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  4. Jura kompakt - Der Vertrag zugunsten Dritter (Art. 112 OR)
Wer von einem Vertrag profitiert, den zwei völlig andere Personen
geschlossen haben, freut sich meistens einfach über das Geschenk
– schliesslich musste man selbst dafür nichts aushandeln. Aber
darf man sich als unbeteiligter Dritter eigentlich nur die
Rosinen herauspicken, oder muss man auch die lästigen Bedingungen
schlucken, die die anderen festgelegt haben? Ein kurzer Blick auf
das funktionale Dreiecksverhältnis beim echten Vertrag zugunsten
Dritter und die knallharte Linie des Bundesgerichts, wonach man
als Begünstigter oft gnadenlos mitgefangen ist und bei einer
Klage auch fremde Gerichtsstandsklauseln gegen sich gelten lassen
muss.
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„Jura kompakt - Der Vertrag zugunsten Dritter (Art. 112 OR)“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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