Mutterschutz für selbstständige Ärztinnen - ein gesellschaftliches Anliegen! | Andrea Morawe erklärt

Mutterschutz für selbstständige Ärztinnen - ein gesellschaftliches Anliegen! | Andrea Morawe erklärt

vor 1 Woche
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Beschreibung

vor 1 Woche

Dieses Thema betrifft längst nicht nur Frauen, sondern die
gesamte Gesellschaft. Stell dir vor: Du bist Ärztin, hast viele
Jahre studiert, gehst den Schritt in die Niederlassung und wirst
schwanger. Doch genau dann zeigt sich ein großes Problem im
System: Während es im Angestelltenverhältnis klare
Schutzregelungen gibt, fehlt dieser Schutz für selbstständige
Ärztinnen nahezu vollständig.


Auch auf dem Deutschen Ärztetag wird das Thema in diesem Jahr
diskutiert. Mittlerweile sind rund 60 % der Absolvent:innen des
Medizinstudiums weiblich. Gleichzeitig braucht das
Gesundheitssystem dringend Nachwuchs im ambulanten Bereich.
Politik und Gesundheitswesen wünschen sich mehr Niederlassungen,
außerdem werden Nachfolger:innen für bestehende Praxen benötigt,
besonders in der ländlichen Versorgung.


Im Angestelltenverhältnis gibt es klare Regelungen zum
Mutterschutz: Sechs Wochen vor der Geburt und acht bis zwölf
Wochen danach. Die Zeit vor der Geburt ist freiwillig, die Zeit
nach der Geburt verpflichtend. Für Studierende existieren
Sonderregelungen, damit sie ihre Ausbildung nach der Geburt
schneller fortsetzen können.


Für selbstständige Ärztinnen sieht die Situation jedoch völlig
anders aus. In der Novellierung des Mutterschutzes wurden sie
kaum berücksichtigt. Faktisch gibt es keinen Mutterschutz für
Selbstständige. Daraus entstehen erhebliche finanzielle
Belastungen: Die laufenden Kosten bleiben bestehen, die
Verantwortung für Praxis, Mitarbeitende und Organisation
ebenfalls.


Auch die Vertretungsregelung ist kompliziert. Viele Ärztinnen
müssen sich zwischen „ganz oder gar nicht“ entscheiden, statt
beispielsweise stundenweise weiterarbeiten zu können.


Das Mutterschaftsgeld ist bei gesetzlich Versicherten meist
ähnlich geregelt wie das Krankengeld und beginnt formal nach
sechs Wochen. Trotzdem bleibt häufig eine Versorgungslücke
bestehen. In der privaten Krankenversicherung hängen Leistungen
oft von individuellen Vereinbarungen ab.


Zusätzlich gibt es zwar Praxisausfallversicherungen, diese
schließen Schwangerschaften jedoch häufig aus. Andrea erzählt,
dass sie sich ihre eigene Schwangerschaft letztlich „angespart“
hat. Dabei darf man nicht vergessen: Gerade junge Ärztinnen, die
sich neu niederlassen, tragen hohe finanzielle Belastungen. Die
Abschlagszahlungen der KV kommen zeitversetzt, während Miete,
Gehälter und weitere Praxiskosten trotzdem weiterlaufen.


Die Folge daraus: Viele junge Ärztinnen verschieben die
Niederlassung oder entscheiden sich ganz dagegen. Damit stellt
sich zwangsläufig die Frage, wie glaubwürdig eine
Niederlassungsstrategie überhaupt sein kann, wenn zentrale
Lebensphasen nicht ausreichend abgesichert werden.


Neu ist das Thema keineswegs. Die Problematik ist seit Jahren
bekannt, politische Versprechungen gab es viele – konkrete
Veränderungen hingegen kaum. Sogar eine EU-Richtlinie
(2010/41/EU) existiert bereits, wurde in Deutschland bislang
jedoch nicht umgesetzt.


Dabei betrifft dieses Thema nicht nur die Mütter selbst, sondern
auch die Gesellschaft insgesamt und natürlich die ungeborenen
beziehungsweise frisch geborenen Kinder.


Auch über die Finanzierung wird intensiv diskutiert. Im Raum
stehen unterschiedliche Modelle, etwa ein Mutterschutzfonds für
Selbstständige, ein Umlagesystem oder eine steuerfinanzierte
Übergangsförderung. Hochrechnungen gehen von einem
Finanzierungsbedarf von rund 229 Millionen Euro aus. Andrea kann
sich besonders eine Umlagelösung gut vorstellen.


Ihr Appell an die Politik ist deshalb eindeutig: Wer über moderne
Versorgung, Gleichstellung und Nachwuchsförderung spricht, muss
auch diese Lebensrealitäten konsequent mitdenken.


Zu „Mutterschutz für Alle“: https://mutterschutzfueralle.de/


Zum Bündnis: https://mutterschutz-fuer-selbststaendige.de/


Folg Andrea auf Instagram:
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