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Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 2. Juli
2025 (Az. 10 AZR 119/24) entschieden, dass ein Arbeitnehmer trotz
erreichter Ziele keinen Anspruch auf die volle variable Vergütung
hat, wenn er sich teilweise in Elternzeit befindet.

Das Gericht stellt klar, dass auch variable Vergütung Teil des
normalen Arbeitsentgelts ist und dem Grundsatz „Ohne Arbeit kein
Lohn“ unterliegt.

Da während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis ruht, entsteht
für diesen Zeitraum kein Vergütungsanspruch.

Eine ausdrückliche Kürzungsregelung ist dafür nicht erforderlich.

Die Entscheidung ist praxisrelevant für alle Modelle mit
Zielvereinbarungen und Bonuszahlungen.

Sie bestätigt, dass Vergütung grundsätzlich an die tatsächliche
Arbeitsleistung im Bezugszeitraum gekoppelt bleibt.

Artikel:

⁠Wie wird der Urlaub während der Elternzeit gekürzt mit
Kürzungsrechner!⁠

Podcastfolgen:

155 Tage an Urlaubsabgeltung und Elternzeit

Homepage:

⁠Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin

Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Telefon: 030 74923060

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„BAG: Keinen Bonus für die Elternzeit!“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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