Podcaster
Episoden
27.05.2026
13 Minuten
„Heute schauen wir uns Ihre Haut nochmal genauer an“ – diesen Satz hören Millionen gesetzlich Versicherte regelmäßig beim Hautkrebsscreening. Doch genau diese Untersuchung wird derzeit kontrovers diskutiert: Handelt es sich um eine sinnvolle Form der Krebsfrüherkennung oder um ein kostenintensives Routineprogramm mit begrenztem Nutzen?
Darüber spricht Dr. Andrea Morawe in der neuen Folge von „LandMEDchen“.
Das Hautkrebsscreening gehört zur Krebsfrüherkennung und steht allen gesetzlich Versicherten ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre zu. Dabei wird die Haut am gesamten Körper untersucht – inklusive Kopfhaut und Zehenzwischenräumen. Durchgeführt werden kann die Untersuchung sowohl von Dermatolog:innen als auch von entsprechend qualifizierten Hausärzt:innen.
Ziel des Screenings ist es, Hautkrebsformen wie das maligne Melanom, Basalzellkarzinome oder Plattenepithelkarzinome möglichst früh zu erkennen, damit eine Therapie rechtzeitig eingeleitet werden kann. Dahinter steht die Hoffnung, die Prognose und Überlebenschancen der Patient:innen zu verbessern. Grundlage dafür ist unter anderem die S3-Leitlinie zur Prävention von Hautkrebs.
Allerdings ist die Datenlage komplex. Zwar sollen frühe Tumorstadien entdeckt werden, eindeutige Studien, die eine Senkung der Sterblichkeit durch das allgemeine Screening belegen, fehlen jedoch bislang. Gleichzeitig besteht das Risiko einer Überdiagnostik. Auffällige Hautveränderungen werden häufiger entfernt, obwohl sie möglicherweise nie problematisch geworden wären. Das kann Patient:innen psychisch belasten und verursacht zusätzliche Kosten.
Auch die DEGAM positioniert sich differenziert: Kein generelles Screening nach dem Gießkannenprinzip, aber ein klares Ja für Risikogruppen. Dazu zählen beispielsweise Menschen mit sehr hellem Hauttyp, familiärer Vorbelastung oder hoher UV-Belastung.
Für Andrea bedeutet das Hautkrebsscreening jedoch mehr als nur die reine Hautinspektion. Sie nutzt diese Termine auch, um mit Patient:innen über Prävention, Sonnenschutz und UV-Exposition zu sprechen. Genau dieser präventive Aspekt würde ihrer Meinung nach verloren gehen, wenn das Screening komplett wegfallen würde.
Für sie bleibt deshalb klar: Das Hautkrebsscreening kann sinnvoll sein – allerdings gezielter eingesetzt und nicht pauschal bei allen Menschen gleichermaßen. Gute Medizin bedeutet manchmal eben auch, kritisch zu hinterfragen, ob ein Instrument tatsächlich den Nutzen bringt, den man sich davon versprochen hat.
Zum Schluss spricht Andrea außerdem darüber, dass sie sich mehr strukturierte Beratungsmöglichkeiten zu Gesundheitsthemen im Sommer wünschen würde – beispielsweise zur richtigen Lagerung von Medikamenten bei hohen Temperaturen.
Folg Andrea auf Instagram: https://www.instagram.com/andrea.morawe/
Zum
Podcast auf YouTube: https://www.youtube.com/@landmedchen
Zum
Podcast auf Spotify: https://open.spotify.com/show/6fSmt4EgJeAPGGR1Il4BDu
Zum
Podcast bei Apple Podcast: https://podcasts.apple.com/de/podcast/landmedchen/id1835667319s
Darüber spricht Dr. Andrea Morawe in der neuen Folge von „LandMEDchen“.
Das Hautkrebsscreening gehört zur Krebsfrüherkennung und steht allen gesetzlich Versicherten ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre zu. Dabei wird die Haut am gesamten Körper untersucht – inklusive Kopfhaut und Zehenzwischenräumen. Durchgeführt werden kann die Untersuchung sowohl von Dermatolog:innen als auch von entsprechend qualifizierten Hausärzt:innen.
Ziel des Screenings ist es, Hautkrebsformen wie das maligne Melanom, Basalzellkarzinome oder Plattenepithelkarzinome möglichst früh zu erkennen, damit eine Therapie rechtzeitig eingeleitet werden kann. Dahinter steht die Hoffnung, die Prognose und Überlebenschancen der Patient:innen zu verbessern. Grundlage dafür ist unter anderem die S3-Leitlinie zur Prävention von Hautkrebs.
Allerdings ist die Datenlage komplex. Zwar sollen frühe Tumorstadien entdeckt werden, eindeutige Studien, die eine Senkung der Sterblichkeit durch das allgemeine Screening belegen, fehlen jedoch bislang. Gleichzeitig besteht das Risiko einer Überdiagnostik. Auffällige Hautveränderungen werden häufiger entfernt, obwohl sie möglicherweise nie problematisch geworden wären. Das kann Patient:innen psychisch belasten und verursacht zusätzliche Kosten.
Auch die DEGAM positioniert sich differenziert: Kein generelles Screening nach dem Gießkannenprinzip, aber ein klares Ja für Risikogruppen. Dazu zählen beispielsweise Menschen mit sehr hellem Hauttyp, familiärer Vorbelastung oder hoher UV-Belastung.
Für Andrea bedeutet das Hautkrebsscreening jedoch mehr als nur die reine Hautinspektion. Sie nutzt diese Termine auch, um mit Patient:innen über Prävention, Sonnenschutz und UV-Exposition zu sprechen. Genau dieser präventive Aspekt würde ihrer Meinung nach verloren gehen, wenn das Screening komplett wegfallen würde.
Für sie bleibt deshalb klar: Das Hautkrebsscreening kann sinnvoll sein – allerdings gezielter eingesetzt und nicht pauschal bei allen Menschen gleichermaßen. Gute Medizin bedeutet manchmal eben auch, kritisch zu hinterfragen, ob ein Instrument tatsächlich den Nutzen bringt, den man sich davon versprochen hat.
Zum Schluss spricht Andrea außerdem darüber, dass sie sich mehr strukturierte Beratungsmöglichkeiten zu Gesundheitsthemen im Sommer wünschen würde – beispielsweise zur richtigen Lagerung von Medikamenten bei hohen Temperaturen.
Folg Andrea auf Instagram: https://www.instagram.com/andrea.morawe/
Zum
Podcast auf YouTube: https://www.youtube.com/@landmedchen
Zum
Podcast auf Spotify: https://open.spotify.com/show/6fSmt4EgJeAPGGR1Il4BDu
Zum
Podcast bei Apple Podcast: https://podcasts.apple.com/de/podcast/landmedchen/id1835667319s
Mehr
20.05.2026
31 Minuten
„Warum bekomme ich denn keine Massage verschrieben? Ich habe doch Schmerzen!“
Genau diese Frage hört Dr. Andrea Morawe häufig in der Praxis. Doch die gesetzliche Krankenkasse ist nicht für Wellness zuständig, sondern für Therapie. Dabei geht es nicht darum, sich passiv behandeln zu lassen, sondern aktiv etwas für die eigene Gesundheit zu tun – Hilfe zur Selbsthilfe also. Die Krankenkassen zahlen nicht für Maßnahmen, die sich kurzfristig gut anfühlen, sondern für Therapien mit langfristigem Nutzen.
Deshalb spricht Andrea in der neuen Folge von „LandMEDchen“ über Heilmittel, ihre verschiedenen Formen und darüber, wie sie eigentlich funktionieren.
Grundlage dafür ist der Heilmittelkatalog. Dazu gehören Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie und Logopädie. Ziel dieser Heilmittel ist immer, Funktionen zu verbessern – also beispielsweise besser greifen, sich sicherer bewegen oder den Alltag wieder selbstständiger bewältigen zu können. Physio- und Ergotherapie tragen außerdem oft dazu bei, dass Menschen länger zuhause leben können und nicht frühzeitig in eine Pflegeeinrichtung müssen.
Kommen Patient:innen mit Rückenschmerzen in die Praxis und wünschen sich Massagen, steckt dahinter meist der Wunsch nach schneller Schmerzlinderung. Langfristig helfen bei vielen Beschwerden jedoch eher gezieltes Training, aktive Übungen und Muskelaufbau. Andrea ist deshalb ein großer Fan von Reha-Training beziehungsweise Rehabilitationssport. Dieser wird häufig von den Krankenkassen übernommen und hat zusätzlich einen sozialen Effekt, weil er oft in Gruppen stattfindet.
Ein klassisches Heilmittelbudget gibt es zwar nicht, dennoch existieren Richtgrößen, an denen sich Hausärzt:innen orientieren müssen. Entscheidend ist dabei auch, wie viel Kolleg:innen im Umfeld verordnen. Wer deutlich mehr verschreibt, gerät schneller in eine Plausibilitätsprüfung. Der wirtschaftliche Druck spielt also trotzdem eine Rolle.
Andrea erklärt außerdem, dass sie bestimmte Leistungen wie Kinesio-Tape nach dem WANZ-Prinzip nicht über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen darf, weil diese nicht im GKV-Katalog enthalten sind. Deshalb bietet sie solche Leistungen als Selbstzahlerleistungen an. Für sie wäre es eine Entmündigung der Patient:innen, diese Möglichkeiten gar nicht erst anzubieten.
Für Patient:innen mit einem besonders hohen Heilmittelbedarf – etwa nach einem Schlaganfall – gibt es zusätzlich den langfristigen beziehungsweise besonderen Heilmittelbedarf.
Außerdem spricht Andrea über den Heilmittel-Richtlinienkatalog, in dem genau festgelegt ist, welche Untergruppen und Bedarfe existieren. Als praktische Unterstützung empfiehlt sie den Hausärztinnen- und Hausärzteverband mit der Zeitschrift „hausärztliche Praxis digital“, in der sich hilfreiche Übersichten und „Spickzettel“ finden.
Massagen können zwar kurzfristig entspannen und Schmerzen lindern, lösen aber häufig nicht die eigentliche Ursache. Natürlich spielt auch mentale Entspannung eine wichtige Rolle, weil sich dadurch verspannte Muskulatur lockern kann. Ohne Behandlung der Ursache kehren die Beschwerden jedoch oft zurück.
Ein weiteres Thema ist die sogenannte Blanko-Verordnung, von der Andrea ein großer Fan ist und die sie gerne stärker ausgebaut sehen würde. Diese gibt es aktuell in der Physiotherapie bei bestimmten Schultererkrankungen. Dabei entscheidet nicht die Ärztin im Detail über jede einzelne Therapieform, sondern die Heilmittelerbringer:innen wählen selbstständig die passende Behandlung aus und passen sie flexibel an den Verlauf an.
Andrea fasst es am Ende treffend zusammen: Viele wünschen sich verständlicherweise die angenehmste Lösung. Das Gesundheitssystem bezahlt jedoch vor allem Therapien, die langfristig zu einer Verbesserung führen – und das passiert meist durch Aktivierung, Bewegung und Eigenarbeit.
Folg Andrea auf Instagram: https://www.instagram.com/andrea.morawe/
Zum
Podcast auf YouTube: https://www.youtube.com/@landmedchen
Zum
Podcast auf Spotify: https://open.spotify.com/show/6fSmt4EgJeAPGGR1Il4BDu
Zum
Podcast bei Apple Podcast: https://podcasts.apple.com/de/podcast/landmedchen/id1835667319s
Genau diese Frage hört Dr. Andrea Morawe häufig in der Praxis. Doch die gesetzliche Krankenkasse ist nicht für Wellness zuständig, sondern für Therapie. Dabei geht es nicht darum, sich passiv behandeln zu lassen, sondern aktiv etwas für die eigene Gesundheit zu tun – Hilfe zur Selbsthilfe also. Die Krankenkassen zahlen nicht für Maßnahmen, die sich kurzfristig gut anfühlen, sondern für Therapien mit langfristigem Nutzen.
Deshalb spricht Andrea in der neuen Folge von „LandMEDchen“ über Heilmittel, ihre verschiedenen Formen und darüber, wie sie eigentlich funktionieren.
Grundlage dafür ist der Heilmittelkatalog. Dazu gehören Physiotherapie, Ergotherapie, Podologie und Logopädie. Ziel dieser Heilmittel ist immer, Funktionen zu verbessern – also beispielsweise besser greifen, sich sicherer bewegen oder den Alltag wieder selbstständiger bewältigen zu können. Physio- und Ergotherapie tragen außerdem oft dazu bei, dass Menschen länger zuhause leben können und nicht frühzeitig in eine Pflegeeinrichtung müssen.
Kommen Patient:innen mit Rückenschmerzen in die Praxis und wünschen sich Massagen, steckt dahinter meist der Wunsch nach schneller Schmerzlinderung. Langfristig helfen bei vielen Beschwerden jedoch eher gezieltes Training, aktive Übungen und Muskelaufbau. Andrea ist deshalb ein großer Fan von Reha-Training beziehungsweise Rehabilitationssport. Dieser wird häufig von den Krankenkassen übernommen und hat zusätzlich einen sozialen Effekt, weil er oft in Gruppen stattfindet.
Ein klassisches Heilmittelbudget gibt es zwar nicht, dennoch existieren Richtgrößen, an denen sich Hausärzt:innen orientieren müssen. Entscheidend ist dabei auch, wie viel Kolleg:innen im Umfeld verordnen. Wer deutlich mehr verschreibt, gerät schneller in eine Plausibilitätsprüfung. Der wirtschaftliche Druck spielt also trotzdem eine Rolle.
Andrea erklärt außerdem, dass sie bestimmte Leistungen wie Kinesio-Tape nach dem WANZ-Prinzip nicht über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen darf, weil diese nicht im GKV-Katalog enthalten sind. Deshalb bietet sie solche Leistungen als Selbstzahlerleistungen an. Für sie wäre es eine Entmündigung der Patient:innen, diese Möglichkeiten gar nicht erst anzubieten.
Für Patient:innen mit einem besonders hohen Heilmittelbedarf – etwa nach einem Schlaganfall – gibt es zusätzlich den langfristigen beziehungsweise besonderen Heilmittelbedarf.
Außerdem spricht Andrea über den Heilmittel-Richtlinienkatalog, in dem genau festgelegt ist, welche Untergruppen und Bedarfe existieren. Als praktische Unterstützung empfiehlt sie den Hausärztinnen- und Hausärzteverband mit der Zeitschrift „hausärztliche Praxis digital“, in der sich hilfreiche Übersichten und „Spickzettel“ finden.
Massagen können zwar kurzfristig entspannen und Schmerzen lindern, lösen aber häufig nicht die eigentliche Ursache. Natürlich spielt auch mentale Entspannung eine wichtige Rolle, weil sich dadurch verspannte Muskulatur lockern kann. Ohne Behandlung der Ursache kehren die Beschwerden jedoch oft zurück.
Ein weiteres Thema ist die sogenannte Blanko-Verordnung, von der Andrea ein großer Fan ist und die sie gerne stärker ausgebaut sehen würde. Diese gibt es aktuell in der Physiotherapie bei bestimmten Schultererkrankungen. Dabei entscheidet nicht die Ärztin im Detail über jede einzelne Therapieform, sondern die Heilmittelerbringer:innen wählen selbstständig die passende Behandlung aus und passen sie flexibel an den Verlauf an.
Andrea fasst es am Ende treffend zusammen: Viele wünschen sich verständlicherweise die angenehmste Lösung. Das Gesundheitssystem bezahlt jedoch vor allem Therapien, die langfristig zu einer Verbesserung führen – und das passiert meist durch Aktivierung, Bewegung und Eigenarbeit.
Folg Andrea auf Instagram: https://www.instagram.com/andrea.morawe/
Zum
Podcast auf YouTube: https://www.youtube.com/@landmedchen
Zum
Podcast auf Spotify: https://open.spotify.com/show/6fSmt4EgJeAPGGR1Il4BDu
Zum
Podcast bei Apple Podcast: https://podcasts.apple.com/de/podcast/landmedchen/id1835667319s
Mehr
Mutterschutz für selbstständige Ärztinnen - ein gesellschaftliches Anliegen! | Andrea Morawe erklärt
13.05.2026
23 Minuten
Dieses Thema betrifft längst nicht nur Frauen, sondern die gesamte Gesellschaft. Stell dir vor: Du bist Ärztin, hast viele Jahre studiert, gehst den Schritt in die Niederlassung und wirst schwanger. Doch genau dann zeigt sich ein großes Problem im System: Während es im Angestelltenverhältnis klare Schutzregelungen gibt, fehlt dieser Schutz für selbstständige Ärztinnen nahezu vollständig.
Auch auf dem Deutschen Ärztetag wird das Thema in diesem Jahr diskutiert. Mittlerweile sind rund 60 % der Absolvent:innen des Medizinstudiums weiblich. Gleichzeitig braucht das Gesundheitssystem dringend Nachwuchs im ambulanten Bereich. Politik und Gesundheitswesen wünschen sich mehr Niederlassungen, außerdem werden Nachfolger:innen für bestehende Praxen benötigt, besonders in der ländlichen Versorgung.
Im Angestelltenverhältnis gibt es klare Regelungen zum Mutterschutz: Sechs Wochen vor der Geburt und acht bis zwölf Wochen danach. Die Zeit vor der Geburt ist freiwillig, die Zeit nach der Geburt verpflichtend. Für Studierende existieren Sonderregelungen, damit sie ihre Ausbildung nach der Geburt schneller fortsetzen können.
Für selbstständige Ärztinnen sieht die Situation jedoch völlig anders aus. In der Novellierung des Mutterschutzes wurden sie kaum berücksichtigt. Faktisch gibt es keinen Mutterschutz für Selbstständige. Daraus entstehen erhebliche finanzielle Belastungen: Die laufenden Kosten bleiben bestehen, die Verantwortung für Praxis, Mitarbeitende und Organisation ebenfalls.
Auch die Vertretungsregelung ist kompliziert. Viele Ärztinnen müssen sich zwischen „ganz oder gar nicht“ entscheiden, statt beispielsweise stundenweise weiterarbeiten zu können.
Das Mutterschaftsgeld ist bei gesetzlich Versicherten meist ähnlich geregelt wie das Krankengeld und beginnt formal nach sechs Wochen. Trotzdem bleibt häufig eine Versorgungslücke bestehen. In der privaten Krankenversicherung hängen Leistungen oft von individuellen Vereinbarungen ab.
Zusätzlich gibt es zwar Praxisausfallversicherungen, diese schließen Schwangerschaften jedoch häufig aus. Andrea erzählt, dass sie sich ihre eigene Schwangerschaft letztlich „angespart“ hat. Dabei darf man nicht vergessen: Gerade junge Ärztinnen, die sich neu niederlassen, tragen hohe finanzielle Belastungen. Die Abschlagszahlungen der KV kommen zeitversetzt, während Miete, Gehälter und weitere Praxiskosten trotzdem weiterlaufen.
Die Folge daraus: Viele junge Ärztinnen verschieben die Niederlassung oder entscheiden sich ganz dagegen. Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, wie glaubwürdig eine Niederlassungsstrategie überhaupt sein kann, wenn zentrale Lebensphasen nicht ausreichend abgesichert werden.
Neu ist das Thema keineswegs. Die Problematik ist seit Jahren bekannt, politische Versprechungen gab es viele – konkrete Veränderungen hingegen kaum. Sogar eine EU-Richtlinie (2010/41/EU) existiert bereits, wurde in Deutschland bislang jedoch nicht umgesetzt.
Dabei betrifft dieses Thema nicht nur die Mütter selbst, sondern auch die Gesellschaft insgesamt und natürlich die ungeborenen beziehungsweise frisch geborenen Kinder.
Auch über die Finanzierung wird intensiv diskutiert. Im Raum stehen unterschiedliche Modelle, etwa ein Mutterschutzfonds für Selbstständige, ein Umlagesystem oder eine steuerfinanzierte Übergangsförderung. Hochrechnungen gehen von einem Finanzierungsbedarf von rund 229 Millionen Euro aus. Andrea kann sich besonders eine Umlagelösung gut vorstellen.
Ihr Appell an die Politik ist deshalb eindeutig: Wer über moderne Versorgung, Gleichstellung und Nachwuchsförderung spricht, muss auch diese Lebensrealitäten konsequent mitdenken.
Zu „Mutterschutz für Alle“: https://mutterschutzfueralle.de/
Zum Bündnis: https://mutterschutz-fuer-selbststaendige.de/
Folg Andrea auf Instagram: https://www.instagram.com/andrea.morawe/
Zum
Podcast auf YouTube: https://www.youtube.com/@landmedchen
Zum
Podcast auf Spotify: https://open.spotify.com/show/6fSmt4EgJeAPGGR1Il4BDu
Zum
Podcast bei Apple Podcast: https://podcasts.apple.com/de/podcast/landmedchen/id1835667319s
Auch auf dem Deutschen Ärztetag wird das Thema in diesem Jahr diskutiert. Mittlerweile sind rund 60 % der Absolvent:innen des Medizinstudiums weiblich. Gleichzeitig braucht das Gesundheitssystem dringend Nachwuchs im ambulanten Bereich. Politik und Gesundheitswesen wünschen sich mehr Niederlassungen, außerdem werden Nachfolger:innen für bestehende Praxen benötigt, besonders in der ländlichen Versorgung.
Im Angestelltenverhältnis gibt es klare Regelungen zum Mutterschutz: Sechs Wochen vor der Geburt und acht bis zwölf Wochen danach. Die Zeit vor der Geburt ist freiwillig, die Zeit nach der Geburt verpflichtend. Für Studierende existieren Sonderregelungen, damit sie ihre Ausbildung nach der Geburt schneller fortsetzen können.
Für selbstständige Ärztinnen sieht die Situation jedoch völlig anders aus. In der Novellierung des Mutterschutzes wurden sie kaum berücksichtigt. Faktisch gibt es keinen Mutterschutz für Selbstständige. Daraus entstehen erhebliche finanzielle Belastungen: Die laufenden Kosten bleiben bestehen, die Verantwortung für Praxis, Mitarbeitende und Organisation ebenfalls.
Auch die Vertretungsregelung ist kompliziert. Viele Ärztinnen müssen sich zwischen „ganz oder gar nicht“ entscheiden, statt beispielsweise stundenweise weiterarbeiten zu können.
Das Mutterschaftsgeld ist bei gesetzlich Versicherten meist ähnlich geregelt wie das Krankengeld und beginnt formal nach sechs Wochen. Trotzdem bleibt häufig eine Versorgungslücke bestehen. In der privaten Krankenversicherung hängen Leistungen oft von individuellen Vereinbarungen ab.
Zusätzlich gibt es zwar Praxisausfallversicherungen, diese schließen Schwangerschaften jedoch häufig aus. Andrea erzählt, dass sie sich ihre eigene Schwangerschaft letztlich „angespart“ hat. Dabei darf man nicht vergessen: Gerade junge Ärztinnen, die sich neu niederlassen, tragen hohe finanzielle Belastungen. Die Abschlagszahlungen der KV kommen zeitversetzt, während Miete, Gehälter und weitere Praxiskosten trotzdem weiterlaufen.
Die Folge daraus: Viele junge Ärztinnen verschieben die Niederlassung oder entscheiden sich ganz dagegen. Damit stellt sich zwangsläufig die Frage, wie glaubwürdig eine Niederlassungsstrategie überhaupt sein kann, wenn zentrale Lebensphasen nicht ausreichend abgesichert werden.
Neu ist das Thema keineswegs. Die Problematik ist seit Jahren bekannt, politische Versprechungen gab es viele – konkrete Veränderungen hingegen kaum. Sogar eine EU-Richtlinie (2010/41/EU) existiert bereits, wurde in Deutschland bislang jedoch nicht umgesetzt.
Dabei betrifft dieses Thema nicht nur die Mütter selbst, sondern auch die Gesellschaft insgesamt und natürlich die ungeborenen beziehungsweise frisch geborenen Kinder.
Auch über die Finanzierung wird intensiv diskutiert. Im Raum stehen unterschiedliche Modelle, etwa ein Mutterschutzfonds für Selbstständige, ein Umlagesystem oder eine steuerfinanzierte Übergangsförderung. Hochrechnungen gehen von einem Finanzierungsbedarf von rund 229 Millionen Euro aus. Andrea kann sich besonders eine Umlagelösung gut vorstellen.
Ihr Appell an die Politik ist deshalb eindeutig: Wer über moderne Versorgung, Gleichstellung und Nachwuchsförderung spricht, muss auch diese Lebensrealitäten konsequent mitdenken.
Zu „Mutterschutz für Alle“: https://mutterschutzfueralle.de/
Zum Bündnis: https://mutterschutz-fuer-selbststaendige.de/
Folg Andrea auf Instagram: https://www.instagram.com/andrea.morawe/
Zum
Podcast auf YouTube: https://www.youtube.com/@landmedchen
Zum
Podcast auf Spotify: https://open.spotify.com/show/6fSmt4EgJeAPGGR1Il4BDu
Zum
Podcast bei Apple Podcast: https://podcasts.apple.com/de/podcast/landmedchen/id1835667319s
Mehr
06.05.2026
19 Minuten
Die Zuckersteuer wird aktuell erneut intensiv diskutiert, denn die Finanzkommission Gesundheit hat sie wieder ins Gespräch gebracht. Der Hintergrund: Durch eine solche Maßnahme könnten jährlich rund 450 Millionen Euro zusätzlich eingenommen und gleichzeitig hunderttausende Diabetes-Erkrankungen verhindert werden. Genau darüber spricht Dr. Andrea Morawe in der neuen Folge von „LandMEDchen“.
In Deutschland entstehen jedes Jahr enorme Kosten durch Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Adipositas oder frühzeitige Arthrose. Gleichzeitig wird eine Maßnahme, die nachweislich präventiv wirken könnte, politisch weiterhin kontrovers diskutiert. Andrea betont dabei klar: Es geht nicht darum, den Sonntagskuchen zu verbieten.
Medizinisch lässt sich der Zusammenhang gut erklären. Vor allem zuckerhaltige Getränke führen dazu, dass Zucker sehr schnell aufgenommen wird. Dadurch entstehen starke Insulinspitzen. Langfristig kann das eine Insulinresistenz fördern und die Bildung von viszeralem Fettgewebe begünstigen.
Sowohl die WHO als auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin empfehlen deshalb eine deutliche Reduktion von Zucker in Getränken und sprechen sich für verhältnispräventive Maßnahmen wie eine Zuckersteuer aus. Die wissenschaftliche Datenlage dazu ist eindeutig.
Die Zahlen zeigen ebenfalls die Dimension des Problems: Rund die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland gilt als übergewichtig, etwa 20 Prozent sind adipös. Natürlich wäre eine gesündere Ernährung grundsätzlich möglich, allerdings zeigt die Verhaltensforschung deutlich, wie stark unser Umfeld das Essverhalten beeinflusst. Großbritannien wird dabei oft als Beispiel genannt: Dort sank nach Einführung der Zuckersteuer der Zuckeranteil in Softdrinks um etwa 30 Prozent.
Kritiker:innen sprechen häufig von Bevormundung. Andrea sieht das anders. Für sie geht es nicht um Verbote, sondern darum, gesundheitsschädliche Strukturen zu verändern. Sie zieht den Vergleich zur Anschnallpflicht: Auch hier existieren klare Regeln zum Schutz der Bevölkerung, trotzdem bleibt die individuelle Entscheidung bestehen.
Ein weiteres Argument gegen die Zuckersteuer ist die Sorge vor sozialer Ungleichheit. Andrea verweist jedoch darauf, dass gerade sozial benachteiligte Gruppen aktuell die höchste Krankheitslast tragen und deshalb besonders von einer Zuckersteuer profitieren könnten.
Für Andrea liegt das Problem längst nicht mehr im fehlenden Wissen, sondern in der Umsetzung. Eltern möchten ihren Kindern nicht schaden, bewegen sich aber in einer Umgebung, in der stark zuckerhaltige Produkte jederzeit verfügbar und gezielt vermarktet werden.
Zusätzlich spricht sie sich dafür aus, Obst und Gemüse steuerlich zu entlasten und die Kennzeichnung von Lebensmitteln verständlicher zu gestalten. Der Nutri-Score beispielsweise vergleicht Produkte nur innerhalb derselben Kategorie und liefert deshalb oft kein vollständiges Bild.
Am Ende stellt Andrea die entscheidende Frage: Nicht, ob wir uns eine Zuckersteuer leisten können – sondern wie lange sich unser Gesundheitssystem leisten kann, weiterhin darauf zu verzichten.
Folg Andrea auf Instagram: https://www.instagram.com/andrea.morawe/
Zum
Podcast auf YouTube: https://www.youtube.com/@landmedchen
Zum
Podcast auf Spotify: https://open.spotify.com/show/6fSmt4EgJeAPGGR1Il4BDu
Zum
Podcast bei Apple Podcast: https://podcasts.apple.com/de/podcast/landmedchen/id1835667319s
In Deutschland entstehen jedes Jahr enorme Kosten durch Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Adipositas oder frühzeitige Arthrose. Gleichzeitig wird eine Maßnahme, die nachweislich präventiv wirken könnte, politisch weiterhin kontrovers diskutiert. Andrea betont dabei klar: Es geht nicht darum, den Sonntagskuchen zu verbieten.
Medizinisch lässt sich der Zusammenhang gut erklären. Vor allem zuckerhaltige Getränke führen dazu, dass Zucker sehr schnell aufgenommen wird. Dadurch entstehen starke Insulinspitzen. Langfristig kann das eine Insulinresistenz fördern und die Bildung von viszeralem Fettgewebe begünstigen.
Sowohl die WHO als auch die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin empfehlen deshalb eine deutliche Reduktion von Zucker in Getränken und sprechen sich für verhältnispräventive Maßnahmen wie eine Zuckersteuer aus. Die wissenschaftliche Datenlage dazu ist eindeutig.
Die Zahlen zeigen ebenfalls die Dimension des Problems: Rund die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland gilt als übergewichtig, etwa 20 Prozent sind adipös. Natürlich wäre eine gesündere Ernährung grundsätzlich möglich, allerdings zeigt die Verhaltensforschung deutlich, wie stark unser Umfeld das Essverhalten beeinflusst. Großbritannien wird dabei oft als Beispiel genannt: Dort sank nach Einführung der Zuckersteuer der Zuckeranteil in Softdrinks um etwa 30 Prozent.
Kritiker:innen sprechen häufig von Bevormundung. Andrea sieht das anders. Für sie geht es nicht um Verbote, sondern darum, gesundheitsschädliche Strukturen zu verändern. Sie zieht den Vergleich zur Anschnallpflicht: Auch hier existieren klare Regeln zum Schutz der Bevölkerung, trotzdem bleibt die individuelle Entscheidung bestehen.
Ein weiteres Argument gegen die Zuckersteuer ist die Sorge vor sozialer Ungleichheit. Andrea verweist jedoch darauf, dass gerade sozial benachteiligte Gruppen aktuell die höchste Krankheitslast tragen und deshalb besonders von einer Zuckersteuer profitieren könnten.
Für Andrea liegt das Problem längst nicht mehr im fehlenden Wissen, sondern in der Umsetzung. Eltern möchten ihren Kindern nicht schaden, bewegen sich aber in einer Umgebung, in der stark zuckerhaltige Produkte jederzeit verfügbar und gezielt vermarktet werden.
Zusätzlich spricht sie sich dafür aus, Obst und Gemüse steuerlich zu entlasten und die Kennzeichnung von Lebensmitteln verständlicher zu gestalten. Der Nutri-Score beispielsweise vergleicht Produkte nur innerhalb derselben Kategorie und liefert deshalb oft kein vollständiges Bild.
Am Ende stellt Andrea die entscheidende Frage: Nicht, ob wir uns eine Zuckersteuer leisten können – sondern wie lange sich unser Gesundheitssystem leisten kann, weiterhin darauf zu verzichten.
Folg Andrea auf Instagram: https://www.instagram.com/andrea.morawe/
Zum
Podcast auf YouTube: https://www.youtube.com/@landmedchen
Zum
Podcast auf Spotify: https://open.spotify.com/show/6fSmt4EgJeAPGGR1Il4BDu
Zum
Podcast bei Apple Podcast: https://podcasts.apple.com/de/podcast/landmedchen/id1835667319s
Mehr
29.04.2026
52 Minuten
Wie funktioniert die Abrechnung und die Wirtschaftlichkeit einer Hausarztpraxis? Darüber spricht Dr. Andrea Morawe in ihrer neuen Folge von „LandMEDchen“.
In einer Hausarztpraxis bekommt die Ärztin oder der Arzt für jeden Patienten pro Quartal – also für drei Monate – einen festen Betrag. Sobald die Patient:innen ihre Karte einlesen lassen, entsteht ein Schein, der den Wert von 60-70 Euro hat.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Patient einmal kommt oder zehnmal und wie viel Zeit die Behandlung tatsächlich kostet, d.h. der Schweinwert sagt nichts über den einzelnen Patienten aus.
Zusätzlich gibt es ein recht komplexes System aus Zeit- und Geldberechnung. Grundlage dafür ist der sogenannte Punktwert. Jede ärztliche Leistung hat im EBM eine bestimmte Anzahl an Punkten. Diese Punkte werden mit dem Punktwert multipliziert und ergeben so den Geldbetrag, den die Praxis dafür bekommt. Gleichzeitig ist jeder Leistung auch eine Kalkulationszeit zugeordnet. Diese legt fest, wie viel Zeit theoretisch für eine Leistung vorgesehen ist und bestimmt mit, wie hoch ihre Vergütung ist. In der Realität reicht diese Zeit jedoch oft nicht aus, weil Gespräche und Behandlungen deutlich länger dauern.
Daneben gibt es die sogenannte Prüfzeit. Sie dient der Kontrolle und legt fest, wie viele Stunden Ärztinnen und Ärzte pro Quartal maximal abrechnen dürfen. Überschreiten sie diese Grenze (bei einem vollen Kassensitz pro Quartal 780 Stunden), geht die Kassenärztliche Vereinigung davon aus, dass die Leistungen nicht vollständig oder nicht korrekt erbracht worden sein könnten – und es kann zu einer Prüfung kommen.
Das soll davor schützen, dass das System ausgenutzt wird.
Das führt zu einem Problem: Wenn eine Praxis sehr viele Patientinnen und Patienten versorgt, was vor allem auf dem Land oft nötig ist, kommt sie schnell an diese Zeitgrenzen. Im Extremfall können Leistungen dann nicht mehr abgerechnet werden, obwohl sie erbracht wurden und vielleicht zum Teil von MFAs und VERAHs vorbereitet wurden. Zudem: Sich viel Zeit für eine Leistung zu nehmen wird nicht besser vergütet. In der privaten Krankenversicherung, also bei Abrechnung nach GoÄ sieht das anders aus.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Bezahlung der Leistungen. Technische Untersuchungen, zum Beispiel Lungenfunktionstest, EKG, Blutdruck, Ultraschall, etc. sind vergleichsweise gut vergütet, zudem sind sie gut planbar. Gespräche mit Patientinnen und Patienten dagegen, obwohl sie zentral für die Behandlung sind, bringen deutlich weniger Geld und sind oft zusätzlich begrenzt. Für Präventionsgespräche kann man selbst nichts abrechnen.
Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit in der Hausarztpraxis sind Gespräche. Dafür gibt es sogenannte Gesprächsziffern. Das sind Abrechnungspositionen für Beratungen, also zum Beispiel, wenn Diagnosen erklärt werden oder Therapien besprochen werden. Diese Gespräche sind medizinisch sehr wichtig, werden aber im System vergleichsweise schlecht vergütet und sind zusätzlich oft budgetiert. Das heißt: Wenn eine Praxis viele ausführliche Gespräche führt, wird jedes einzelne Gespräch am Ende schlechter bezahlt.
Besonders relevant wird das bei sogenannten F-Diagnosen. Das sind Diagnosen aus dem Bereich der psychischen Erkrankungen, zum Beispiel Depressionen oder Angststörungen. Hier braucht es oft mehr Zeit, mehr Gespräche und eine engere Begleitung der Patient:innen.
Dazu kommt das Problem der Budgetierung. Das bedeutet: Eine Praxis bekommt nur bis zu einer bestimmten Menge die volle Bezahlung für ihre Leistungen, z.B. bei den Gesprächsziffern. Wenn diese Grenze überschritten wird, sinkt die Vergütung oder fällt ganz weg. Die Ärzt:innen behandeln ihre Patient:innen meist trotzdem weiter, aber ein Teil dieser Arbeit wird dann nicht mehr richtig bezahlt.
Am Ende stehen Ärztinnen und Ärzte ständig vor einem Konflikt. Sie wollen sich ausreichend Zeit für ihre Patientinnen und Patienten nehmen, müssen aber gleichzeitig darauf achten, dass die Praxis finanziell überlebt und alle Regeln eingehalten werden.
Das Grundproblem ist also: Gute Medizin braucht Zeit, das System bezahlt aber vor allem Menge und nicht den tatsächlichen Aufwand.
Folg Andrea auf Instagram: https://www.instagram.com/andrea.morawe/
Zum
Podcast auf YouTube: https://www.youtube.com/@landmedchen
Zum
Podcast auf Spotify: https://open.spotify.com/show/6fSmt4EgJeAPGGR1Il4BDu
Zum
Podcast bei Apple Podcast: https://podcasts.apple.com/de/podcast/landmedchen/id1835667319s
In einer Hausarztpraxis bekommt die Ärztin oder der Arzt für jeden Patienten pro Quartal – also für drei Monate – einen festen Betrag. Sobald die Patient:innen ihre Karte einlesen lassen, entsteht ein Schein, der den Wert von 60-70 Euro hat.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Patient einmal kommt oder zehnmal und wie viel Zeit die Behandlung tatsächlich kostet, d.h. der Schweinwert sagt nichts über den einzelnen Patienten aus.
Zusätzlich gibt es ein recht komplexes System aus Zeit- und Geldberechnung. Grundlage dafür ist der sogenannte Punktwert. Jede ärztliche Leistung hat im EBM eine bestimmte Anzahl an Punkten. Diese Punkte werden mit dem Punktwert multipliziert und ergeben so den Geldbetrag, den die Praxis dafür bekommt. Gleichzeitig ist jeder Leistung auch eine Kalkulationszeit zugeordnet. Diese legt fest, wie viel Zeit theoretisch für eine Leistung vorgesehen ist und bestimmt mit, wie hoch ihre Vergütung ist. In der Realität reicht diese Zeit jedoch oft nicht aus, weil Gespräche und Behandlungen deutlich länger dauern.
Daneben gibt es die sogenannte Prüfzeit. Sie dient der Kontrolle und legt fest, wie viele Stunden Ärztinnen und Ärzte pro Quartal maximal abrechnen dürfen. Überschreiten sie diese Grenze (bei einem vollen Kassensitz pro Quartal 780 Stunden), geht die Kassenärztliche Vereinigung davon aus, dass die Leistungen nicht vollständig oder nicht korrekt erbracht worden sein könnten – und es kann zu einer Prüfung kommen.
Das soll davor schützen, dass das System ausgenutzt wird.
Das führt zu einem Problem: Wenn eine Praxis sehr viele Patientinnen und Patienten versorgt, was vor allem auf dem Land oft nötig ist, kommt sie schnell an diese Zeitgrenzen. Im Extremfall können Leistungen dann nicht mehr abgerechnet werden, obwohl sie erbracht wurden und vielleicht zum Teil von MFAs und VERAHs vorbereitet wurden. Zudem: Sich viel Zeit für eine Leistung zu nehmen wird nicht besser vergütet. In der privaten Krankenversicherung, also bei Abrechnung nach GoÄ sieht das anders aus.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Bezahlung der Leistungen. Technische Untersuchungen, zum Beispiel Lungenfunktionstest, EKG, Blutdruck, Ultraschall, etc. sind vergleichsweise gut vergütet, zudem sind sie gut planbar. Gespräche mit Patientinnen und Patienten dagegen, obwohl sie zentral für die Behandlung sind, bringen deutlich weniger Geld und sind oft zusätzlich begrenzt. Für Präventionsgespräche kann man selbst nichts abrechnen.
Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit in der Hausarztpraxis sind Gespräche. Dafür gibt es sogenannte Gesprächsziffern. Das sind Abrechnungspositionen für Beratungen, also zum Beispiel, wenn Diagnosen erklärt werden oder Therapien besprochen werden. Diese Gespräche sind medizinisch sehr wichtig, werden aber im System vergleichsweise schlecht vergütet und sind zusätzlich oft budgetiert. Das heißt: Wenn eine Praxis viele ausführliche Gespräche führt, wird jedes einzelne Gespräch am Ende schlechter bezahlt.
Besonders relevant wird das bei sogenannten F-Diagnosen. Das sind Diagnosen aus dem Bereich der psychischen Erkrankungen, zum Beispiel Depressionen oder Angststörungen. Hier braucht es oft mehr Zeit, mehr Gespräche und eine engere Begleitung der Patient:innen.
Dazu kommt das Problem der Budgetierung. Das bedeutet: Eine Praxis bekommt nur bis zu einer bestimmten Menge die volle Bezahlung für ihre Leistungen, z.B. bei den Gesprächsziffern. Wenn diese Grenze überschritten wird, sinkt die Vergütung oder fällt ganz weg. Die Ärzt:innen behandeln ihre Patient:innen meist trotzdem weiter, aber ein Teil dieser Arbeit wird dann nicht mehr richtig bezahlt.
Am Ende stehen Ärztinnen und Ärzte ständig vor einem Konflikt. Sie wollen sich ausreichend Zeit für ihre Patientinnen und Patienten nehmen, müssen aber gleichzeitig darauf achten, dass die Praxis finanziell überlebt und alle Regeln eingehalten werden.
Das Grundproblem ist also: Gute Medizin braucht Zeit, das System bezahlt aber vor allem Menge und nicht den tatsächlichen Aufwand.
Folg Andrea auf Instagram: https://www.instagram.com/andrea.morawe/
Zum
Podcast auf YouTube: https://www.youtube.com/@landmedchen
Zum
Podcast auf Spotify: https://open.spotify.com/show/6fSmt4EgJeAPGGR1Il4BDu
Zum
Podcast bei Apple Podcast: https://podcasts.apple.com/de/podcast/landmedchen/id1835667319s
Mehr
Über diesen Podcast
LandMEDchen - der Podcast rund um die medizinische Versorgung im
ländlichen Raum. Dr. Andrea Morawe spricht im Podcast mit Menschen
aus der Medizin, mit MFAs, Ärzt:innen, Pfleger:innen und allen, die
mit den Patientinnen und Patienten arbeiten. Außerdem erklärt sie
auch in ihren Episoden, wie das Leben als Landarzt ist, worauf man
bei einer eigenen Praxis so achten soll und motiviert, sich als
Ärztin oder Arzt auf dem Land niederzulassen. Jeden Donnerstag gibt
es eine neue Folge!
Kommentare (0)
Melde Dich an, um einen Kommentar zu schreiben.