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Beschreibung
vor 2 Jahren
Das Hessische Landesarbeitsgericht musste einen Fall beurteilen,
in dem ein Cateringunternehmen am Frankfurter Flughafen dem
Betriebsratsvorsitzenden ein Hausverbot erteilte. Der Vorwurf
gegen ihn lautete Urkundenfälschung, da er den Eingangsstempel
der Betriebsleitung benutzt hatte, um Unterlagen des Betriebsrats
zu stempeln. Neben dem Hausverbot reichte der Arbeitgeber auch
eine Strafanzeige ein und initiierte ein Verfahren, um den
Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat ausschließen zu
lassen. Wie das LAG entschieden hat, erfahrt ihr im heutigen
Video!
Themen in der heutigen Folge:
Einleitung
Was ist ein Hausverbot?
Entscheidung des Gerichts
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter Teil 1:
https://www.waf-seminar.de/br121
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