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Beschreibung
vor 6 Jahren
Fingiert eine Arbeitgeberin Kündigungsgründe, um unliebsame
Betriebsratsmitglieder loszuwerden, so begründet dies
Entschädigungsansprüche. Dies hat das Arbeitsgericht Gießen
entschieden. Eine Arbeitgeberin und deren früheren Rechtsberater
verurteilte das Gericht wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung als
Gesamtschuldner zur Zahlung von 20.000 Euro an eine ehemalige
Beschäftigte und stellvertretende Betriebsratsvorsitzende
(Entscheidung vom Arbeitsgericht Gießen, Az.: 3 Ca 433/17).
Die Themen für heute:
Was war der Fall?
Was tun, wenn man als Betriebsrat gemobbt wird?
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach § 823
Ausschlussklausel im Prozessvergleich im
Kündigungsschutzprozess
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