3 F*ck ups rund um die Beweisaufnahme

3 F*ck ups rund um die Beweisaufnahme

vor 1 Jahr
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Beschreibung

vor 1 Jahr

Steht vor Gericht
Aussage gegen Aussage,
z.B. im Falle
der verhaltensbedingten
Kündigung eines
Arbeitnehmers, ist eine
Beweisaufnahme mitunter
unausweichlich. Was der
Kläger gelegentlich
herbeisehnt („endlich kommt die Wahrheit ans Licht!"), kann
indes, wie jeder Anwalt weiß,
zum Bumerang werden.
Denn: Beweisaufnahmen vor
dem Arbeitsgericht folgen
recht eigentümlichen
Regeln, die selbst
dem erfahrensten Kläger und dem engagiertesten
Betriebsratsmitglied unvertraut sein dürften.
Die Rechtsanwälte Christian Wiszkocsill aus Passau und
Niklas Pastille, LL.M. aus Berlin erläutern Ihnen
die Einzelheiten.


Themen in der heutigen Folge:


F*ck-Up Nr. 1: Der „unzuverlässige" Zeuge

F*ck-Up Nr. 2: Vergleichsverhandlung „tot" nach der
Beweisaufnahme


F*ck-Up Nr. 3: Das Gericht fasst zusammen, was so gar
nicht gesagt
worden ist (kein Wortprotokoll vor dem
Arbeitsgericht!)


Anwaltsfazit für Betriebsräte und Arbeitnehmer: Fluch und
Segen der Beweisaufnahme, worauf zu achten ist
achten!



Seminarempfehlung aus dem Podcast:




Seminar Arbeitsrecht Teil 3
https://www.waf-seminar.de/br258



Webinar Arbeitsrecht Teil
3 https://www.waf-seminar.de/on258

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