Wirtschaftsnews vom 29. Mai 2026

Wirtschaftsnews vom 29. Mai 2026

vor 2 Wochen
Wirtschaftsnews

Beschreibung

vor 2 Wochen

Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael
Weyland 


Thema heute:     Förderung gekaufter neuer
E-Autos ist online   


 


Seit dem 19. Mai 2026 können Anträge zur Förderung beim
Kauf neuer E-Autos online gestellt werden. Wie das
Bundesumweltministerium mitteilt, ist das Verfahren
ausschließlich digital gestaltet. Im Portal der Förderzentrale
Deutschland wird die sogenannte BundID benötigt. Sie ermöglicht
den Zugang zu staatlichen Online-Diensten in Verbindung mit dem
elektronischen Personalausweis oder mit einem ELSTER-Zertifikat.
Der Automobilclub von Deutschland (AvD) erläutert wichtige
Fördervoraussetzungen.


 


Das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) verwaltete Programm bezieht sich auf ab dem 1. Januar 2026
in Deutschland erstmals zugelassene Pkw (Klasse M1) mit rein
batterieelektrischem-, Range-Extender- oder
Plug-in-Hybrid-Antrieb. Dabei dürfen die Autos mit
Verbrennermotoren nach den Messvorgaben nicht mehr als 60 Gramm
CO2 ausstoßen oder müssen eine elektrische Reichweite von mind.
80 km aufweisen. Plug-In-Autos müssen zudem bis zum 30.06.2027
zugelassen werden. Vom Programm ausgeschlossen sind
Gebrauchtfahrzeuge und Tageszulassungen.
    


Förderung für Private mit Einkommensgrenzen


Ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in
Deutschland können für den Kauf oder das Leasing eines erstmals
im Inland zugelassenen Neufahrzeugs Fördermittel beantragen.
Selbständige sind nur antragsberechtigt, wenn das Neufahrzeug
privat gehalten wird und nicht Teil des Betriebsvermögens ist.
Die festgelegte Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu
versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen ohne Kinder. Pro Kind
verschiebt sich diese Einkommensgrenze um je 5.000 Euro nach
oben. 90.000 Euro ist dann die absolute Obergrenze des Einkommens
für Familien mit zwei oder mehr Kindern.
  


Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein
batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride
und Elektroautos mit Range-Extender. Für Familien erhöht sich die
Förderung pro Kind um 500 Euro, bis zu 2 Kinder werden
berücksichtigt. Es gilt eine soziale Staffelung: Bei zu
versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 Euro erhöht
sich die Förderung um 1.000 Euro. Bei zu versteuerndem
Haushaltsjahreseinkommen unter 45.000 Euro erhöht sich die
Förderung nochmals um 1.000 Euro.


Antrag ist nur online möglich


Die Höhe des zu versteuernden Einkommens wird aus dem
Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide
errechnet. Die Bescheide dürfen maximal drei Kalenderjahre alt
sein.


 


 


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https://www.was-audio.de/aanews/News20260529_kvp.mp3
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