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden
unter:

https://www.was-audio.de/aanews/News20260529_kvp.mp3
Episode melden

„Wirtschaftsnews vom 29. Mai 2026“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

Teilen

Mein Archiv

Deine Privatkopie der Folgen, die du nicht verlieren willst.

Podcast-Folgen verschwinden. Feeds werden auf die letzten Episoden gekürzt, Hoster räumen alte Dateien ab, Formate wechseln den Anbieter und lassen ihr Archiv zurück. Mit „Mein Archiv“ sichert podcast.de die Folgen deiner Podcasts für dich — angefangen bei den ältesten, denn die sind zuerst weg.

  • Deine gesicherten Folgen bleiben hörbar, auch wenn das Original offline geht.
  • Auch Folgen, die im heutigen Feed gar nicht mehr stehen — podcast.de kennt sie noch.
  • Herunterladen bleibt möglich, solange die Folge beim Podcaster liegt. Der zählt seine Abrufe wie bisher.
Startet bald

Sei beim Start von Mein Archiv dabei

Mein Archiv ist fast fertig. Trag dich ein, dann bekommst du eine E-Mail, sobald es losgeht – und bist von Anfang an dabei. Wir schreiben dir nur zum Start, keine Werbung, keine Weitergabe deiner Daten.

Du bekommst zuerst eine Bestätigungsmail. Abmelden geht jederzeit. Datenschutz