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Kurzerklärt - Der Jurapodcast
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Beschreibung
vor 3 Monaten
Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den
Grundrechten
"Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert,
sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die
allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen.
Folgenvorbereitung:
In dieser Folge schließen wir die Reihe zur Rechtsnachfolge in
Ordnungspflichten ab. Die erste Frage aus dem Schema wird nun mit
„abstrakt" beantwortet: Gegenüber dem Rechtsvorgänger wurde noch
kein Verwaltungsakt erlassen.
Der einfache Fall – kein VA, Zustandsverantwortlichkeit,
Gesamtrechtsnachfolge – stellt sich kaum als echtes Rechtsproblem
dar: Gegen den Rechtsnachfolger kann schlicht eine neue Verfügung
ergehen. Interessant wird es bei der abstrakten
Verhaltensverantwortlichkeit: Kann gegen den Erben eines
Verhaltensverantwortlichen vorgegangen werden, obwohl noch kein
VA erlassen wurde?
Die herrschende Meinung bejaht die Übergangsfähigkeit: Der
Rechtsnachfolger tritt in die polizeiliche Verantwortlichkeit des
Vorgängers für eine bereits bestehende Gefahr ein. Für die
praktisch bedeutsamen Altlastenfälle ist dies ausdrücklich in § 4
Abs. 3 S. 1 BBodSchG geregelt – ein Beispiel für den
verfassungsrechtlich gebotenen gesetzlichen Nachfolgetatbestand.
Die Einzelrechtsnachfolge in eine abstrakte
Verhaltensverantwortlichkeit scheidet dagegen aus:
Andernfalls könnte sich der Verantwortliche durch ein
Verfügungsgeschäft seiner Pflichten entledigen.
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