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Beschreibung
vor 3 Tagen
Kein Homeoffice-Anspruch – und trotzdem verliert der
Arbeitgeber?
Warum eine Rückholanordnung ins Büro rechtlich scheitern kann.
Viele Arbeitgeber gehen davon aus: Wurde Homeoffice nie
vertraglich vereinbart, kann der Mitarbeiter jederzeit wieder ins
Büro zurückbeordert werden.
So einfach ist es nicht.
In dieser Folge von „Einfach
Recht“ bespreche ich eine aktuelle Entscheidung
des Arbeitsgerichts Düsseldorf (Urteil vom
11.02.2026 – 3 Ca 6587/25). Das Gericht stellt klar:
Allein eine jahrelang gelebte Homeoffice-Praxis begründet noch
keinen Anspruch auf dauerhaftes Arbeiten von zu Hause. Trotzdem
verlor der Arbeitgeber den Prozess.
Warum?
Weil das Gericht zwei Fragen sauber voneinander trennt:
Entsteht durch jahrelanges Homeoffice ein vertraglicher
Anspruch?
Und wenn nicht: Unter welchen Voraussetzungen darf der
Arbeitgeber sein Direktionsrecht ausüben und den Arbeitsort
ändern?
Ich erläutere, weshalb § 106 GewO in diesem Zusammenhang eine
zentrale Rolle spielt, was unter einer Entscheidung nach
„billigem Ermessen“ zu verstehen ist und welche Anforderungen
Gerichte an die Begründung einer Rückholanordnung stellen.
Außerdem ordne ich die Entscheidung kritisch ein und diskutiere
die Frage, ob Gerichte unternehmerische
Organisationsentscheidungen inzwischen intensiver überprüfen als
früher.
Wann entsteht durch Homeoffice ein vertraglicher Anspruch?
Warum eine jahrelange Praxis allein regelmäßig nicht
ausreicht.
Die Bedeutung des Direktionsrechts nach § 106 GewO.
Was „billiges Ermessen“ in der Praxis bedeutet.
Warum der Arbeitgeber trotz fehlenden Homeoffice-Anspruchs
den Prozess verlor.
Welche Anforderungen künftig an Rückholanordnungen gestellt
werden könnten.
Konkrete Empfehlungen für Geschäftsführer,
Personalabteilungen und Arbeitgeber.
Wenn Sie Homeoffice-Regelungen ändern möchten, sollten Sie Ihre
Entscheidung nicht nur treffen, sondern auch nachvollziehbar
begründen und dokumentieren. Eine sorgfältige Ausübung des
Direktionsrechts kann im Streitfall entscheidend sein.
ArbG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2026 – 3 Ca 6587/25
Aktuelle Urteile, Praxistipps und Hintergrundbeiträge finden Sie
im Blog der Rechtsanwälte Wulf &
Collegen:
https://www.kanzlei-wulf.de
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Geschäftsführer, HR-Verantwortliche und Kolleginnen und Kollegen.
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