#754 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Darf der Arbeitgeber versetzen, auch wenn nichts bewiesen ist?

#754 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Darf der Arbeitgeber versetzen, auch wenn nichts bewiesen ist?

vor 2 Wochen
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Beschreibung

vor 2 Wochen

Was passiert, wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen
sexueller Belästigung an einen anderen Standort versetzt – die
Vorwürfe aber nicht eindeutig bewiesen werden können? Genau mit
dieser Frage musste sich das Landesarbeitsgericht Köln in einem
Urteil vom 25.02.2025 auseinandersetzen. Und die Antwort
überrascht.

In dieser Folge von „Betriebsrat heute" analysieren die
Fachanwältinnen für Arbeitsrecht Vera Ivanova und Janine Schäfer
diesen spannenden Fall – und erklären, warum das Gericht die
Versetzung trotzdem für rechtmäßig hielt. Im Mittelpunkt stehen
das Direktionsrecht nach § 106 GewO, die Bedeutung des billigen
Ermessens und eine wichtige Frage: Was steht eigentlich wirklich
verbindlich im Arbeitsvertrag?


Themen der Folge:


Wann darf der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer an einen anderen
Standort versetzen?

Was gilt, wenn sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nicht
eindeutig bewiesen werden kann?

Welche Rolle spielt das billige Ermessen bei einer
Versetzungsentscheidung?

Was steht im Nachweisgesetz – und ist der genannte Arbeitsort
wirklich bindend?

Warum muss der Betriebsrat auch dann zustimmen, wenn die
Versetzung arbeitsvertraglich zulässig ist?

Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Zustimmung des
Betriebsrats nicht einholt?



Seminarempfehlung aus dem Podcast:Sexuelle
Belästigung am Arbeitsplatz -
https://www.waf-seminar.de/527
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