Beschreibung
vor 1 Woche
Das Landesarbeitsgericht Bremen (Urteil vom 10.02.2026
– 1 SLa 75/25) entschied über eine fristlose Kündigung nach einem
Vorfall auf einem Teamevent.
Ein Arbeitnehmer hatte einer Praktikantin auf das Gesäß
geschlagen, was als sexuelle Belästigung bewertet wurde.
Dennoch erklärte das Gericht die Kündigung für unwirksam, da eine
Abmahnung als milderes Mittel erforderlich gewesen wäre.
Ausschlaggebend waren die einmalige Pflichtverletzung, die
sofortige Entschuldigung und die langjährige beanstandungsfreie
Beschäftigung.
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