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Beschreibung
vor 6 Stunden
Du bist im Betriebsrat und ein Arbeitnehmer kommt mit einer
Abmahnung zu euch? Dann klingt es erst einmal naheliegend, dass
der Betriebsrat helfen und notfalls die Einigungsstelle
einschalten kann. Ganz so einfach ist es aber nicht. In dieser
Folge sprechen Viara Ivanova und Janine Schäfer über einen
aktuellen Fall, in dem genau diese Grenze wichtig wurde: Der
Betriebsrat hielt die Beschwerde einer Arbeitnehmerin für
berechtigt, der Arbeitgeber sah das anders. Doch durfte der
Betriebsrat deshalb wirklich die Einigungsstelle anrufen? Die
Folge zeigt verständlich, warum Betriebsräte bei Abmahnungen
genau hinschauen müssen, wann es um eine betriebliche Beschwerde
geht und wann ein individueller Rechtsanspruch betroffen ist.
Themen der Episode:
• Was eine Abmahnung mit der Einigungsstelle zu tun haben
kann
• Wann der Betriebsrat eine Beschwerde prüfen darf
• Warum § 85 BetrVG nicht immer zur Einigungsstelle führt
• Weshalb die Entfernung einer Abmahnung meist Sache des
Arbeitsgerichts ist
• Wo die Grenze zwischen Unterstützung und Rechtsdurchsetzung
liegt
• Warum vergangene Einzelfälle oft anders zu bewerten sind als
betriebliche Konflikte
• Wie Betriebsräte betroffene Kollegen trotzdem sinnvoll
begleiten können
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Arbeitsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/128
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