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Beschreibung
vor 1 Woche
Die Ehedauer = Mass für die Dauer der Befristung des Unterhalts?
Das war mal. Nach der neuesten Rechtsprechung seien wir daran
erinnert, dass die Ehedauer nicht das einzig massgebende
Kriterium darstellt. Es müssen zwingend sämtliche Faktoren nach
Art. 125 Abs. 2 ZGB abgewogen werden. Wir beleuchten, warum die
Unterhaltsdauer bei Ehen mit Kindern oft deutlich länger ausfällt
als bei der kinderlosen Hausgattenehe und wie sich bereits bei
Eheschluss bekannte Krankheiten (wie hier Morbus Crohn) auf die
Lebensprägung auswirken. Hier lang geht's zum Urteil:
http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F23-04-2026-5A_684-2024&lang=de&type=show_document
Viel Spass beim Zuhören!
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